Sitzungsbericht 2008-11-25

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Krippenneubau und Generalsanierung für Kindergarten Oberschneiding beschlossen

Maßnahme hat Gesamtvolumen von ca. 1,25 Millionen – Photovoltaikanlage abgelehnt

Die wichtigste Entscheidung im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung und zugleich der Startschuss für die größte Hochbauinvestition der vergangenen 20 Jahre war die einstimmige Entscheidung des Gemeinderates für eine Generalsanierung des Oberschneidinger Kindergartens mit Anbau einer Kinderkrippe. „Damit“, so Bürgermeister Ewald Seifert, „werden die Räumlichkeiten unserer Kindertageseinrichtung dem umfassenden Betreuungsangebot angepasst und der letzte Schritt zum modernen Kinderzentrum gemacht“.
Nach aktuellen Kostenschätzungen des Architekturbüros Hornberger, Illner und Weny aus Straubing würde eine Generalsanierung des Kindergartens Oberschneiding im erweiterten Standard incl. Pellet- oder Hackschnitzelheizung Kosten von rund  750.000.– € verursachen.
Wenn das bestehende Gebäude um die notwendigen Räume für eine Krippe erweitert wird, ist mit Gesamtkosten von rund 1,25 Millionen Euro zu rechnen.
Bei einem Neubau eines vergleichbaren Kindergartens würden auf der Grundlage der Kostenrichtwerte nach den Förderrichtlinien Baukosten von maximal 1.528.000.– € förderfähig und somit als Kostenschätzung verwendbar sein. Zu diesen Kosten wären noch die Kosten der Außenanlagen und der öffentlichen Erschließung des Baugrundstückes im Bereich „Sattler Breite“ zu veranschlagen. Die Erschließungskosten liegen mindestens bei 191.500.– € und steigen bei einem Anschluss dieser Straße an das Baugebiet Hirtenlohe auf rund 242.000.– € (jeweils incl. Baunebenkosten).
Bei Einbeziehung aller weiteren Faktoren wie z.B. den förderfähigen Mehrkosten bei einem Neubau, einem Verkauf des jetzigen Kindergartengrundstückes, anfallenden Kosten der Erschließung für das alte Kindergartengelände, Investitionskosten für eine vorübergehende Auslagerung etc.  konnten die Gemeinderäte von einer Preisdifferenz von ca. 500.000 Euro zu Gunsten der Generalsanierung ausgehen.
Außerdem würde man bei einem Neubau auch einen Raumverlust hinnehmen müssen oder zusätzliche Kosten für weitere Räume selbst finanzieren müssen.

Die Überlegung, nur eine Generalsanierung (ohne Krippenneubau) vorzunehmen und einen Teil der Kinder auf Dauer auszulagern, wurde sehr schnell verworfen, da die Gemeinde aufgrund der äußerst positiven Erfahrungen der letzten Jahre großen Wert darauf legt, dass die Betreuung der Kinder von den Krippenkindern über die Kindergartenkinder bis zu den Hortkindern weiterhin an einem Ort angeboten wird. Außerdem würde eine Trennung nicht nur zu Qualitätsverlusten, sondern auch zu höheren laufenden Kosten führen.
Nach ausgiebiger Diskussion wurde einstimmig beschlossen, den Kindergarten Oberschneiding im Neubaustandard zu sanieren, dort weiterhin eine Hortbetreuung anzubieten und separate Räume für eine Krippe anzubauen. Dabei sind Vollwärmeschutz und eine neue, regenerative Beheizung vorzusehen.
Nach Auskunft des Architekten Herbert Weny ist aufgrund des angestrebten Standards mit einer Gesamtbauzeit von einem Jahr zu rechnen. Weny empfahl daher, mit den Arbeiten zu Beginn der großen Ferien 2009 zu beginnen. Der Gemeinderat schloss sich dieser Empfehlung an, da damit nach den Anmeldetagen im Februar oder März 2009, also nach Feststehen der Kinderzahl und der Buchungswünsche für das Kindergartenjahr 2009/2010 auch genügend Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung der Auslagerung sowohl für die Kindergartenleitung und die Gemeinde als auch für die Eltern verbleibt.
Der TSV Oberschneiding, vertreten durch die Vorsitzenden Josef Wuddi und Konrad Schmerbeck, bot an, für Fahrten zum Kindergarten in Reißing, in dem ein Teil der Kinder während der Umbauphase betreut wird, den vereinseigenen Bus zur Verfügung zu stellen, falls sich herausstellen sollte, dass Fahrgemeinschaften an nicht vorhandenen PKW-s scheitern sollten.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Entscheidung über Einwände bei der 1. Auslegung und über die Fortführung des Verfahrens zur Photovoltaikanlage Siebenkofen.
Nachdem der Gemeinderat bereits in der letzten Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger informiert worden ist, damals aber der Antragsteller, Herr Ammer, sowie der von ihm beauftragte Landschaftsarchitekt, Herr Eska, nicht anwesend sein konnten,  wurden die Stellungnahmen nochmals vorgetragen und auch die Einwände der Eheleute Riedl, Nothnagel/Weigl und der Siebenkofener Bürger verlesen. Von Herrn Eska wurden die von ihm vorbereiteten Beschlussvorschläge zu den jeweiligen Stellungnahmen vorgetragen.
Sowohl von Seiten der Bürger wie auch von einigen Fachstellen wird in Zweifel gezogen, ob hier zur Errichtung einer Photovoltaikanlage das richtige Gelände verwendet wird.
Nachdem der Einwand des Landratsamtes wegen der Zersiedelung durch die Photovoltaikanlage im Rahmen der Abwägung nicht beseitigt werden kann, stellte dieser den zentralen Beratungspunkt dar. Der vom Landratsamt Straubing-Bogen vorgebrachte Einwand betrifft den Bebauungs- und Grünordnungsplan Photovoltaikanlage, in dem zur Nordgrenze des Bebauungsplanes für die Errichtung der Photovoltaikanlagen ein Abstand von 20 m einzuhalten ist. Das Landratsamt Straubing-Bogen fordert hier, dass die Photovoltaikanlage ummittelbar nach der Eingrünung beginnt und sieht daher in der  beschlossenen Planung eindeutig den Fall einer Zersiedlung. Die Gemeinde hatte in ihrer Planung einen Abstand von 60 Metern zwischen der Siebenkofener Bebauung und der Solaranlage vorgesehen. Die Eingrünung hätte dabei ca. 20 Meter näher an das Anwesen Riedl heranreichen dürfen.
Über diese Auslegung wurden sowohl von den Gemeinderäten wie auch den anwesenden Betroffenen und Gemeindebürgern die unterschiedlichen Meinungen diskutiert.

Nachdem die Gemeinde von ihrem Standpunkt, mindestens einen Abstand von 60 Metern zwischen der Siebenkofener Bebauung und den ersten Modulen der Anlage zu fordern, nicht abrückte, konnte keine Einigkeit zwischen den Vorstellungen des Landratsamtes und denen der Gemeinde erzielt werden. Das Argument des Landratsamtes hinsichtlich der Zersiedelung konnte somit im Rahmen der Abwägung nicht beseitigt werden, so dass letztlich beschlossen wurde, die Photovoltaikanlage nicht von ca. 60 m auf ca. 40 m an die Bebauung heranzurücken und damit sowohl den Aufstellungsbeschluss für das Deckblatt Nr. 3 wie auch für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Siebenkofen“ wieder zurückzunehmen.

Bezüglich des Einfamilienhauses Rust in Oberschneiding wurde ein Schreiben der Eheleute Marion und Matthias Rust vom 02.11.2008 dem Gemeinderat bekannt gegeben. Nach den Feststellungen des Landratsamtes Straubing-Bogen liegt die Oberkante des Pultdaches bei 10,34 m über der Oberkante der Erschließungsstraße in der Mitte des Gebäudes. Das im Bebauungsplan festgelegte Maß von 9,60 m ist damit um 74 cm überschritten. Als Ursache für die Abweichung stellte das Landratsamt fest, dass das Gebäude vom Plan abweichend um ca. 30 cm höher aus dem Urgelände ragt und zur Straße hin am maßgeblichen Punkt in der Mitte des Gebäudes noch ein Geländeabfall von 11 cm hinzukommt. Die restlichen Abweichungen dürften sich nach Ansicht des Landratsamtes aus einem gegebenenfalls über die Pläne hinausgehenden Dachüberstand, sowie sonstigen nicht vollständig ermittelten Maßen innerhalb des Gebäudes ergeben. Das Bauvorhaben weicht somit gegenüber dem zu dieser Planung erlassenen Deckblatt von den Festsetzungen im Bebauungsplan ab. 
Nachdem die Gemeinde aufgrund der Mitteilung des Landratsamtes zum „Hergang“ der Bauhöhenüberschreitung außer der generellen Haftung des Bauherrn für die Höhe des eigenen Gebäudes kein direktes persönliches Verschulden festgestellt hat, einigte man sich darauf, dass die Angelegenheit mit einer Spende zu Gunsten des Kindergartens in Höhe von 1.000 Euro sein Bewenden hat.

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