Sitzungsbericht 2017-03-21

Jahresplanung 2017/18 der Kita Pusteblume vorgestellt

Kita-Gebühren bleiben konstant

In der letzten Sitzung des Gemeinderates stellten Kindergarten-Leiterin Bettina Sosnitza und Leiter der Finanzverwaltung Edmund Wurm die Planungen für das Kita-Jahr 2017/2018 dem Gemeinderat vor. Nach den Anmeldetagen werden im Planungsjahr insgesamt 126 Plätze in Krippe, Kindergarten und Hort benötigt. Von allen angemeldeten Kindern würden 33 Kinder die Einrichtung bereits vor 07:30 Uhr besuchen, 15 Hortkinder benötigen eine Ferienbetreuung und 80 Kinder pro Tag würden in der Kindertagesstätte Pusteblume Mittag essen. Durch diese hohen Anmeldezahlen ist die Kapazität der Einrichtung komplett ausgelastet, was bedeuten würde, dass bereits jetzt nicht alle Kinder untergebracht werden könnten und vermutlich bis 2019/2020 keine Neuanmeldungen möglich wären.

Als Lösung für diesen Umstand schlug Sosnitza vor, sich um eine weitere altersgemischte Kindergartengruppe zu bemühen. Damit alle Kinder räumlich untergebracht werden können, wäre es dann außerdem notwendig, einen Teil der Kindertagesstätte auszulagern und das Personal dementsprechend anzupassen. Wurm erläuterte hierzu anhand verschiedener Auswertungen, wie viele zusätzliche Kinderpfleger- und Erzieherstunden notwendig wären, um die vorgegebenen Förderkriterien zu erfüllen. Der bisher berechnete Eigenanteil der Gemeinde Oberschneiding von ca. 340.000 €, würde sich durch eine zusätzliche Gruppe voraussichtlich um rund 50.000 € bei den momentan zu Grunde liegenden Kinderzahlen erhöhen. Um schnellstmöglich ein Ergebnis zu erzielen, werden derzeit von der Gemeindeverwaltung sämtliche Möglichkeiten geprüft, um auch zukünftig eine sehr gute, altersgerechte Kinderbetreuung anbieten zu können.

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Beratung über die Gebühren im Kita-Jahr 2017/2018. Hier kam man sehr schnell zu dem einstimmigen Ergebnis, dass die Gebühren nicht erhöht werden sollen.
Außerdem stand noch eine Satzungsänderung für die Kindertagesstätte Pusteblume an, die es Mitarbeiterinnen der Kita ermöglicht, ihre Kinder in Oberschneiding betreuen zu lassen. Hintergrund für die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen mit den Oberschneidinger Eltern ist, dass es ansonsten in Zukunft sehr schwierig werden könnte, genügend geeignetes Personal zu bekommen. Des Weiteren wurde einstimmig beschlossen, dass in Jahren in denen keine eigenständige Mittagsbetreuung angeboten werden kann, im Hort eine Mindestbuchungszeit von zwei Tagen möglich ist.

Der letzte öffentliche Punkt beschäftigte sich mit der Bezeichnung des Gewerbeparkes Siebenkofen und des Industrie- und Gewerbegebietes an der B20 an den Abfahrtsschildern der B20. Das Staatliche Bauamt mit Servicestelle in Deggendorf informierte die Gemeindeverwaltung darüber, dass die Straßenschilder turnusmäßig ausgetaucht werden und hierfür die Beschriftungen geklärt werden müssen. Der Gemeinderat beschloss den Gewerbepark Siebenkofen mit dem für Gewerbe- und Industriegebiete vorgesehenen Piktogramm und „Siebenkofen“ und das Gewerbe- und Industriegebiet an der B20 mit Piktogramm und „Oberschneiding“ zu kennzeichnen. Die Richtlinien für die wegweisende Beschilderung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung sehen für Industrie- und Gewerbegebiete, aber auch für gemischte Gebiete eine einheitliche Beschilderung vor.

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