Sitzungsbericht 2023-05-02

In der vergangenen Gemeinderatssitzung befasste man sich unter anderem mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Antragssteller beabsichtigen die Errichtung einer Stützmauer in Form von Winkelstützen in einer Höhe von 1,10 m. Gemäß dem Bebauungsplan „Herrenwiesweg“ ist lediglich eine Höhe von max. 0,5 m (gemessen ab dem Urgelände) zulässig. Die Bauherren befürchten, dass bei Starkregen das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude möglicherweise unterspült werden. Die Zustimmung der angrenzenden Nachbarn wurde eingeholt und liegt vor. Bisherige Ausnahmen wurden bis zu einer Höhe von 0,8 m genehmigt. Es wurde beschlossen, dass die Stützmauer an die Höhe des Nachbargrundstückes angepasst werden soll, sodass diese in einer Flucht steht.

Der nächste Tagesordnungspunkt beinhaltete eine Ansiedlung einer Hundemeute in einer neuen Zwingerhalle mit Ausläufen in Kombination mit einer Pensionspferdehaltung im Ortsteil Großenpinninig. Gemeinderat Stefan Plendl erläuterte die Gegebenheiten vor Ort. Durch die Beschallung mit Hundegebell durch mehr als 50 Hunde ist man in Großenpinning einer großen Lärmbelästigung ausgesetzt, sodass die Lebensqualität stark darunter leidet. Um die Lautstärke zu reduzieren, wurde vorgeschlagen, die Hundemeute etwas außerhalb der Ortschaft anzusiedeln. Allerdings wurde befürchtet, dass der vorgeschlagene Alternativstandort dennoch nicht die nötige Distanz zum Ort aufweist. Es wurde daher beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen für den beabsichtigen Standort nicht zu erteilen. Es wurde jedoch eine Zustimmung in Aussicht gestellt, sollte ein geeigneter Ort zur Errichtung des Vorhabens durch die Antragssteller gefunden werden und dieser baurechtlich genehmigungsfähig sein.

Im weiteren Verlauf der Gemeinderatssitzung wurde eine Denkmalschutz Angelegenheit behandelt. Am Kirchturm der Riedlinger Kirche soll die Holzschindelverkleidung erneuert werden. Hierzu ist eine Stellungnahme seitens der Gemeinde erforderlich. Gegen diese Maßnahme wurden keine Einwände erhoben.

Tagesordnungspunkt 4 befasste sich mit dem Erlass einer Hundehaltungsverordnung und Aufhebung der Satzung zum Führen von Hunden. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Straubing-Bogen hat die Satzung über das Führen von Hunden der Gemeinde Oberschneiding beanstandet. Ein Leinenzwang besteht derzeit für alle Hunde bei Nutzung öffentlicher Grünanlagen, Begegnungsplätze und Kinderspielplätze. Mittels neuer Verordnung wird nun eine Leinenpflicht für alle Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm sowie für Kampfhunde festgelegt, diese müssen auch von Kinderspielplätzen ferngehalten werden. Die neue Verordnung wurde einstimmig beschlossen.

Unter den Punkt „Bekanntgaben“ gab Bürgermeister Ewald Seifert zu Protokoll, dass die in der letzten Gemeinderatssitzung behandelte Ausschreibung der Schreinerarbeiten für den Kita-Neubau aufgehoben und neu ausgeschrieben wurde.

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