Sitzungsbericht 2009-06-23

Solide Haushalte der Vergangenheit ermöglichen erhebliche Zukunftsinvestitionen

Wasserrahmenrichtlinie deutlich zurückgewiesen – Spielmannszug benötigt Raum

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde der Gemeinderat zunächst darüber informiert, dass aufgrund verschiedener Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Jahr 2008 eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe von 760.000 Euro erwirtschaftet werden konnte. Damit reduzierte sich auch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage, so dass diese zum Ende des Jahres 2008 304.000 Euro betrug.

Für das Jahr 2009 sind zahlreiche Investitionen vorgesehen. Die größte Investition stellt die Generalsanierung des Oberschneidinger Kindergartens mit Anbau einer Kinderkrippe dar.  Mit dieser Maßnahme hatte sich die Gemeinde auch für das Konjunkturpaket II beworben. Jedoch war der Kindergarten energetisch noch in einem vergleichsweise guten Zustand, so dass die Gemeinde keine Mittel für diese Maßnahme erhalten hat. Die Generalsanierung des Kindergartens und der Krippenneubau stellen nach Ansicht von Bürgermeister Ewald Seifert und der Gemeinderäte eine große aber zukunftsträchtige Investition in die Attraktivität der Gemeinde Oberschneiding dar. Es ist erklärtes Ziel der Gemeindeväter, dem Oberschneidinger Kindergarten zeitgerechte, moderne, dem umfassenden Betreuungsangebot entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Hierzu sei die Gemeinde dank der soliden Wirtschaftsweise der vergangenen Jahre in der Lage, so Kämmerer Edmund Wurm.  Weitere Investitionen sind der Wegebau im Rahmen der Diversifizierungsbeihilfe Zucker, der Erwerb des ehemaligen Lagerhauses Berger, die Erschließung der Baugebietes „Klosterbreite“ in Reißing und die Anschaffung einer neuen Mähkombination mit Winterdienstgeräten für den Bauhof.

Das Investitionsprogramm der nächsten Jahre wurde ebenfalls erläutert. Vorgesehen ist unter anderem die Fertigstellung der Kindergartensanierung, die Erschließung des Baugebietes „Sattlerbreite“ in Oberschneiding und die Fortführung der Erschließung des Gewerbegebietes Siebenkofen.

Die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan 2009 betragen im Verwaltungshaushalt 3.371.800 Euro und im Vermögenshaushalt 1.978.000 Euro.

Nächster Tagesordnungspunkt war der Antrag des Gäubodenspielmannszugs Oberschneiding auf Zuweisung des alten Feuerwehhauses im Jugendheim Oberschneiding. Dieser Raum soll vom Verein insbesondere zur Lagerung von vereinseigenen Gegenständen wie Uniformen, Instrumenten und Standarte verwendet werden. Dem Spielmannszug ist an einer separaten und eigenen Unterbringungsmöglichkeit sehr gelegen, da diese doch einen erheblichen Wert darstellen. Die Musikproben sollen weiterhin im Jugendheim stattfinden.  Da in dem Raum derzeit alte Feuerwehrgegenstände wie z.B. der hölzerne Spritzenwagen, die fahrbare hölzerne Leiter, die alten Tragkraftspritzen etc. lagern, die zwischenzeitlich  wegen der Gefahr einer zu feuchten Lagerung aus Scheunen in das alte Feuerwehrhaus verbracht wurden, ist zu überlegen, wo diese Geräte, die nach dem mehrheitlichen Wunsch der Gemeinderäte erhalten werden sollen, alternativ untergebracht werden könnten. Im Verlauf der Beratung ergaben sich noch weitere Räumlichkeiten, die für eine Nutzung durch den Spielmannszug geeignet wären. Eine Entscheidung wurde deshalb zurückgestellt, um die vorgeschlagenen Räume zu überprüfen.

Zur Wasserrahmenrichtlinie ist von der Gemeinde eine Stellungnahme abzugeben. Nach dieser Richtlinie sind bei den in der Gemeinde betroffenen Gewässern (Irlbach, Ödbach, Reißinger Bach) unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen: Altwasser und Aue-Bäche anbinden, Flutrinnen aktivieren, Mulchsaat, Ufergehölzsaum durch Pflanzung entwickeln und die Anlage von Gewässerrandstreifen. Im Bereich des Reißinger Baches sind zusätzlich noch der Rückbau von Abstürzen, das Öffnen von Bachverrohrungen, die Umgestaltung des Gewässerprofils und die Anlage eines naturnahen Gewässerverlaufs geplant. Außerdem soll durch eine gewässerschonende Fruchtfolge die Landwirtschaft auf den Anbau von Raps, Rüben, Kartoffeln und Sonderkulturen verzichten. Die Umsetzung dieser Richtlinie soll bis 2012 bzw. 2015 erfolgen. Der Bayer. Gemeindetag hat als Vertreter der Gemeinden bereits mit Schreiben vom 16. Juni 2009 hierzu eine allgemeine Stellungnahme abgegeben und vor allem im Hinblick auf die von Bayern festgesetzten Durchführungsfristen (bis 2015 bzw. 2012) darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen innerhalb dieser kurzen Zeit nicht verwirklicht werden können. Die vorgesehenen Maßnahmen enthalten außerdem ein extrem hohes Kostenpotential, das in der vorgenannten Zeit nicht abgewickelt und finanziert werden kann.

Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, folgende Stellungnahme zur Wasserrahmenrichtlinie abzugeben:

  • Die vom Bayer. Gemeindetag abgegebene Stellungnahme wird vollinhaltlich, vor allem im Hinblick auf die Ausführungsfristen, unterstützt.
  • Die Durchführung der geplanten Maßnahmen für den Ödbach, Irlbach und den Reißinger Bach sind in dem vorgegebenen Zeitraum keineswegs weder finanziell noch zeitlich zu verwirklichen. Ähnliche Maßnahmen sind in dieser Größenordnung nur im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren durchführbar, da hierdurch erhebliche Landverluste entstehen, die nur durch eine Flurneuordnung auszugleichen sind. Da solche Verfahren erhebliche Zeit beanspruchen, kann weder die Frist des Wassergesetzes (bis 2012) noch der WRRL-Bayern (bis 2015) eingehalten werden.
  • Im Herzen des Gäubodens den Anbau von Rüben und Kartoffeln zu untersagen ist mehr oder weniger der Ruin für die Landwirtschaft, da diese Einnahmequellen zwischenzeitlich die einzigen wesentlich ertragreichen sind. Es wird daher gefordert, für den Bereich Oberschneiding diese Maßnahme zu streichen.


Nachdem dieses Jahr das Baugebiet „Klosterbreite“ in Reißing erschlossen wird und auch bereits ein Bauantrag nur den Neubau eines Wohnhauses vorliegt ist für die Erschließungsstraße ein Straßenname zu vergeben. Der Gemeinderat entschied sich für den Straßennamen „Klosterbreite“.

Abschließend hatte sich der Gemeinderat mit der Vergabe der Stromversorgung zu befassen, nachdem der bisherige Rahmenvertrag ausläuft. Der Bayer. Gemeindetag hat mit dem Stromversorger e-on für die Jahre 2010 bis 2013 eine Rahmenvereinbarung ausgehandelt. Es wurde beschlossen, dieser Rahmenvereinbarung beizutreten.

Skip to content