Lärmschutzgutachten vorgestellt
Stichfrage für Bürgerbegehren festgelegt – Breitbandausbau
In der letzten Sitzung des Gemeinderates stellten Sabrina Sepp und Alexandra Wasmeier vom Ingenieurbüro Geoplan aus Osterhofen den schalltechnischen Bericht für das geplante Gewerbe- und Industriegebiet an der B20 vor. Um die Auswirkungen des Lärms auf die Nachbarschaft beurteilen zu können, wurde ein Lärmschutzgutachten erstellt. Es wurden die Auswirkungen auf die Ortschaften Siebenkofen, Taiding, Schierlhof, sowie auf die Taidinger und Straubinger Straße untersucht. Durch eine Lärmkontingentierung sollen die Lärmimmissionen reduziert und die Anwohner zusätzlich geschützt werden. Für die einzelnen Nutzungsbereiche wurden folgende Lärmkontingente festgelegt: im Industriegebietsbereich gelten 70 db(A) tags und 60 db(A) nachts, im Gewerbegebietsbereich 60 und 50 db(A) und Gewerbegebietsbereich mit Beschränkungen 60 db(A) tags und 40 db(A) nachts. Die bei den Anliegern durch das Gewerbe- und Industriegebiet ankommende, berechnete Geräuschpegel würde bei 38 -42 db(A) liegen und damit weit unter dem zulässigen Wert von 60 db(A). Auch nachts werden diese Richtwerte eingehalten und liegen sogar unter dem zulässigen Wert von 45 db(A). Der aktuell vorherrschende Verkehrslärm durch die Kreisstraßen SR 31 und 72 sowie durch die Bundesstraße B20 ist bereits jetzt höher als die durch das Gewerbe- und Industriegebiet entstehenden Immissionen. Für die betroffenen Anwohner würde nicht mehr Lärm entstehen, als ohnehin schon vorhanden.
Im zweiten Tagesordnungspunkt wurde über die Vergaberichtlinien für Gewerbe- und Industriegrundstücke diskutiert. Gemeinderat Christian Schambeck, der beantragt hatte, die bisher bereits praktizierte Verfahrensweise in Richtlinien zu fassen und damit transparent und nachvollziehbar zu machen, erläuterte wie seiner Meinung nach Vergabekriterien anhand einer Bewertungsmatrix festgelegt werden könnten. Wichtig seien unter anderem Punkte wie die Schaffung von neuen, zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen, die Steuerkraft des Unternehmens oder auch die Zukunftsfähigkeit der Branche bzw. des Geschäftsmodells des Unternehmens. Seitens des Gemeinderates wurde angeregt auch das Kriterium Ausbildungsplätze mitaufzunehmen. Es wurde beschlossen, die Vergaberichtlinien im Bauausschuss nochmal genauer zu besprechen, als Diskussionsgrundlage bekommen alle Gemeinderäte die vorgestellte Bewertungsmatrix zugesandt.
Für das Bürger- und Ratsbegehren am 11.09.2016 hatte der Gemeinderat noch eine Stichfrage festzulegen. Der mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes abgesprochene Stimmzettel wurde dem Gemeinderat vorgestellt und die Stichwahlfrage wie folgt, festgelegt: „Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit „Ja“ oder mehrheitlich mit „Nein“ beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?“ Zur Auswahl stehen den Bürgern diese beiden Antwortmöglichkeiten: „Ausweisung des Gewerbe- und Industriegebietes“ oder „Ablehnung des Gewerbe- und Industriegebietes“. Sowohl Stimmzettel als auch Stichfrage wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Ein weiterer Punkt war der auslaufende Straßenbeleuchtungsvertrag, für den Angebote zur Verlängerung bzw. zum Neuabschluss des Vertrages eingeholt wurden. Es lagen Angebote der Bayernwerk AG und der Stadtwerke Straubing vor, wobei nur die Bayernwerk AG ein Komplettangebot inkl. Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten anbot. Da nur ein Komplettpaket für die Gemeinde Oberschneiding wirtschaftlich ist, beschloss der Gemeinderat den bestehenden Vertrag mit jährlichen Kosten von rund 12.000 € um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Der erneute Einstieg in das Bayerische Breitbandförderprogramm wurde bereits in einer vorhergehenden Sitzung beschlossen. Es mussten dieses Mal nur die weiteren Erschließungsgebiete festgelegt werden. Auf Vorschlag des Büros IK-T aus Regensburg sollen folgende Ortschaften erschlossen werden: Peinkofen, Grafling, Büchling, Neubüchling, Kleinpinning, Lichting, Hölldorf und Niederschneiding. Nach einer Kostenschätzung des Büros sollen damit die restlichen Fördermittel aufgebraucht werden. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu und beschloss auch die Durchführung des Auswahlverfahrens.
Anschließend berichtete dritter Bürgermeister und Bauausschussvorsitzender Konrad Schmerbeck über die Ergebnisse der letzten Bauausschusssitzung und geschäftsleitender Beamter Reinhold Maier informierte die Gemeinderatsmitglieder aus aktuellem Anlass darüber, dass die Gemeinde nicht für die Genehmigung eines Wildgehegebaus zuständig sei, sondern das Landratsamt. Außerdem müsse ein Landwirt hierfür eine sogenannte „Privilegierung“ aufweisen, über die das zuständige Landwirtschaftsamt entscheidet.
Der Sitzung schloss sich ein nicht-öffentlicher Teil an.