Sitzungsbericht 2020-05-19

Architektenwettbewerb für Kindertagesstättenneubau

Kita-Jahresplanung vorgestellt

Der Gemeinderat wurde in der letzten Sitzung durch Kita-Leiterin Bettina Sosnitza über den aktuellen Anmeldestand in der Kita Pusteblume für das Kindergartenjahr 2020/2021 und die dazugehörende personelle und räumliche Planung informiert. Insgesamt sollen nach aktuellem Stand im nächsten Kindergartenjahr 204 Kinder die Einrichtung besuchen, welche sich rein nach der Altersstruktur wie folgt verteilen würden: 54 Kinder besuchen die Krippe, 94 Kinder den Kindergarten und 56 Kinder den Hort. Von den 27 Vorschulkindern, die den Kindergarten verlassen, bleiben 18 Kinder in der Einrichtung und besuchen den Hort. Die 22 Kinder, die aus der Krippe wechseln werden auf 5 Gruppen an den beiden Standorten Oberschneiding und Meindling verteilt. Außerdem liegen aktuell insgesamt 42 Neuanmeldungen vor. Den Kindergarten in Meindling würden dann ab September 52 Kinder – davon 22 Vorschulkinder – besuchen, die auf zwei Gruppen aufgeteilt wären. Auch den Kindergarten in Oberschneiding würden 52 Kinder – davon 14 Vorschulkinder, 12 Krippenwechsler und 14 neue Kinder – aufgeteilt auf eine Integrativgruppe, eine altersgemischte und eine weitere Kindergartengruppe besuchen. Für die dritte Kindergartengruppe muss zur räumlichen Unterbringung ein Container angemietet werden. Im Bereich der Krippe werden die 44 Kinder, davon 24 Neuanmeldungen, auf drei Gruppen aufgeteilt. Für den Hort, der sich in den Räumen der Grundschule befindet, liegen 56 Anmeldungen vor, die in den momentan verfügbaren Räumlichkeiten nicht untergebracht werden könnten. Im Kindergarten in Oberschneiding und in der Krippe können die Kinder von 06:30 bis 16: 30 Uhr betreut werden, im Kindergarten in Meindling von 07:00 bis 16:30 Uhr und im Hort während der Schulzeit von 11:00 bis 16:30 Uhr und während der Ferien von 06:30 bis 16:30 Uhr. Der Frühdienst ab 06:30 Uhr wurde von 10 Kindern und der Frühdienst ab 07:00 Uhr von 25 Kindern gebucht. Insgesamt werden 172 Kinder in der Einrichtung Mittag essen. Um allen angemeldeten Kindern den benötigten Platz zur Verfügung stellen zu können, werden im Bereich des Oberschneidinger Kindergartens und des Hortes zusätzliche Räumlichkeiten benötigt. Des Weiteren sind Stundenanpassungen im Fachkräftebereich erforderlich. Die aktuellen Zahlen würden für den Haushalt Einnahmen von 1.404.544,61 € und Ausgaben von 1.837.881,15 € bedeuten. Damit setzt sich der Eigenanteil der Gemeinde Oberschneiding von 862.168,26 € aus 433.3366,54 Defizit auf Trägerebene und 428.831,72 € kommunalem Anteil der Gemeinde zusammen. Dies bedeutet aus Sicht des Trägers bei Auslastung mit 197 Kindern einen Eigenanteil pro Kind von2.199,68 €, bei Vollauslastung mit 209 Kindern läge der Anteil bei 1.740,90 €. Angesprochen wurde in diesem Rahmen die Frage, ob anhand der vorgestellten Zahlen ein Neubau, der zehn zum größten Teil schon bestehende Gruppen beherbergen solle, nicht zu viel sei. Sosnitza erläuterte, dass der Trend immer mehr zur Inklusion gehe auch auf Dauer auch die schulvorbereitenden Einrichtungen für Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf schließen würden und sich daher die Gruppengröße verkleinern und im gleichen Zuge mehr Gruppen benötigt würden. Die geplante Größe stützt sich auch auf die Empfehlungen und Erfahrungen des Bayerischen Gemeindetages. Außerdem kam aus den Reihen des Gemeinderates die Frage, ob die Schaffung eines Waldkindergartens die Größenproblematik nicht entzerren könnte. Überlegungen in diese Richtung gab es bereits, die auf Grund des Fachkräftemangels und des fehlenden Personals allerdings wieder im Sande verliefen. In bisherigen Umfragen wurde nie explizit die Schaffung eines Waldkindergartens angeregt. Auch würde ein solcher einen Neubau nicht ersetzen können. Es wurde hierzu angeregt eine gezielte Umfrage zu machen, die den Eltern die Möglichkeit zu freien Antworten gibt. Nach Klärung aller offenen Fragen, stimmte der Gemeinderat der vorgestellten Planung für das Kindergartenjahr 2020/2021 einstimmig zu.

Regularien vorgestellt

Im zweiten Punkt der Tagesordnung stellte Jakob Oberpriller vom Büro Oberpriller Architekten die Regularien und Anforderungen für den Architektenwettbewerb für den Kita-Neubau in Oberschneiding vor. Der Wettbewerb soll in einem nichtoffenen Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren durchgeführt werden. Wettbewerbsgegenstand ist der Neubau einer Kindertageseinrichtung mit Kinderkrippe (2 Gruppen), Kindergarten (4 Gruppen) und einem Kinderhort (4 Gruppen). Die Kindertagesstätte soll einen Personal- und Organisationsbereich für alle drei Nutzergruppen, Gruppenräume mit Nebenräumen sowie einen Hauswirtschaftsbereich beherbergen. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind 30 Bewerber, wovon acht Büros bereits gesetzt sind. Oberpriller stellte den genauen Zeitablauf für Bewerber und Preisrichter vor und beantwortete alle Fragen, die für die Gemeinderäte noch unklar waren, wie zum Beispiel, dass sich die zu planende Größenangabe über das Summenraumprogramm anhand der Anzahl der zu schaffenden Gruppen für Krippe, Kindergarten und Hort ergibt, dass das Architektenhonorar nach HOAI abgerechnet wird und sich nach der Bausumme richtet, die erst bei Angebotsabgabe konkret beziffert werden kann. Außerdem dass auch auf Grundlage verschiedener Kostenrichtwertvorgaben von Landkreis und Regierung keine genaue Zahl für eine Bausumme abgeleitet werden kann, da sich diese Vorgaben je nach Region stark voneinander unterscheiden. Weiterhin informierte er darüber, dass solange kein Vertrag mit einem Architekten geschlossen wurde, in der Planung regulierend eingegriffen werden könne. Bürgermeister Seifert bot hierzu auch an, trotz bestehendem Gemeinderatsbeschlusses für einen 10-gruppigen Bau, gesprächsbereit zu sein über eine geringfügig überschaubare Anpassung, wenn hier ein gemeinsamer Konsens gefunden werden würde. Mitaufgenommen werden in den Regularien sollen die Berücksichtigung der Zufahrtsregelung, da sich der Weg zur Kita in vielen Fällen mit dem Schulweg deckt, die Berücksichtigung einer nachhaltigen Heizmethode und der Hinweis, dass ein Anschluss an die Erdgasversorgung möglich wäre und die Integration einer von außen zugänglichen, öffentlichen Toilette, die dann auch von den Besuchern der angrenzenden Sportplätze genutzt werden könnte. Nach Klärung aller Fragen stimmte der Gemeinderat den von Jakob Oberpriller vorgestellten Regularien zum Architektenwettbewerb für den Bau einer 10-gruppigen Kindertagesstätte mit 11 zu 6 Stimmen zu.

Satzungsänderung

Im nächsten Punkt präsentierte Kita-Leiterin Bettina Sosnitza die Änderungsvorschläge zur Kindergartenbenutzungssatzung. Die pädagogische Kernzeit im Hort soll auf 12.30 Uhr bis 14 Uhr erweitert werden. Außerdem wird die Satzung dahingehend geändert, dass für Kinder, die den Hort besuchen und auch die Ferienbetreuung nutzen wollen diese an mindestens 15 Tagen im Kalenderjahr auch verbindlich gebucht werden muss. Ausnahmen gibt es hier nur für Kinder der ersten Klassen, die erst im September starten und Neuaufnahmen bzw. Austritten im Hort. Alle Gemeinderäte zeigten sich mit dieser Satzungsänderung einverstanden.

Anfrage eines freien Trägers

Im letzten Punkt der Tagesordnung informierte Geschäftsleiter Johann Gögl die Anwesenden darüber, dass ein freier Träger für Kindertageseinrichtungen an die Gemeinde herangetreten sei, der gerne die sich noch in der Planung befindliche neue Kindertageseinrichtung übernehmen würde. Neben einem Gespräch mit dem freien Träger hat sich die Gemeinde auch bei der Stadt Straubing über die Vor- und Nachteile bei möglicher Übertragung der Trägerschaft an einen freien Träger erkundigt. Pusteblumen-Leiterin Bettina Sosnitza informierte die Gemeinderäte über mögliche Vor- und Nachteile, die eine solche Übernahme mit sich bringen würde. Sollte eine solche Trägerschaft vergeben werden, müsste eine genaue Festlegung von Zuschlagskriterien mit Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung erfolgen. Das heißt, die Gemeinde legt den möglichst genauen Umfang, die Qualitätsvorstellungen, Finanzierungskonzept und das Angebot für Familien, welches sie von einem freien Träger fordert, fest. Des Weiteren müssten einzelne Kriterien bepunktet und gewichtet werden. Nach einer Ausschreibung mit der Möglichkeit der Interessensbekundung sowie Bewerbung durch freie Träger, müssten die eingegangenen Bewerbungen bewertet und eine Entscheidung für einen Träger getroffen werden. Die Gemeinde würde dann nur noch das Haupthaus der Pusteblume in Eigenregie betreiben. Der Kindertagesstättenneubau würde vom ausgesuchten Träger übernommen werden. Diese Vorgehensweise hätte verschiedenste Auswirkungen auf Eltern und Kinder, das bestehende Personal und auch die Planungen für das neue Kindertagesstättenjahr. Verträge für Bestandskinder müssten teilweise aufgelöst werden, für Neuanmeldungen könnten nur befristet Verträge ausgestellt werden, befristet beschäftige Pädagoginnen würden wohl die Einrichtung verlassen, da ihnen kein unbefristeter Vertrag angeboten werden könnte, unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen müssten per Sozialplan gekündigt werden, da nur für den Betrieb des Stammhauses nicht so viele Mitarbeiter nötig wären. Sosnitza erläuterte auch, dass eine Vergabe an einen freien Träger bedeuten würde, dass aktuell keine Platzzusagen für das kommende Kitajahr gemacht werden könnten. Sehr schnell war sich hier der Gemeinderat einig, dass auf Grund der hohen Qualität der Einrichtung und der Zufriedenheit der Eltern eine Vergabe an einen freien Träger für Oberschneiding nicht in Frage kommt.

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