Sitzungsbericht 2014-02-11

Bebauungs- und Grünordnungsplan „WA Mitterspitz“; Änderung wegen Anpassung der Wandhöhen

In der Bauausschusssitzung vom 27.11.2013 wurde über die Änderung der Wandhöhen im Baugebiet Mitterspitz beraten und eine Erhöhung von 4,70 m auf 5,50 m beschlossen.

Durch weitere Nachfragen von Bauwerbern und Planern hat sich herausgestellt, dass diese Höhe immer noch nicht ausreichend ist, um ein Wohnhaus mit E+I (Erdgeschoss + Obergeschoss, z. B. Toskana-Haus mit 2. Decke) zu erstellen. Bei einem Haus mit E+I beträgt die Zimmerhöhe heutzutage mittlerweile je Stockwerk 2,75 m. Mit den Betondecken und der Bodenplatte reichen somit die festgelegten Wandhöhen von 5,50 m nicht aus.

Eine Wandhöhe von 5,70 m sollte bergseitig ausreichen, um ein Haus mit E + I zu bauen. Evtl. müssten dann, um mit der Wandhöhe auszukommen, geringfügige Abgrabungen im Grundstück erfolgen.

Es wurde beschlossen, die Wandhöhe an das Baugebiet Sattlerbreite anzupassen und eine Wandhöhe von 5,70 m bergseitig und 6,50 m talseitig zuzulassen.

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