Sitzungsbericht 2016-08-09

Vorzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung zum GE/GI

Oberschneiding für „Wohnortnahe Arbeitsplätze“ in der ILE Gäuboden zuständig

In der letzten Gemeinderatssitzung diskutierte der Gemeinderat unter anderem über die planliche und textliche Festlegung mit Beschluss zur vorzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung des GE/GI an der B20, über die endgültige Festlegung der Begründung für das Ratsbegehren am 11.09.2016 und wurde über die Fertigstellung des ILEK (Konzept zur integrierten ländlichen Entwicklung) informiert.

Der erste Punkt auf der Tagesordnung war die Beratung über die planliche und textliche Festlegung mit Beschluss zur vorzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung für das Gewerbe- und Industriegebiet an der B20. Bürgermeister Seifert erläuterte eingangs der Sitzung nochmals die einzelnen Verfahrensschritte zum Bauleitverfahren. Nach Aufstellungsbeschluss am 12.04.2016 sind die Planungen durch das Architekturbüro Eska soweit fortgeschritten, dass die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung erfolgen könnte. In diesem Auslegungsverfahren bekommen alle Bürger und Behörden die Möglichkeit sich ausreichend über das Bauleitplanverfahren zu informieren und eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben. Der am 07.06.2016 durch Gerald Eska vorgestellte Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes wurde zwischenzeitlich mehrmals angepasst und nun in den wesentlichen Merkmalen vorgestellt. So soll zum Bespiel die Zu- und Abfahrt zum Gewerbe- und Industriegebiet über die SR 31 und somit auf schnellstem Wege zur B 20 erfolgen. Ein Wendehammer von 24 m Durchmesser soll genügend Umkehrmöglichkeit bieten, die auf Betriebsgeländen manchmal nicht vorhanden sind. Unterteilt wird das GE/GI außerdem in drei Nutzungsarten, ein Industriegebiet im Osten, ein Gewerbegebiet im Mittelteil und ein Gewerbegebiet mit Beschränkung im Westen. Die bereits 3,9 ha Fläche, die sich im Besitz der Gemeinde befinden, ergeben nach Abzug von Grünstreifen, Fahrbahnen etc, noch eine tatsächliche Bebauungsfläche von 2,6 ha. Ausgleichsflächen für das GE/GI sollten nach Ansicht von Bürgermeister Seifert möglichst an Gewässern geschaffen werden, zum einen um diese ökologisch aufzuwerten und zum anderen um gleichzeitig aktiv den Hochwasserschutz intensivieren zu können. Geplant sind entlang der Erschließungsstraße auch einige LKW-Stellplätze, die aber durch durchdachte Pflanzmaßnahmen begrenzt werden sollen, um nicht einen LKW-Parkplatz entstehen zu lassen. Der Gemeinderat beschloss mit einigen festgelegten Änderungen für den Bebauungs- und Grünordnungsplan die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen, genauso wie für das Deckblatt Nr. 10 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan. Seifert erläuterte hierzu abschließend: „Das ist der Plan. Daran können nach konstruktiven Anregungen von Bürgern und Fachbehörden jederzeit Veränderungen vorgenommen werden. Etwaige Einwendungen oder Veränderungsvorschläge werden ausführlich beraten und gegebenenfalls eingearbeitet. Vorausgesetzt das Ratsbegehren für die Ausweisung des GE/GI am 11. September ist erfolgreich, so wird der überarbeitete Planungsentwurf im Herbst ein zweites Mal der Bürgerschaft und den Fachstellen vorgelegt. Hierauf erfolgt dann die nochmalige, endgültige Abstimmung. So sind die gesetzlichen Vorgaben zur Verfahrensweise. Und man sieht: Keine Spur von gebotener Eile oder gar vollendeten Tastsachen. Offener und transparenter geht es nicht.“

Im zweiten Tagesordnungspunkt wurde die endgültige Begründung für das Ratsbegehren am 11.09.2016 zur Frage: „Sind Sie für das geplante Gewerbe- und Industriegebiet an der Bundesstraße B20 – Ausfahrt Oberschneiding/Taiding?“ festgelegt. Die Begründung hierfür lautet: 1. Optimale Lage direkt an der B 20 mit vorhandener Auf-/Abfahrt. Dadurch sehr geringe Verkehrsbelastung in den Ortschaften und keine Belastung der Wohngebiete. 2. Genügend Raum für großzügige, umfassende Planung von Abständen, Lärmschutz und Nutzungseinschränkungen sowie Eingrünungsbereichen. 3. Schaffung wohnortnaher, zukunftsfähiger Arbeits- und Ausbildungsplätze. Dadurch positive Bevölkerungsentwicklung, Ausgleich des demographischen Wandels und Sicherung der bestehenden kommunalen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schule. 4. Verbesserung des eigenen Steueraufkommens und dadurch Vermeidung von deutlichen Steuer- bzw. Abgabenerhöhungen. 5. Steigerung der Versorgungsqualität, z. B. durch Einkaufsmarkt und Tankstelle.

Gegen die Erläuterungen zur letzten Bauausschusssitzung durch 3. Bürgermeister und Bauausschussvorsitzenden Konrad Schmerbeck wurden keine Einwände erhoben.

Im letzten Punkt des öffentlichen Teiles berichtete Bürgermeister Ewald Seifert, dass das Konzept zur ländlichen Entwicklung (ILEK) nun fertiggestellt sei und insgesamt 12 Themenfelder behandelt. Die Gemeinde Oberschneiding ist unter anderem für das Themenfeld „Wohnortnahe Arbeitsplätze“ zuständig. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen erfolgt ein ausführlicher Bericht zum ILEK.

Ein nicht-öffentlicher Teil schloss sich der Sitzung an.

Text: Michaela Bernhard (Ein Bericht hierzu erschien auch im Straubinger Tagblatt)

Skip to content