n der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres standen zwei Punkte im öffentlichen Teil zur Beratung an.
In der Ortschaft Oberschneiding ist noch ein Anwesen in der Bachgasse an die Kanalisation anzuschließen. Bisher war geplant das Haus innerhalb der nächsten sieben Jahre zu erschließen. Das Landratsamt hat jedoch gebeten, zu prüfen, ob das Anwesen nicht schon früher angeschlossen werden kann. Der Gemeinderat beschloss deshalb, dass das Anwesen bis zum Jahr 2010 an die Kläranlage Oberschneiding angeschlossen werden soll. Es wird ein Ingenieurbüro mit der Planung und Durchführung der Arbeiten beauftragt.
Zweiter Beratungspunkt war die Änderung der Vorauszahlungen für Beiträge und Gebühren. Nach der derzeit geltenden Beitrags- und Gebührensatzung sind auf die Gebührenschuld zum 15.4., 15.7. und 15.10. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Gebühren des Vorjahres zu leisten. Die Abrechnung für das Vorjahr ist durch die geänderten Ablesetermine der Wasserzweckverbände erst Ende Februar bzw. Anfang März des darauf folgenden Jahres möglich, so dass innerhalb kürzester Zeit zweimal Gebühren für die Abwasseranlage fällig werden. Bei gleichem Verbrauch betragen diese dann insgesamt 50 % der Jahresgebühr. Es wurde beschlossen, zwar die drei Termine zu belassen, jedoch die Vorauszahlungen von einem Viertel auf ein Drittel der Jahresabrechnung des Vorjahres festzusetzen. Damit fallen die Nachzahlungen im Rahmen der Abrechnung relativ gering aus. Entsprechende Überzahlungen können mit der nächsten Fälligkeit zum 15.4. verrechnet werden. Die Änderung tritt zum 1.1.2009 in Kraft.