Sitzungsbericht 2012-01-24

Baugebiet und Kindertagesstätte „Pusteblume“ boomen

Ortsdurchfahrt Oberschneiding wird saniert

In der ersten Sitzung des Jahres hatte sich der Gemeinderat mit einer Änderung der Benutzungssatzung für die Kindertagesstätte Pusteblume zu befassen. Der Grund für die Satzungsänderung ist, dass Eltern im Hort häufig nur noch tagesweise buchen und hier auch die Stunden immer mehr reduzieren wollen. Deshalb werden oft Plätze belegt, aber nur teilweise genutzt und für andere Kinder blockiert, da es schwierig ist für die noch freie Zeit eine passende Buchung zu finden. Die Mindestbuchungszeit für den  Hort wurde daher auf 15 Wochenstunden und mindestens 4 Wochentage erhöht. Ein weiterer Grund für die Erhöhung der Mindestbuchungszeit ist, dass so die Umsetzung der Erziehung- und Bildungsziele nach dem Bay. Erziehungs- und Bildungsplan gewährleistet wird. Außerdem wird die Ferienbetreuung für Hortkinder immer mehr nachgefragt. Dies wurde nun ebenfalls in die Satzung mit aufgenommen und eine entsprechende Gebühr festgelegt. Die Gebühr für die Ferienbetreuung für Hortkinder wird gemessen an der Zahl der gebuchten Ferientage an den in Frage kommenden Monaten festgesetzt. Für Eltern bedeutet dies bei einer maximalen Ausschöpfung eine Mehrbelastung von 60 Euro pro Jahr.

Die Kindertagesstättenleiterin Bettina Griesbeck erläuterte dem Gemeinderat, dass das Haus praktisch ausgebucht ist. Der Grund für diese hohe Auslastung ist, dass die Kinder immer früher in der Einrichtung angemeldet werden und sich zudem das Buchungsverhalten sehr stark geändert hat. Mittlerweile gibt es eigentlich keine klassischen Vormittags- oder Nachmittagsgruppen mehr, sondern die Kinder werden meist auch über die Mittagszeit betreut und erst in den frühen Nachmittagsstunden abgeholt.

Weitere Gründe für die enorme Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der KITA Pusteblume liegen in der Attraktivität der neugebauten bzw. generalsanierten Einrichtung, der Buchungsflexibilität und in der hohen Qualifikation des Teams.  Ein Übriges, so Griesbeck, tue die außerordentlich große Nachfrage nach Baugrundstücken in Oberschneiding. Die Tatsache, dass von dem neuen Baugebiet Sattlerbreite bereits nach einem halben Jahr 19 Grundstücke verkauft worden seien, hätte sich zu Beginn des neuen Jahres bei den Buchungsanfragen sehr deutlich bemerkbar gemacht.

So habe die Gemeinde im Moment „ein Luxusproblem“, so Bürgermeister Ewald Seifert, nämlich eine neue Kindertagesstätte, die eigentlich für jeden denkbaren Bedarf hätte reichen sollen, einen anhaltend riesigen Zuwachs an jungen Familien und damit den Bedarf nach neuen Räumen. Und dass man das gewohnt hohe Qualitätsniveau nicht zurückfahren will, darin waren sich die Gemeinderäte einig.

Deshalb sollte ab September der Hort wieder in die Schule ausgelagert werden, um eine zusätzliche Kindergartengruppe unterbringen zu können. Da auch die Tendenz dahin geht, Kinder bereits ab dem ersten Lebensjahr in der Krippe betreuen zu lassen, kommt es vermutlich in Zukunft auch in diesem Bereich zu Engpässen. Es sollte deshalb weiter überlegt werden, eine zusätzliche Krippe zu schaffen. Es wurde vereinbart, unverzüglich verschiedene Möglichkeiten hierzu zu überprüfen.

Nachdem der Landkreis beabsichtigt, in den kommenden Jahren die Kreisstraße SR 72 im Ortsbereich Oberschneiding zu sanieren, sollen in diesem Zusammenhang auch die Kanalisation und die Gehwege in diesem Bereich erneuert werden. Da die Straße nur mehr als Kreisstraße gewidmet ist und nicht mehr als Bundesstraße könnte die Fahrbahnbreite verringert werden. Dadurch wäre es möglich einen beidseitigen Gehweg auf der gesamten Ortsdurchfahrt zu schaffen. Die Kanalisation in diesem Bereich ist teilweise auch schon 60 Jahre alt. Hier ist eine Sanierung oder evtl. auch eine komplette Erneuerung notwendig. Es soll auch untersucht werden, ob eine Aufspaltung in ein Trennsystem erfolgen kann. Im Vorgriff auf diese Baumaßnahme wird vom Wasserzweckverband in diesem Jahr in der Landauer Straße bereits die Wasserleitung erneuert. Zur Vorbereitung auf die Planungsvergabe wurde beschlossen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Diese sollte alle Möglichkeiten und in Frage kommenden Varianten auf ihre Machbarkeit hin überprüfen.

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