Sitzungsbericht 2016-11-22

Maßnahmenkatalog zur Dorferneuerung besprochen

Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden auf der Tagesordnung

In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde im ersten Punkt der Tagesordnung die Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden nach § 2b UStG besprochen. Bis einschließlich 31.12.2016 unterliegen Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur dann der Umsatzsteuer, wenn die Gemeinde als Unternehmerin tätig wird. Klassisches Beispiel der Unternehmereigenschaft ist hier der Betrieb gewerblicher Art (BgA) bzw. die Land- und Forstwirtschaft. Mit der Neuregelung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes wird jede Gemeinde grundsätzlich als Unternehmerin behandelt, es sei denn, es greifen die im Gesetz geregelten Ausnahmen. Klassische hoheitliche Verwaltungsaufgaben wie etwa im Bereich des Standesamtes, des Einwohnermeldeamtes bzw. des Pass- und Personalausweiswesens bleiben weiterhin umsatzsteuerfrei. Die neue Regelung gilt für alle Umsätze die nach dem 31.12.2016 ausgeführt werden. Auf Antrag der Behörde kann dieser Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 verlängert werden und somit kommt die Besteuerung der entsprechenden Umsätze erst zum 1. Januar 2021 zur Anwendung. Dies gilt vor allem in Hinblick darauf, dass die genaue Auslegung des § 2b UStG derzeit an vielen Stellen noch nicht geklärt ist. Für die Ausübung der Option spricht auch, dass es möglich ist, diese Erklärung zu wiederrufen und damit auch vor dem Jahr 2021 in das neue Recht zu wechseln. Außerdem kann durch die durch die Ausübung der Option gewonnene Zeit dazu genutzt werden, die Umstellung auf das neue System gründlich vorzubereiten und dadurch reibungs- und fehlerloser zu gestalten. Da der § 2b UStG eine Ausweitung der Steuerpflicht mit sich bringt, dürfte der Verwaltungsaufwand deutlich steigen. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Gemeinde Oberschneiding beim zuständigen Finanzamt Straubing den Antrag nach § 27 Abs. 22 UStG stellt, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführt werden, der § 2b UStG in der zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.

Dorferneuerung behandelt

Im zweiten Punkt der Tagesordnung wurde der bereits per Mail verteilte und im Dorferneuerungsbeirat besprochene Maßnahmenkatalog zur Dorferneuerung behandelt. Grundsätzlich sollen im Dorferneuerungsplan alle Maßnahmen aufgenommen werden, welche auch später in der Dorferneuerung umgesetzt werden könnten. Vom Gemeinderat bzw. den Vorsitzenden der Arbeitskreise wurden noch einige Ergänzungen bzw. zusätzlichen Maßnahmen gemeldet, wie zum Beispiel das Augenmerk auf der Verkehrsberuhigung und Barrierefreiheit bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt SR 72, die Einbeziehung des „Pfarrerweges“ bei der Ergänzung des Fußwegeabschnittes in der Paderinger Straße und auch die Sicherung der Versorgung zusätzlich zur Steigerung des Einzelhandelsangebotes. Es wurde der Beschluss gefasst, den Maßnahmenkatalog mit den festgelegten Ergänzungen so an das ALE (Amt für ländliche Entwicklung) weiterzugeben.

Bauausschuss informiert

Anschließend informierte Bauausschussvorsitzender und 3. Bürgermeister Konrad Schmerbeck über die Ergebnisse der letzten Bauausschusssitzung. Im ersten Punkt der Sitzung wurde beschlossen, einem Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienhauses in Rainting das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Außerdem wurde über die mögliche Erneuerung der defekten Vertäfelung des Großenpinninger Feuerwehrhaues beraten. Da Reparaturen an der Außenfassade des Feuerwehrhauses zum Teil der Gemeinde obliegen, wurde vereinbart, Angebote für die neue Vertäfelung der Westseite des Turmes, die Entsorgung der Eternitplatten und der Verputz der Westseite des Schlauchturmes einzuholen und dann eine Entscheidung zu treffen. Des Weiteren wurde beschlossen, die Räumung für einen Teilbereich des Irlbaches an die Firma Wurzer Aus Eitting zu vergeben. Da links und rechts des Baches bebautes Grundstücke liegen ist hierfür ein spezieller Schreitbagger nötig. Bei einem Ortstermin wurde auch das Baugebiet Mitterspitz besichtigt. Hier wurden bei einigen Grundstücken die Vorschriften des Bebauungsplanes nicht eingehalten. Unter anderem wurden zu hohe Mauern zwischen Grundstücken errichtet und ungenehmigte Aufschüttungen bzw. Abgrabungen vorgenommen. Diskutiert wurden außerdem zahlreiche Sanierungsmaßnahmen an der Oberschneidinger Grundschule, wie die Erneuerung der Heizung und der Anstrich der Fenster und der Fassade. Es wurde empfohlen, die Planung für die Heizung zu vergeben und Angebote für die Malerarbeiten einzuholen, außerdem sollen die Haushaltsmittel der letzten beiden Jahre ins Haushaltsjahr 2017 übertragen werden. Nachdem im Baugebiet Schneidinger Feld bereits einige Parzellen zur Doppelhausbebauung geteilt wurden und aus diesem Grund zukünftig noch zusätzliche Grundstücksanschlüsse notwendig werden könnten, wurde über die Möglichkeit beraten, die Deckschicht auf den Straßen erst in 2-3 Jahren aufzubringen. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile und Ermittlung der voraussichtlichen Kosten für eine spätere Ausführung, soll hierzu eine Entscheidung getroffen werden.

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