In der ersten Sitzung nach der Sommerpause befasste sich der Oberschneidniger Gemeinderat mit zwei Vergaben für den Neubau des Kinderhauses. Bei der ersten Vergabe handelte es sich um Schreinerarbeiten für die feste Möblierung. Im Zuge der Ausschreibung gaben 13 Firmen ein Angebot ab. Letztendlich erhielt die Firma holzwork Bierl Schreinermeisterbetrieb aus Furth im Wald mit dem kostengünstigsten Angebot den Zuschlag. Für die zweite Vergabe wurde ebenfalls eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Insgesamt gaben vier Firmen ein Angebot ab. Das Günstigste reichte die Firma Resch Möbelwerkstätten GesmbH aus Österreich ein. Die Kosten für die Möblierung belaufen sich insgesamt auf rund 184.000 €. Bei der nächsten Sitzung werden zudem Bilder der Möblierung präsentiert.
Der dritte Punkt der Tagesordnung behandelte die Änderung der Außenbereichssatzung „Hölldorf“. Nach Auslegung der Änderung der Außenbereichssatzung wurden seitens der Öffentlichkeit keine Bedenken geäußert. Von Trägern öffentlicher Belange sind Antworten bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Laut Regierung von Niederbayern sind Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung von dieser Änderung nicht berührt. Das Landratsamt Straubing-Bogen verwies auf Belange der Wasserwirtschaft und wasserrechtliche Beurteilungen, sehe aber aus städtebaulicher, immissionsschutzfachlicher, naturschutzfachlicher, bodenschutzrechtlicher, bodendenkmalpflegerischer, straßenbau- und verkehrstechnischer sowie aus siedlungshygienischer Sicht keine Bedenken. Der Gemeinderat nahm von diesen Stellungnahmen Kenntnis und billigte die ausgearbeiteten Entwürfe der geänderten Außenbereichssatzung „Hölldorf“ einstimmig.