Sitzungsbericht 2014-07-30

Dorferneuerung Oberschneiding; Vorstellung der Planung für die Gestaltung der Außenanlagen in der Schneidinger Mitte

Eingangs erläuterte Bürgermeister Seifert den bisherigen Ablauf der Planungen. Durch eine erst sehr spät mögliche Abstimmung mit dem Denkmalamt am 15.07. soll der aktuelle Entwurf lediglich einen Vorentwurf darstellen und muss noch weiter ausgefeilt werden. Eine endgültige Entscheidung über die Gestaltung soll deshalb erst im Herbst erfolgen. In diesem Winter bleibt somit voraussichtlich noch die Schotterfläche vor dem Gebäude bestehen. Mit den Mietern/Nutzern ist diese Vorgehensweise aber noch abzustimmen.
 
Architekt Hans Nicklas von der Architekturschmiede erläuterte die aktuellen Entwürfe für die Außenanlagen der Schneidinger Mitte.

Nach dem Termin mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege hat sich der ursprüngliche Entwurf der „organischen Schneidinger Mitte“ zerschlagen. Nach Aussage von Herrn Dr. Mette passt das Design mit den kreisförmigen Elementen nicht zu dem denkmalgeschützten Gebäude. Bei der Gestaltung der Außenanlagen soll weniger neu entworfen werden, sondern vielmehr der ehemalige historische Hof wieder hergestellt werden. Außerdem kann durch eine schlichte Gestaltung mit einfachen Elementen eine große Kostenersparnis erreicht werden.

Historische Fotos wurden präsentiert. Darauf ist ein Dreiseithof zu sehen. An der Ostseite, direkt an der Straße, war früher auch ein Gebäude. Diese Ansicht sollte laut Herrn Dr. Mette möglichst wieder hergestellt werden. Nach einhelliger Meinung des Gemeinderates sollte auf das Gebäude auf der Ostseite verzichtet werden, um den Blick auf die Schneidinger Mitte nicht zu verdecken.

An den Treppenhausanbau soll ein U-förmiges, carportähnliches Multifunktionsgebäude in Holzbauweise angeschlossen werden. Entlang der kompletten Westseite verläuft, nach dem Vorschlag des Planers, eine Stütz- bzw. Gabionenmauer.

Um das Gebäude herum soll ein aus Granitplatten bestehender Fußweg gebaut werden. Damit dieser barrierefrei wird ist auf der Nordostseite des Gebäudes eine kleine Treppenanlage aus Granitblöcken notwendig. In dem Bereich der zusammenlaufenden Treppenbereiche könnte ein Brunnen untergebracht werden.

Der gesamte Hofbereich wird gepflastert. Als Material soll zum Großteil Granit-Kleinsteinpflaster und gerumpeltes Betonpflaster verwendet werden. Auf der Nordseite ragen noch zwei „Grün-Zungen“ in den Platz.

Auf der gesamten Hoffläche besteht ein Gefälle zwischen 2,5 und 5,0 %. Diese ist somit barrierefrei gestaltet. Als Übergangslösung, bis die Straubinger Straße saniert wird, werden auf der Ostseite zwei Granithochborde als Provisorium eingebaut.

Im Rahmen der Diskussion und Vorbesprechung wurden noch folgende Änderungswünsche vorgebracht:
–    Das Holzgebäude soll weiter nach Osten verschoben werden, damit die Platzfläche verringert wird und hinter dem Holzgebäude eine Grünfläche entsteht. Dadurch könnte auch ein Großteil der Stützmauer entfallen.
–    Treppenhauseingang ist stärker zu betonen und evtl. vor dem Treppenhauseingang anderes Pflaster auswählen.
–    „Grün-Zungen“ auf der Nordseite tauschen und die kleinere Fläche auf die Ostseite verlegen.
–    Evtl. Brunnen entfernen und Denkmal o. ä. installieren.
–    Garagen für Mietwohnungen fehlen noch.
–    Versiegelung ist zu verringern und evtl. Grünfläche an der Straße zu schaffen.
–    „Leichtigkeit“ im Entwurf fehlt.

Es wurde ohne Abstimmung festgelegt, die Anregungen im Entwurf einzuarbeiten und im September erneut im Gemeinderat vorzustellen. Ansonsten besteht mit der Vorgehensweise, die Bauarbeiten erst im kommenden Jahr abzuschließen, Einverständnis, da dadurch eine bessere Planung möglich ist und vermutlich bessere Ausschreibungsergebnisse erzielt werden können.

Entscheidung über Neuvergabe der Mittagessenslieferung und evtl. Änderung der Gebühren für das Mittagessen und Anpassung der Gebührensatzung

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass geplant ist, die Mittagessenslieferung ab September 2014 an einen neuen Lieferanten zu vergeben.

Bei dem neuen Lieferanten handelt es sich um das Kaufhaus wahrenWert GmbH aus Straubing, ein Tochterunternehmen der quin.Akademie GmbH. Dieses Unternehmen bildet Köche und Beiköche aus. Aufgrunddessen wird es staatlich gefördert und ist somit in der Lage einen günstigeren Preis anbieten zu können.

Dem Gemeinderat wurde der unterbreitete Vertrag über die Essensverpflegung in der Kindertagesstätte Pusteblume vollinhaltlich bekanntgegeben. Die Vertragsleistung umfasst die Herstellung und Lieferung eines Essens für Kinder im Alter vom ersten bis ca. zehnten Lebensjahr. Der Schwerpunkt ist hier auf gesunde, qualitativ hochwertige und ausgewogene Ernährung mit Salat und Gemüse zu legen, welche sich an den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder orientieren soll.

Kindertagesstättenleiterin Bettina Sosnitza teilte mit, dass in der Kindertagesstätte bereits ein Probeessen durchgeführt wurde, welches problemlos verlief. Auch die bereits vom Kaufhaus wahrenWert gGmbH belieferten vier Einrichtungen (Oberpiebing, Feldkirchen, Parkstetten und Steinach) konnten nur Positives vermelden.

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass der Kontakt zur Kaufhaus wahrenWert gGmbH auch aufgrund von Hinweisen aus der Elternschaft zustande kam.

Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, die Essenslieferung für die Kindertagesstätte Pusteblume ab dem 01. September 2014 auf Grundlage des vorgelegten Vertrages an die Kaufhaus wahrenWert gGmbH zu vergeben.

Zum anderen besteht durch die neue Essenslieferung und den sich daraus ergebenden Einsparungen die Möglichkeit, dass die zum 01. Januar 2014 vorgenommene Gebührenerhöhung für das Mittagessen, welche ausschließlich aufgrund der Preissteigerung des Antoniusheims zustande kam, wieder zurückgenommen werden könnte.

Diese betragen:
a)     für Kinder, die die Kinderkrippe besuchen      2,00 € pro Essen
b)    für Kinder, die den Kindergarten besuchen     3,20 € pro Essen
c)    für Kinder, die den Hort besuchen                   3,20 € pro Essen“

 

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass in der Kinderkrippe auch Kinder betreut werden, welche bereits das dritte Lebensjahr vollendet haben. Die Zuordnung, in welchem Bereich die Kinder betreut werden, obliegt der Kindertagesstättenleitung. Der Entscheidung werden sowohl der Entwicklungsstatus des jeweiligen Kindes als auch die Anzahl der verfügbaren Plätze in den einzelnen Bereichen zu Grunde gelegt.

Nachdem ein Wechsel von der Krippe in den Kindergarten während des Kindergartenjahres möglich ist, sollte die Mindestbuchungszeit unabhängig vom Bereich festgelegt werden.

„Die Mindestbuchungszeit beträgt
•    im Kindergarten und der Kinderkrippe vormittags 20 und nachmittags 15 Wochenstunden,
•    im Hort 15 Wochenstunden,
•    im Kindergarten 5, im Hort 4 und in der Kinderkrippe (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres) 3 Wochentage.“

 

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