Flächennutzungs- und Landschaftsplan für Industriegebiet Oberschneiding aufgestellt
Baugebiet Schneidinger Feld bekommt eine Werner-Bauer-Straße
Im ersten Punkt der Tagesordnung hatte der Oberschneidinger Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung über eingegangene Stellungnahmen zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan und zum Bebauungs- und Grünordnungsplan in der zweiten Auslegung zu beraten. Die Regierung von Niederbayern teilte mit, dass durch ein Urteil zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen im Industriegebiet maximal 2 Betriebe bis zu einer Größe von je 800 m² mit unterschiedlichem Sortiment angesiedelt werden können. Das Landratsamt Straubing wünscht die Vorlage einer Planung zu einer eventuell später benötigten Linksabbiegespur auf der SR 31 und das Staatliche Bauamt in Passau den Verzicht von hochstämmigem Gehölz und den Ausschluss einer Verkehrsbehinderung auf der B20 durch Photovoltaikanlagen. Alle anderen Stellungnahmen von Behörden wurden bereits in der ersten Auslegung berücksichtigt. Bei den vorliegenden Stellungnahmen von Bürgern handelte es sich unter anderem um den Antrag der Herausnahme der Anschlussstraße an die SR72 und Umwandlung in einen Wendehammer, welcher bereits nach der ersten Auslegung umgesetzt wurde. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, so dass dieser zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet werden kann. Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes hinsichtlich des neuen Einzelhandelsurteils ist 2 Wochen auszulegen, um die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu den geänderten Punkten zu geben.
Im folgenden Punkt hatte der Gemeinderat über die Bezeichnung einer Straße im zweiten Bauabschnitt des Schneidinger Feldes zu beraten. Dem Vorschlag von Bürgermeister Seifert die Straße nach dem vorherigen Besitzer Werner-Bauer-Straße zu benennen, stimmte der Gemeinderat nach eingehender Beratung zu.
Durch den im Mai neu in Kraft getretenen § 13b des Baugesetzbuches besteht die Möglichkeit bei Flächen bis 10.000 m² ein beschleunigtes Bauleitplanverfahren durchzuführen. Johann Gögl vom Bauamt erläutert die Vorteile, wie etwa die Lockerung in der Sportlärmschutzverordnung oder den Wegfall von externen Ausgleichsflächen. Um dieses Verfahren nutzen zu können, muss das alte Verfahren eingestellt und ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Nach eingehender Diskussion stimmte der Gemeinderat dieser Möglichkeit zu.
Im Anschluss informierte Bau- und Umweltausschussvorsitzender Konrad Schmerbeck die anwesenden Gemeinderäte über die Punkte aus der vergangen Sitzung. Die Problematik am Reißinger Piendlgraben musste vorerst zurückgestellt werden, da die Gemeinde keine Grundstücke in dessen Anschluss besitzt, außerdem wurde dem Antrag auf Errichtung eines 1,75 m hohen Zaunes in Kleinpinning zugestimmt, wenn der Abstand von 75 cm zur Fahrspur eingehalten wird. Dem Antrag auf Durchführung eines Bauvorhabens in Taiding wurde zugestimmt, da die Antragstellerin damit einverstanden ist, die Kosten für eine Einbeziehungssatzung und Mehrkosten für Kanal und Wasser zu tragen. Auch dem Antrag auf Erstellung eines Ersatzwohnhaues in Hölldorf wurde zugestimmt. Für die Baugebiete Rote Breite I-III wurde die Erstellung eines neuen Deckblattes beschlossen, welches für Neubauten und Sanierungen zukünftig auch Pult- und Flachdächer zulässt. Die gleiche Anpassung wurde für das Baugebiet Klosterbreite in Reißing beschlossen. Bauleitplanungen aus Aiterhofen und Salching wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Außerdem wurde der Auftrag für die Verrohrung über ein privates Grundstück zur Regenwasserableitung in Großenpinning an die Firma Gegenfurtner vergeben.