Festlegung des Dorferneuerungs-Leitbildes „Wachsen mit Werten“
Neufestsetzung der Kanalgebühren – Keine Beanstandungen im Rahmen der Rechnungsprüfung
Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass letztmalig zum 01.01.2011 eine Gebührenkalkulation erstellt wurde und somit die Kanalgebühren neu zu berechnen waren. Bei der letzten Gebührenkalkulation 2007 blieben sowohl die Grundgebühr als auch die Einleitungsgebühr unverändert. Außerdem entstand in den Jahren 2011 bis 2015 eine Beitragsunterdeckung. Die neue Gebührenrechnung, die für einen Zeitraum von 2 Jahren also bis 01.01.2018 ausgelegt ist, wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Zur Kostendeckung ist eine Erhöhung der jeweiligen Grundgebühr um 20 %, sowie eine Erhöhung der Einleitungsgebühr von1,69 €/m³ auf 2,05 €/m³ nötig. Da sich auf Grund der errechneten Gebührensteigerung eine deutliche Nachzahlung bei der Abrechnung der Kanalgebühren 2016 im März 2017 ergeben würde, wurde beschlossen, die Grundgebühren und die Einleitungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2016 zu erhöhen und die Vorauszahlungen für das betreffende Abrechnungsjahr entsprechend anzupassen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die örtliche Rechnungsprüfung 2013. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Claudia Anzinger informierte den Gemeinderat über die Prüfungspunkte und die entsprechenden Feststellungen. Prüfungsgegenstand waren: 1. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes, 2. Veranlagung der Grundsteuern A und B, 3. Veranlagung der Gewerbesteuer, 4. Einnahmen aus Tätigkeiten des Bauhofes (z. B Winterdienst). Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes belaufen sich auf 4.955.858,73 € und verteilen sich mit 61,11 % auf Steuern und allgemeine Zuweisungen, mit 33,99 % auf Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb und mit 4,90 % auf Sonstige Finanzeinnahmen. Die Grundsteuer A und B wurde zu den Fälligkeitszeitpunkten mit den festgelegten Hebesätzen rechtzeitig erhoben. Auch die Gewerbesteuer wurde umgehend, fristgerecht und in voller Höhe festgesetzt. Neugegründete Gewerbebetriebe wurden ebenso wie alle anderen Betriebsstätten überprüft und an das Finanzamt zu Zerlegung gemeldet. Bei den Einnahmen aus Tätigkeiten des Bauhofes, wie z. B Winterdienst oder Mulchen von Bauplätzen, wurde festgestellt, dass die ursprünglich festgesetzten Gebühren hierfür nicht mehr in allen Fällen kostendeckend sind. Es wurde empfohlen, die Gebühren, insbesondere für das Mulchen der Bauplätze entsprechend anzupassen. Zusammenfassend ergab die „Örtliche Rechnungsprüfung 2013“ keine Beanstandungen, so dass die Jahresrechnung 2013 festgestellt und Bürgermeister Ewald Seifert für das Haushaltsjahr 2013 entlastet werden konnte. Im 3. Tagesordnungspunkt wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass die Schule Oberschneiding aus dem räumlichen Wirkungskreis des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Aitrachtalgruppe heraus- und dem der Irlbachgruppe zugeordnet werden soll. Auch das neue Baugebiet „Schneidinger Feld“ soll über die Irlbachgruppe versorgt werden. Der Änderung des räumlichen Wirkungskreises stimmte der Gemeinderat zu. Der letzte Punkt im öffentlichen Teil war die Festlegung des von den Arbeitskreisen erarbeitetet Leitbildes für die Dorferneuerung. Das Oberschneidinger Ziel „wachsen mit werten“ soll auch das Leitbild für den Dorferneuerungsplan bilden. Begleitet wird dieser Slogan durch folgende Werte bzw. Eigenschaften, die für Oberschneiding als typisch und grundlegend erachtet werden: Bodenständig, Familienfreundlich, Christlich, Heimatverbunden, Nachhaltig, Weltoffen, Finanziell Solide, Zukunftsorientiert. Der Gemeinderat beschloss einstimmig das ausgearbeitete Leitbild so in den Dorferneuerungsplan zu übernehmen. Ein nicht-öffentlicher Teil schloss sich der Sitzung an.