In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2023 behandelte das Gremium unter anderem einen Aufstellungsbeschluss für einen Solarpark in Siebenkofen. Ein privater Betreiber beabsichtigt mit der BayWa r. e. eine Errichtung eines ca. 21 ha großen Parks, welcher auf drei Teilbereiche aufgeteilt werden soll. Die Teilbereiche liegen in optimaler Lage, sodass eine hohe Sonneneinstrahlung gegeben sowie keine Verschattungen vorhanden ist. Ebenso befindet sich im gesamten Areal kein Schutzgebiet, sodass keine Ausschlusskriterien gegeben sind. Bzgl. der Energieeffizienz erklärte Philip Briglmair von der BayWa, dass mit ca. 30 Mio. kwh/Jahr gerechnet werden kann, was in etwa 9000 Vier-Personen-Haushalten entspricht. In einer regen Diskussion wurden insbesondere die Abstände zu den bestehenden Wohnhäusern kritisch betrachtet. Abstands- und Ausgleichsflächen sowie Begrünungen sind jedoch erst in einem späteren Zeitpunkt festzulegen. Mit einer Gegenstimme wurde einer weiteren Planung zugestimmt.
In den nächsten beiden Tagesordnungspunkten wurde über die Benutzungs- und Gebührensatzung des Kindergartens St. Joseph in Reißing abgestimmt. Bereits Mitte des Jahres wurde im Gemeinderat die Übernahme des Stiftungskindergartens zum 01.01.24 beschlossen. Die ab 01.01.24 gültige Benutzungssatzung ist nahezu identisch zur bestehenden Satzung der KiTa Pusteblume. Hierzu wurde bereits der Elternbeirat des Kindergartens St. Joseph angehört, welcher dem Satzungsentwurf einstimmig zustimmte. Auch der Gemeinderat schloss sich dieser Entscheidung einstimmig an. Auch beim Thema Gebührensatzung herrschte Einstimmigkeit. Die aktive Mitarbeit der Eltern bei verschiedenen anfallenden Arbeiten wie beispielsweise der Gartenpflege wurde bei der Festsetzung der Gebühren entsprechend berücksichtigt.
Bereits im Februar wurde der Gemeinderat über die Beckensituation im örtlichen Naturbad informiert. Inzwischen wurde das Sonderprogramm für Schwimmbadförderung fortgeschrieben und der Förderrahmen erhöht. Nach Fortschreibung beträgt der Förderrahmen 0 bis 90 Prozent, wobei die Fördersätze in Anlehnung an die Förderung nach Art. 10 BayFAG entsprechend der individuellen finanziellen Lage der Kommunen festgelegt werden. Für die Beantragung der Förderung sind verschiedene Unterlagen wie z. B. Pläne bzgl. der Art und des Umfangs des Bauvorhabens notwendig. Auf Empfehlung anderer Gemeinden und der Regierung von Niederbayern kontaktierte die Gemeindeverwaltung das Planungsbüro Krautloher hinsichtlich einer Beauftragung einer Sanierungsstudie. In dieser Studie wird die mögliche Sanierung mit unterschiedlichen Varianten untersucht und planerisch dargestellt. Ebenso werden die Vor- und Nachteile der einzelnen Sanierungslösungen aufgezeigt, bewertet und anschließend dem Gemeinderat vorgestellt. Der Vergabe an das Planungsbüro wurde einstimmig zugestimmt.
Im Bereich des Kinderhausneubaus stand eine Vergabe der Lieferleistung für die Möbel der Verwaltung an. Im Zuge der Ausschreibung gab die Firma Fritz office das einzige Angebot ab und erhielt somit auch den Zuschlag. Die Grundschule beantragte eine vorgezogene Investition im Bereich der Schulmöbel. Auch diesem Punkt wurde einstimmig stattgegeben.
Im nächsten umfangreicheren Tagesordnungspunkt beantragte ein Bauherr im Baugebiet Schneidinger Feld BA I eine isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes. Mit der Errichtung eines Bifaziala PV-Gartenzauns in Höhe von 1,80 m im Bereich der Straße und zwischen den Parzellen, beabsichtigt er, ein innovatives und energieautarkes Haus zu errichten. Laut Bebauungsplan ist jedoch eine maximale Höhe von 1,20 m möglich. Es bedarf noch einer Rücksprache mit dem Landratsamt, sodass eine mögliche Zustimmung der straßenseitigen Zaunhöhe vertagt wurde. Für die Errichtung der PV-Module zwischen den Parzellen erhielt er, nachdem die angrenzten Anwohner ihr Zustimmung erteilten, die Genehmigung.
Einstimmig wurde dem Städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Salching zur Bereitstellung der erforderlichen Ausgleichmaßnahmen zur Entstehung des neuen Baugebietes zwischen Salching und Oberpiebing zugestimmt.
Im letzten Punkt der öffentlichen Sitzung gab Geschäftsleiter Johann Gögl bekannt, dass das Baugebiet „Am Sportplatz“ am vergangenen Dienstag freigegeben wurde und somit einem Baustart nichts mehr im Wege steht. Vereinzelte Restarbeiten an den Wegen sowie am Regenrückhaltebecken werden im Frühjahr 2024 erledigt. Die errichteten E-Ladesäulen an den Standorten am BITZ, an der Grundschule und am Kinderhausneubau können ab sofort genutzt werden. Auch im Bereich Breitbandausbau gab es erfreuliche Neuigkeiten: die Firma Open Infra hat ihre Quote erreicht, sodass demnächst mit dem Ausbau des Glasfaserausbaus begonnen werden kann.