Sitzungsbericht 2016-06-22

Bürgerentscheid zum geplanten Gewerbe- und Industriegebiet

Ratsbegehren für ein Gewerbe- und Industriegebiet zusätzlich zum Bürgerbegehren

In der letzten Sitzung musste der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Oberschneiding das Bauleitplanverfahren für das neue Industrie- und Gewerbegebiet in Oberschneiding an der Taidinger Straße/SR 31 einstellt und nicht weiterverfolgt?“ entscheiden. Als Vertreter für das Begehren fungieren die Herren Hans Maier, Hubert Weigl und Franz Hottner. Eingereicht wurde es auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses zur Aufstellung eines Gewerbe- und Industriegebietes am 12.04.2016, bei dem nach Ansicht der Initiatoren 16,5 ha Boden zu Versiegelung freigegeben werden. Abzulehnen sei dieser Beschluss aus Sicht der Initiatoren, weil „1. der Durchgangsverkehr durch alle Dörfer auf ein derart großes Industrie- und Gewerbegebiet sternförmig zufließen und sich nicht auf die B 20 beschränken wird. 2. der Ortsteil Siebenkofen bereits mit einem Gewerbegebiet seinen Anteil zum „Wachsen mit Werten“ leistet. 3. unsere traditionell ländliche Gemeinde nicht ein Industriestandort werden soll. 4. die erhofften Einnahmen in keinem Verhältnis zu den Folgekosten und dem schwerwiegenden Eingriff in die Dorfentwicklung stehen.“

Bei der Prüfung des Antrages wurde festgestellt, dass das Bürgerbegehren formell und rechtlich zulässig ist. Von 720 getätigten Unterschriften sind insgesamt 671 gültig, 44 Unterschriften sind ungültig vor allem wegen Mehrfach- bzw. Doppelunterschriften, fehlenden Wahlrechts oder Unleserlichkeit. 5 Unterschriften wurden auf Wunsch der Unterzeichner zurückgenommen. Der Gemeinderat beschloss, dem Bürgerbegehren nicht zuzustimmen, die Bauleitplanungen nicht einzustellen und zur Frage des Bürgerbegehrens am 11.09.2016 einen Bürgerentscheid durchzuführen.

Gleichzeitig brachte der Gemeinderat ein Ratsbegehren „Sind Sie für das geplante Gewerbe- und Industriegebiet an der Bundesstraße B20 – Ausfahrt Oberschneiding/Taiding?“ auf den Weg über welches ebenfalls am 11.09.2016 abgestimmt wird. Die Bürgerschaft habe signalisiert, über die für die Entwicklung der Gemeinde Oberschneiding bedeutende Frage der Schaffung eines Gewerbe- und Industriegebietes an der B 20 abstimmen zu wollen. Aus diesem Grund, so die fast einstimmige Meinung des Gemeinderates, solle auch tatsächlich eine Abstimmung durchgeführt werden. Die Bürgerschaft habe damit die Möglichkeit, selbst zu entscheiden und zugleich die Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.

Mit dem Ratsbegehren soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, eine positive Abstimmungsentscheidung für das geplante Gewerbe- und Industriegebiet treffen zu können. Mit folgenden Punkten begründet der Gemeinderat die Fragestellung des Ratsbegehrens: 1. Optimale Lage direkt an der B 20 mit vorhandener Auf-/Abfahrt. Dadurch sehr geringe Verkehrsbelastung in den Ortschaften und keine Belastung der Wohngebiete. 2. Genügend Raum für großzügige, umfassende Planung von Abständen, Lärmschutz und Nutzungseinschränkungen sowie Eingrünungsbereichen. 3. Schaffung wohnortnaher, zukunftsfähiger Arbeits- und Ausbildungsplätze. Dadurch positive Bevölkerungsentwicklung, Ausgleich des demographischen Wandels und Sicherung der bestehenden kommunalen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schule. 4. Verbesserung des eigenen Steueraufkommens und dadurch Vermeidung von deutlichen Steuer- bzw. Abgabenerhöhungen. 5. Steigerung der Versorgungsqualität durch verschiedene weitere Ansiedlungen. Zum Ende der Sitzung wurde der Termin für eine Bürgerversammlung zum geplanten Gewerbe- und Industriegebiet am 30.06.2016 um 19:30 Uhr im Gasthaus Krinner in Oberschneiding festgelegt.

Text: Michaela Bernhard  (Ein Bericht hierzu ist im  Straubinger Tagblatt erschienen)

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