Sitzungsbericht 2009-12-15

Photovoltaikanlagen in Niederschneiding und Großenpinning geplant

In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2009 hatte sich der Gemeinderat mit der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und der Aufstellung von zwei Bebauungs- und Grünordnungsplänen zu beschäftigen. Beide Male ging es um die Errichtung einer Flächenphotovoltaikanlage.

Eine Anlage soll nördlich von Niederschneiding  auf dem Grundstück Fl. Nr. 79 Gemarkung Niederschneiding errichtet werden. Die Fläche der Anlage beträgt 5,9 Hektar und die Anlage erzeugt eine Leistung von 2 MW. Geplant war zunächst die Anlage entlang der Ortschaft von Ost nach West verlaufen zu lassen, damit das Ortsbild nicht zu stark von der Anlage geprägt wird. Jedoch wurden von Anwohnern Bedenken gegen diese Ausrichtung der Anlage erhoben. Ein Verlauf von Nord nach Süd würde eine wesentlich geringere Beeinträchtigung der Bürger mit sich bringen. Vom Gemeinderat wurde beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan fortzuschreiben, sowie einen vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen, um die Errichtung der Anlage zu ermöglichen. Mit dem Landratsamt soll jedoch abgeklärt werden, ob ein anderer Verlauf der Photovoltaikanlage möglich ist, um eine geringe Beeinträchtigung der Bürger zu erreichen.

Die zweite Photovoltaikanlage soll südlich von Großenpinning auf dem Grundstück Fl. Nr. 994 Gemarkung Großenpinning errichtet werden. Diese Flächenphotovoltaikanlage hat eine Größe von 4 Hektar und die Leistung beträgt 1,6 MW. Nach Ansicht der Gemeinderäte fügt sich die Anlage in die Umgebung ein, so dass auch hier die Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes beschlossen wurde.

Weiterer Beratungspunkt war die Verlängerung des Stromkonzessionsvertrags mit der E-ON Bayern. Gegenstand des Konzessionsvertrages ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen. Dafür erhält die Gemeinde eine Entschädigung von der E-ON Bayern. Nachdem bei der Ausschreibung im Bundesanzeiger kein weiterer Anbieter ein Angebot abgegeben hatte, entschied man sich den bestehenden Vertrag um 20 Jahre zu verlängern. Einzige Alternative wäre gewesen, das Stromnetz selbst zu übernehmen und als eigenständiger Anbieter das Netz zu betreiben. Da die Investitionen hier jedoch im hohen siebenstelligen Bereich liegen und auch erhebliche Verpflichtungen auf die Gemeinde zukommen würden, war die Verlängerung des Vertrages für die Gemeinderäte die einzige vernünftige Alternative.

Die Beheizung des Oberschneidinger Kindergartens war ebenfalls nochmal auf der Tagesordnung. Nachdem man sich in der vorletzten Gemeinderatssitzung darauf geeinigt hatte die Beheizung mit Erdwärme oder Erdkollektoren vorzunehmen, entschied man sich aufgrund einer Stellungnahme des Ingenieurbüros Erdwärme zu verwenden. Zwar sind bei dieser Lösung wesentlich höhere Investitionskosten zu veranschlagen, jedoch sind die Betriebs- und Unterhaltskosten deutlich unter denen anderer Heizungsarten und die Gemeinde erhält eine höhere Förderung.  Außerdem stellt diese Alternative die umweltfreundlichste dar. Die Möglichkeiten einer Scheitholzheizung oder die Beheizung über Fernwärme wurden bereits in der vorherigen Sitzung ausgeschlossen.

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