Planungen für Kinderhaus vorgestellt
Neue Hundesteuersätze – ILE-Regionalbudget
In der letzten Sitzung des Gemeinderates vor der Weihnachtspause stellte Architekt Josef Anglhuber nochmals die Planungen für den Neubau des Kinderhaues in Oberschneiding vor. Da sich noch kurz vor der Sitzung eine neue Sachlage auf Grund einer neuen Sozialraumprognose ergeben hatte und im Vorfeld ohnehin ein 10-gruppiger Bau von Teilen des Gemeinderates kritisch gesehen wurde, wurde nochmals über die Größe des neuen Hauses beraten. Laut den Zahlen der neuen Prognose des Institutes für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitspolitik und Statistik könnte für Oberschneiding der Neubau eines Kinderhauses mit acht Gruppen ausreichend sein. Die im Vorfeld hierzu immer wieder angeregte Einrichtung eines Waldkindergartens würde auf Grund des geltenden Rechtsanspruches nach einem Betreuungsplatz und auch auf Grund der durch eine Elternbefragung ermittelten zu geringen Nachfrage nach einem eigenen Waldkindergarten keine wesentliche Verringerung des Raumbedarfes bedeuten. So bat Bürgermeister Ewald Seifert die Räte nicht nur auf Grund der neu vorliegenden Prognosen, sondern auch um einen gemeinsamen Konsens zu finden und zukünftig eine stabile Grundlage für weitere Zukunftsprojekte zu haben, um ihre Abstimmung zur Reduzierung des Neubaus von zehn auf acht Gruppen, bevor Anglhuber seine Ausführungen zur Bauweise weiter ausführte. Dieser erläuterte, dass die beschlossene Verkleinerung um zwei Gruppen kein wesentliches Problem darstelle und in der Zukunft, sollte der Platz doch nicht ausreichend sein jederzeit erweitert werden könnte. Er führte weiterhin aus, dass noch in dieser Sitzung ein Beschluss zur Heizung gefasst werden solle, da, sollte man sich nämlich für die Variante der Wärmepumpe mit Erdsonde entscheiden, bis zum 31.12.2020 der entsprechende Förderantrag für die Heizung samt zugehöriger Photovoltaik und Lüftung gestellt werden müsse. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag des Architekten zu und beauftragte ihn auch weiterhin die Planungen in der vorgestellten Weise voranzutreiben, nämlich in Hybridbauweise mit eine Betongrundgerüst, welches mit vorgefertigten Holzteilen ausgebaut wird.
Bei einem Bauvorhaben im Außenbereich stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zu, dem Bauherrn trotz des vorzeitigen Baubeginns einer Mauer ohne Genehmigung nachträglich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Zustimmung erfolgt aber nur deswegen, um unnötigen weiteren Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Für die Festsetzung eines entsprechenden Bußgeldes auf Grund des rechtswidrigen Vorgehens des Bauherrn ist das Landratsamt Straubing-Bogen zuständig.
ILE Gäuboden
Der Gemeinderat beschloss außerdem eine Umsetzungsbegleitung für die ILE Gäuboden zu beauftragen und den jährlichen Gemeindeanteil von bis zu 5.000 € zu übernehmen. Die Gemeinde Salching übernimmt federführend das Projekt „Förderantrag und Ausschreibung einer Umsetzungsbegleitung“ welches mit einer maximalen Förderhöhe von 90.000 €/Jahr, dies entspricht einem Anteil von 75 % durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) gefördert wird. Außerdem beschlossen die Räte im Rahmen der ILE Gäuboden der Verwendung des Gemeindewappens für ILE-Gäuboden-Wertschecks zuzustimmen. Wie eine weiter Beteiligung hierzu aussehen kann, wird in einer Sitzung im neuen Jahr geklärt, nachdem noch genauere Informationen erfragt wurden. Des Weiteren wurden die Gemeinderäte im Rahmen der ILE über das Regionalbudget für Bürgerprojekte informiert, bei dem jährlich 100.000 € beim ALE durch die Gemeinde Straßkirchen beantragt werden. Verwendet werden kann das Budget unter anderem für die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, die Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene oder die Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. Beantragen können diese Projektförderung sowohl Vereine als auch Privatpersonen. Auch dieser Entscheidung stand der Gemeinderat sehr positiv gegenüber.
Zum Neuerlass der Hundesteuersatzung legten die Gemeinderäte ab 01.01.2021 eine Gebühr von jährlich 45 € pro Hund fest. Weiterhin sollte zum Thema Hundehaltung verschiedene Punkte wie eine Anleinpflicht etc. im neuen Jahr nochmal besprochen werden und dann für die Bevölkerung veröffentlicht werden.
Im letzten Punkt informiert Geschäftsleiter Johann Gögl den Gemeinderat über den Antrag auf Verlegung des Hockeyplatzes in Reißing, da der bisher genutzte Parkplatz von der Untergrundbeschaffenheit nicht mehr optimal ist und auch dauerhaft nur als Parkplatz genutzt werden sollte. Die Gemeinderäte wurden gebeten sich ebenfalls Gedanken zu machen, wo es Ausweichmöglichkeiten gäbe und diese dann der Verwaltung zu melden.