Sitzungsbericht 2012-06-26 und 2012-07-03

Dorferneuerung für Oberschneiding beantragt

Kinderkrippe soll erweitert werdenSanierung der Münchshöfener Straße beschlossen

In zwei Gemeinderatssitzungen innerhalb einer Woche wurde wieder über zahlreiche Projekte und Baumaßnahmen beraten.

Ab Ende August wird in Kooperation mit dem Landkreis Straubing-Bogen die Kreisstraße SR 9 im Bereich der Münchshöfener Straße in Oberschneiding bis östlich der Bundesstraße B 20 saniert. Frau Baumann vom Ingenieurbüro MKS stellte die Planung vor. Im Ortsbereich wird ein Vollausbau durchgeführt. Hier wird der Gehweg bis zur Einmündung in die Josef-Schlicht-Straße mit einem grauen Betonpflaster neu hergestellt. Auf der anderen Straßenseite wird bis zur Brücke über den Irlbach ein Mehrzweckstreifen gebaut, welcher auch als Parkfläche genutzt werden kann. Die Fahrbahnbreite wird auf 5,50 Meter verringert. Diese Breite ist für Kreisstraßen im Ortsbereich ausreichend. Das Brückenbauwerk über den Irlbach wird auf Kosten des Landkreises erneuert.

Der vorhandene Mischwasserkanal wird westlich des Irlbaches neu gebaut. Östlich des Irlbaches ist eine Sanierung des Schmutzwasserkanals nicht notwendig. In diesem Bereich wird nur der Oberflächenwasserkanal saniert. Für die Breitbandversorgung werden im gesamten Bereich Leerrohre mitverlegt. Die Gesamtkosten des Ausbaus für die Gemeinde belaufen sich auf ca. 190.000 Euro. Der Landkreis Straubing-Bogen investiert für diese Maßnahmen mehr als 450.000 Euro.

Während der Bauphase wird die Straße komplett gesperrt. Eine provisorische Zufahrt für die Anlieger und den Getränkemarkt wird sichergestellt.

Im Hochbau soll im kommenden Jahr in der Kindertagesstätte ein Anbau für eine zusätzliche Krippengruppe verwirklicht werden. Das Architekturbüro Schumacher aus Oberschneiding stellte den geplanten Anbau an die bestehende Kindertagesstätte vor. Es wurden zwei Varianten präsentiert. Für die Krippe werden folgende Räumlichkeiten benötigt: Gruppenraum, Nebenraum, Schlafraum, Sanitärraum und Garderobe. In der ersten Variante soll an der Ostseite des Gebäudes auf der gesamten Länge mit einer Breite von rund 6 Metern der Anbau erfolgen. Variante zwei sieht den Krippenanbau an der Westseite im Anschluss an die bestehende Krippe vor. Der Gemeinderat und die Kindertagesstättenleiterin Bettina Griesbeck favorisieren die zweite Variante, da es u. a. aus organisatorischen Gründen sinnvoll ist die Krippengruppen beisammen zu halten. Es wurde deshalb diese Variante ausgewählt. Nun soll mit dem Landratsamt und der Regierung von Niederbayern die Genehmigungsfähigkeit und Förderung abgeklärt werden.

Um eine kurze Bauzeit zu ermöglichen und eine geringe Beeinträchtigung des laufenden Betriebes sicherzustellen soll eine Fertigteilbauweise gewählt werden. Damit ein geringer Energieverbrauch erreicht werden und die vorhandene Heizung des Gebäudes verwendet werden kann, soll versucht werden den Passivhaus-Standard oder einen ähnlich guten Standard zu erreichen.

Ein weiteres Bauprojekt soll die neue „Oberschneidinger Mitte“ werden. Das ehemalige Gasthaus „Zur Post“ in der Straubinger Straße, direkt im Dorfmittelpunkt, soll zu einem Wohn- und Geschäftshaus umgebaut werden. Das Ingenieurbüro Willi Schlecht aus Straßkirchen wurde deshalb beauftragt eine Bewertung des Bauzustandes vorzunehmen und die technische und wirtschaftliche Sanierungsmöglichkeit des Gebäudes festzustellen. Außerdem wurden die denkmalpflegerischen Interessen bei einer Sanierung abgeklärt.

Laut Frau Eiglmaier vom Ingenieurbüro Schlecht befindet sich das Gebäude grundsätzlich in einem sehr guten Zustand. Bei einer Sanierung müssten insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Rekonstruktion der historischen Fassade, Putz- und Mauertrockenlegung im Erdgeschoss, Erneuerung des Erdgeschoss-Bodens, Dämmung der Zwischendecken, Einbau von neuen Fenstern nach historischem Vorbild, Dachstuhlsanierung mit neuer Dachdeckung und Erneuern der gesamten Haustechnik.

Das Gebäude soll künftig mit einem neuen Treppenhaus und Aufzug über die Nordseite erschlossen werden. So wäre auch ein barrierefreier Zugang möglich. Das Büro schätzt die Sanierungskosten auf ca. 1,24 Mio. Euro. Ein Nutzungskonzept für das Gebäude liegt schon vor und Mietinteressenten sind bereits vorhanden. Das Gebäude ist nach Aussage des Denkmalamtes nahezu einzigartig und die Sanierung eines solchen Objekts wäre absolut wünschenswert.

Derzeit müssen noch verschiedene Fördermöglichkeiten abgeklärt werden. Die Entscheidung über den Erwerb und die Sanierung des Gasthauses „Zur Post“ wurde deshalb bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zurückgestellt.

Anschließend informierte der Leitende Baudirektor Josef Reidl vom Amt für ländliche Entwicklung auf Einladung von Bürgermeister Ewald Seifert über die Möglichkeiten, die ein Dorferneuerungsverfahren bietet.

Der Bürgermeister und die Gemeinderäte betrachten ein Dorferneuerungsverfahren als gut geeignetes Mittel, um die zahlreichen geplanten „Baustellen“ innerhalb von Oberschneiding zu einem großen Gesamtkonzept zusammenzuführen. „Darüber hinaus“, so Bürgermeister Seifert, „ist die  dorferneuerungstypische intensive Bürgerbeteiligung für die beabsichtigte weitere Dorfentwicklung das optimale Mittel, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in den Entwicklungsprozess einzubinden.“

Das Verfahren einer Dorferneuerung ist allerdings sehr arbeits- und zeitaufwändig. Außerdem wird hier eine Bürgerbeteiligung vorausgesetzt. Bei einer Dorferneuerung können nicht nur öffentliche Maßnahmen unterstützt werden, sondern auch private Maßnahmen. Das Spektrum der Förderung umfasst neben Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen auch Einrichtungen zur Förderung der Dorfgemeinschaft und Dorfkultur sowie energetische Sanierungsmaßnahmen. Mit der Bildung von Arbeitskreisen soll die gesamte Bevölkerung am Verfahren mitwirken und Vorschläge einbringen, wie Oberschneiding beispielsweise im Jahre 2030 aussehen könnte. Aus den Ergebnissen der Arbeitskreise wird ein Leitbild erstellt und die Maßnahmen der kommenden Jahre festgehalten.

Der Gemeinderat beschloss deshalb, einen Antrag auf Dorferneuerung beim Amt für ländliche Entwicklung zu stellen. Der nächste Schritt ist nun in der nächsten Bürgerversammlung die entsprechenden Arbeitskreise zu bilden, um das Verfahren anzustoßen.

Aufgrund der Beschlüsse zum Haushalt 2012 war es notwendig drei Satzungen zum Ortsrecht der Gemeinde zu ändern. Die Hundesteuer wird für sämtliche Hunde erhöht. Die Gebühr beträgt nun für den ersten Hund 35 Euro, für den zweiten Hund 70 Euro und für jeden weiteren Hund 105 Euro. Neu aufgenommen wurde eine Regelung für Kampfhunde. Diese Gebühr beträgt je Kampfhund 420 Euro. Die Steuerermäßigung für Hunde in Einöden und Jagdhunde wurde gestrichen. Bei der Gebührensatzung für das Naturbad wurde die Eintrittsermäßigung um 10 % mit der Ehrenamtskarte aufgenommen. Die Kindertagesstättengebührensatzung wurde dahingehend geändert, dass das Mittagessen um 0,50 Euro erhöht wurde.

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