Satzung für Baugebiet „Herrenwiesweg“ beschlossen
2. Breitbandausbau abgeschlossen – Neue Asphaltdecke für SR72
Im ersten Punkt der Tagesordnung hatte der Gemeinderat über den Satzungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Baugebiet „Herrenwiesweg“ zu entscheiden. Nachdem Johann Gögl vom Bauamt darüber informiert hatte, dass der Bebauungs- und Grünordnungsplan fristgerecht zur Einsichtnahme ausgelegt war, trug er die eingegangenen Stellungnahmen vor. Entkräftet werden konnten die Einwände der Regierung und des Regionalen Planungsverbandes, in denen es unter anderem um die nachhaltige Siedlungsentwicklung und eine mögliche Bebauung „Innen vor Außen“ ging, da alles bereits erschlossen Baugebiete in Oberschneiding bereits komplett verkauft werden konnten und keine nicht veräußerten Baulücken vorhanden sind. Außerdem trägt die Gemeinde schon seit jeher dem Grundsatz der bevorzugten Innerortsbebauung Rechnung. Berücksichtigt wurden die Einwände der Kreisstraßenbauverwaltung, die besagen, dass bei der Einfahrt in das Baugebiet ein Sichtdreieck von 200 m vorhanden sein muss und dass für Fußgänger eine Anbindung an das Dorf geschaffen werden sollte. Die Energienetze Bayern informieren in ihrer Stellungnahme darüber, dass bei einer positiven Wirtschaftlichkeitsberechnung auch eine Anbindung an das Erdgasnetz möglich wäre. Auch die Anliegen des Bundes Naturschutz wie z. B. eine 2-geschossige Bauweise, eine wasserdurchlässige Befestigung von PKW-Stellplätzen oder auch der Einbau von Regenwasserzisternen wurden bereits im Bebauungs- und Grünordnungsplan berücksichtigt. Da ansonsten weder von Bürgern noch von Ämtern Einwände vorlagen und die vorliegenden Anliegen berücksichtigt wurden, stimmte der Gemeinderat dem Satzungsbeschluss zu.
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Anpassung der Richtlinie für Gratulationen und Ehrungen auf Grund des Datenschutzgrundgesetzes. Alters- und Ehejubilare sind hierbei allgemein geregelt, anders als Gratulationen zu Geburten oder besonderen schulischen, beruflichen, sportlichen oder anderweitigen Leistungen. Der Gemeinderat erteilte hierzu Bürgermeister Seifert einvernehmlich die Freigabe, solche Gratulationen weiterhin zu versenden. Bürgerinnen und Bürger, die die ausdrücklich nicht wünschen, können dies der Gemeindeverwaltung schriftlich mitteilen.
Des Weiteren beriet der Gemeinderat über Pflanzarbeiten in den Baugebieten „Schneidinger Feld I und II“ und „Klosterbreite“, dem Gewerbepark Siebenkofen und dem Industriegebiet Oberschneiding. Den Das günstigste Angebot hierfür gab die Firma Kammermeier aus Geiselhöring mit einer Summe von rund 220.000 € ab und erhält somit auch den Auftrag.
In den Bekanntgaben informiert Johann Gögl darüber, dass der zweite Bauabschnitt des Breitbandausbaues abgeschlossen werden konnte und hier bereits die ersten Bürger das schnellere Internet gebucht haben. Außerdem informierte er die Anwesenden darüber, dass ab 19.11.2018 die Sanierung der Kreisstraße SR72 zwischen Wolferkofen und dem Ortseingang Oberschneiding durchgeführt wird. Die Sanierung ist in zwei Abschnitten geplant, so dass der Gewerbepark Siebenkofen jederzeit angefahren werden kann. Betroffene Anlieger werden von der Baufirma informiert, wann welcher Abschnitt saniert wird.