Gemeinde plant Sanierung des Freibades in Oberschneiding
Zwei Sanierungen zu teuer – Rechnungsprüfung: eine Anregung, aber keine Beanstandungen
Eine schwierige Entscheidung hatten die Oberschneidinger Gemeinderäte im Rahmen ihrer letzten Sitzung gleich im ersten Tagesordnungspunkt zu treffen. Beide Freibäder der Gemeinde, sowohl das in Oberschneiding als auch das in Reißing, hätten eine Sanierung nötig. Die von einem Ingenieurbüro hierfür geschätzten Kosten gehen aber bei der Sanierung von beiden Bädern mit Nebenkosten und Mehrwertsteuer deutlich über eine Dreiviertelmillion Euro hinaus. Deshalb waren sich alle Räte einig, dass nur ein Freibad durch die Gemeinde saniert werden kann und sollte. Die Entscheidung fiel nach langer und ausführlicher Diskussion für das Freibad in Oberschneiding.
So groß wie nie zuvor in der inzwischen siebenjährigen Amtszeit von Bürgermeister Ewald Seifert war das Interesse der Öffentlichkeit an der letzten Gemeinderatssitzung. Rund 70 Zuhörer hatten sich eingefunden, was zur Folge hatte, dass alle verfügbaren Stühle des Rathauses besetzt waren, und für einige Besucher nur noch die Alternative Stehplatz blieb. Trotzdem waren alle Anwesenden auf eine entsprechende Bitte des Bürgermeisters hin während der gesamten, knapp zweistündigen Beratung äußerst diszipliniert.
Bürgermeister Seifert wies eingangs bereits darauf hin, dass eine Entscheidung in der Freibadfrage sicher keine leichte, aber eine sehr wichtige sei. Es gehe einerseits um hohe Investitionskosten, andererseits um die Verpflichtung, heute befürwortete Freibadinvestitionen für eine Laufzeit von ca. 30 Jahren zu unterhalten. „Ein Freibad ist zweifellos etwas sehr schönes, aber für eine Gemeinde mit knapp 2800 Einwohnern auch ein Luxus, den man sich leisten können muss. Wir treffen heute keine Entscheidung für die Gegenwart, sondern eine Entscheidung für die Zukunft, und wir müssen – wie auch immer sie ausfällt – in den nächsten drei Jahrzehnten bereit sein, dafür zu zahlen“.
Herr Schiefeneder vom gleichnamigen Ingenieurbüro erläuterte in einem Powerpoint-Vortrag den Zustand der beiden Freibadanlagen und erläuterte die seit 2002 geltende DIN-Norm 19643 mit ihren Festsetzungen. Es handelt sich dabei um
- eine Beckenwasseraufbereitung für jedes Becken entweder durch Flockung, Filtration oder Chlorung,
- einen eigenen Wasserkreislauf und die komplette Durchspülung jedes Beckens,
- eine Wasserumwälzung von mindestens 2 cbm/Std. und Person bei Schwimmerbecken bzw. eine zweifache Wasserumwälzung je Stunde im Kinderbecken,
- eine Filtergeschwindigkeit von max. 30 m/h
- und eine Rückspülgeschwindigkeit von ca. 50 m/h.
Zur Erfüllung dieser Vorgaben ist nach den Ausführungen des Herr Schiefeneder eine Umlaufrinne notwendig, über die das Badewasser zu einem Schwallwasserbehälter gefördert wird und von diesem über eine Umwälzpumpe mit einer Flockungsmittelstation zu einem Filter und einer Desinfektionsdosierung bzw. Station zur Korrektur des PH-Wertes wieder in das Becken zurückgeführt wird. Über den Schwallwasserbehälter erfolgt durch die Füllwasserzugabe auch die Regulierung des Wasserstandes.
Sowohl bei der Lösung für das Freibad Reißing wie auch beim Freibad Oberschneiding würdevorgeschlagen, auf einer Seite der Becken die Wasserzuführung und auf der gegenüberliegenden Seite die Überlaufrinne und den Schwallwasserbehälter zu installieren. Über Pumpen würde dann das Wasser über die Flockungsanlage, die Mehrschichtfilter, eine PH-Korrektur und eine Chlorungsanlage wieder zum Schwimmbecken gefördert.
- Der Unterschied zwischen den beiden Bädern liegt nur darin, dass es sich in Reißing um 2 Becken, nämlich das Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken handelt, und somit auch entgegen der derzeitigen Situation zwei Kreisläufe errichtet werden müssten. Das Schwallwasserbecken wäre in Reißing zwischen den beiden Becken und auf dessen Nordseite der Pumpenschacht vorgesehen. Beim Freibad Oberschneiding wäre der Schwallwasserbehälter auf der Südseite und an dessen Westseite der Pumpenschacht vorgesehen. Die Kosten betragen
- für das Freibad Reißing 303.000.– €
- und für das Freibad Oberschneiding 231.000.– €.
Die Kosten für eventuelle Um- und Anbauten an den Gebäuden und den Becken (z. B. Fliesenarbeiten) sind darin noch nicht enthalten.
Martin Bayer erläuterte die seit 2003 aufgelaufenen Defizite von insgesamt 240.000.– € die beim Freibad Reißing bei rund 19.000.– € und beim Freibad Oberschneiding bei rund 15.000.– € pro Jahr liegen. Auf Grund dieser Defizite müsste nach Ansicht des Bürgermeisters bei der Sanierung eines Freibades auch ein entsprechendes Interesse der Bevölkerung sowie Bereitschaft zur Mithilfe wie auch eventuell zur Mitfinanzierung bestehen. Die Bildung eines Fördervereins wäre z.B. eine derartige Möglichkeit, wie sich die Bevölkerung einbringen könnte.
Einig waren sich alle Gemeinderäte zunächst darüber, dass die Gemeinde von den 2 sanierungsbedürftigen Freibädern nur maximal ein Freibad sanieren kann und sollte.
Die Gemeinderäte aus dem Ortsteil Reißing argumentierten dann, dass mit der Entscheidung, das Reißinger Freibad nicht zu sanieren, eine weitere Einrichtung der Ortschaft Reißing genommen wird. Es handelt sich nach deren Meinung um das schönere der beiden Bäder und auch um den Ortsteil der ihrer Meinung nach sowohl die meisten Arbeitsplätze bietet als auch für das meiste Gewerbesteueraufkommen sorgt. Hierzu führte der Bürgermeister aus, dass vom Gewerbesteueraufkommen netto nur ca. 20 % der Gemeinde verbleiben. Der andere Teil führt zu höherer Kreisumlage, höherer Gewerbesteuerumlage und zu weniger Schlüsselzuweisung. Außerdem wurde das vergleichsweise geringe Gewerbesteueraufkommen von 95 Betrieben der gesamten Gemeinde erbracht.
Von den übrigen Gemeinderäten wurde unter anderem vorgetragen, dass der Standort für ein Freibad und die Kosten der Sanierung sowie die Höhe des Betriebsdefizits ausschlaggebend sein müssen. Die mit Abstand meisten Einwohner der Gemeinde befinden sich im und um den Hauptort Oberschneiding. In Oberschneiding befinden sich auch der gemeindliche Kindergarten, die Schule und die großen Siedlungsgebiete. Das Oberschneidinger Freibad zählt auch die meisten Besucher aus der eigenen Gemeinde. Außerdem seien die Sanierungs- und Betriebskosten des Oberschneidinger Freibades etwas niedriger und die äußerst wichtige Bademeisterfrage mir den langjährigen, örtlichen Bademeistern bestens gelöst. Aufgrund dieser Argumente wurde die Sanierung des Freibades Oberschneiding befürwortet und beschlossen, in eine konkrete Planung für die Sanierung des Freibades Oberschneiding einzusteigen.
Im Nachgang zu dieser Entscheidung wurde noch ausgiebig darüber diskutiert, ob das Freibad Reißing, eventuell in Eigenregie (z.B. durch einen Verein) geführt werden könnte und hierfür geringere Sanierungsauflagen und damit -kosten anfallen. Ob dies der Fall ist, konnte im Rahmen der Diskussion nicht endgültig geklärt werden. Grundvoraussetzung hierfür wäre einerseits ein entsprechendes Engagement der Bevölkerung aus Reißing und anderseits Betriebspersonal aus der näheren Umgebung des Freibades. Es wurde auch nicht ausgeschlossen, dass sich die Gemeinde ggf. an einer privaten Betriebsführung etwas beteiligt. Hierfür müssten allerdings erst entsprechende Beschlüsse gefasst werden und ein entsprechend schlüssiges Betriebskonzept vorliegen. Nachdem hierzu derzeit keine abstimmungsfähige Sachlage besteht, wurde keine Abstimmung vorgenommen.
Es folgte dann der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Rechnungsjahr 2007. Die jeweiligen Berichte der Rechnungsprüfer Claudia Anzinger, Hans Krinner, Gerhard Schindlmeier und der Bericht des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden Josef Wuddi wurden von diesen erläutert. Hierzu wurde den Gemeinderäten auch die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung bzw. des Kindergartens bekanntgegeben. Prüfungsgegenstand waren
- der Vergleich der Haushaltsansätze mit der Jahresrechnung
- der Stellenplan und die Stellenübersicht
- die Badegebühren in den Freibädern Oberschneiding und Reißing
- die Hundesteuer
- die Grund- und Gewerbesteuereinnahmen
- die Personalausgaben
- die Ausgaben im Bereich des Einzelplans 7 ( Abwasserbeseitigung)
- die Ausführung der Beschlüsse der Gremien
- die Vorlage der Bestandsverzeichnisse
- die Forderungen und Darlehen sowie Geldanlagen der Gemeinde
- die Verfügungsmittel des Bürgermeisters
- die Einhaltung der Entscheidungsbefugnisse
- und die Stundenaufzeichnungen der Beschäftigten
Danach gab es mit Ausnahme des noch fehlenden Straßenschildes beim Gewerbepark Siebenkofen keine verbleibenden Prüfungsfeststellungen. Die Jahresrechnung 2007 schließt somit im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.929.953,45 €, im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.687.386,26 € ab. Es wurde beschlossen, die Jahresrechnung 2007 festzustellen und gleichzeitig den 1. Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2007 zu entlasten.
Im letzten öffentlichen Punkt der Tagesordnung wurde der Gemeinderat davon in Kenntnis gesetzt, dass bei einer Ortsbesichtigung mit Herrn Limbach vom Ingenieurbüro Trummer Bauberatung festgestellt wurde, dass sich im Bereich des Baugebietes „Klosterbreite“ die Friedhofstraße im südlichen Bereich etwas absetzt, da anscheinend die angrenzende steile Böschung nicht mehr genügend Standsicherheit bietet. Nachdem die Herstellung der Standsicherheit dieser Böschung einen erheblichen Kostenaufwand verursachen würde, wurde überlegt, die Friedhofstraße in diesem Bereich um ca. 1 m nach Norden zu verlegen. Durch die Verlegung der Friedhofstraße sollte der südliche Teil in einer Breite von ca. 1 m dann als Gehweg abgegrenzt werden. Es wurde beschlossen, entsprechend dem Vorschlag des Ingenieurbüros Trummer Bauberatung GmbH die Friedhofstraße um ca. 1 m nach Norden zu verlegen.