Sitzungsbericht 2008-10-14

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ntrag auf Geschwindigkeitskontrollen – Ergebnis der Angebotseinholung

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass sowohl die Stadt Regensburg als auch die Gesellschaft für kommunale Verkehrssicherheit mbH (GKVS) die Durchführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung anbieten. Allerdings hat die Stadt Regensburg derzeit Kapazitätsprobleme, so dass über eine Durchführung im Bereich Oberschneiding erst wieder im Frühjahr 2009 gesprochen werden könnte.

Der zweite Anbieter, die GKVS, könnte zwar ein zeitnahes Angebot unterbreiten, schlägt allerdings zunächst vor, dass die Gemeinde Messorte für Testmessungen benennt. Anschließend würde ein konkretes Angebot ausgearbeitet und der Gemeinde vorgelegt werden.

Nachdem die Stadt Regensburg derzeit die Gemeinde Oberschneiding nicht in ihr Programm aufnehmen kann, wird beschlossen, Testmessungen von der GKVS durchführen zu lassen. Es wurde beschlossen, derartige Messungen unter anderem in Oberschneiding (Straubinger Straße, Landauer Straße, Paderinger Straße, Salchinger Straße), Reißing (Straubinger Weg, Hauptstraße in Richtung Trieching, Hauptstraße in Richtung Hankofen), Großenpinning (Ortsstraße), Münchshöfen (Kreisstraße SR 7 aus Richtung Großenpinning), in Oberschneiding vor dem Kindergarten und vor der Schule und in Meindling (Ortsdurchfahrt und Ortseinfahrt aus Richtung Lohhof) vorzunehmen.

Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Gemeindeverbindungsstraße Meindling – Kirchmatting; Entscheidung nach Stellungnahme der Polizei

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass Herr Heribert Bumes einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der Gemeindeverbindungsstraße Meindling-Kirchmatting auf 80 km/h gestellt hat. Die Polizeiinspektion Straubing sieht jedoch nach einer Stellungnahme vom 22.09.2008 für eine derartige Reduzierung der Geschwindigkeit keine Veranlassung.

Es wurde beschlossen, eine Entscheidung über die Reduzierung der Geschwindigkeit zurückzustellen und wenn möglich eine Testmessung durch die GKVS vornehmen zu lassen, um das Verhalten der Verkehrsteilnehmer beim Ortsteil Lohhof zu ermitteln.

Private Stromleitungen im öffentlichen Bereich – Aufnahme dieser Leitungen in das Kabelnetz der E?ON

Es wurde bekanntgegeben, dass die E?ON den Betreibern größerer Photovoltaikanlagen, die zur Einspeisung private Erdkabel verlegen müssen, anbietet, den Verlauf dieser Leitungen in das Kabelnetz der E?ON aufzunehmen. Hierzu ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der E?ON erforderlich. Diese Serviceleistung ist mit jährlichen Grundkosten von 90,– € und außerdem jährlich mit  50,– € pro laufenden Kilometer Leitungstrasse verbunden. Durch diesen Service werden die Privatleitungen bei einer Kabelauskunft berücksichtigt, was bisher bei den verlegten Privatkabeln nicht der Fall war.

Es wurde beschlossen, die Lage der bereits ohne Wissen der Gemeinde verlegten Privatkabel  möglichst zu ermitteln und diesbezüglich abzuklären, wer für Schäden an bzw. durch solche Kabel (auch Schäden Dritter) haftet. Hierzu soll eine Anfrage beim Bay. Gemeindetag vorgenommen werden.

Für künftige Fälle soll in den Gestattungsverträgen der Gemeinde die Verpflichtung aufgenommen werden, dass die Betreiber privater Stromkabel mit der E?ON die vorgenannte Vereinbarung über die Aufnahme von privaten Stromleitungen in das Kabelnetz der E?ON abschließen oder die  Haftung für eventuelle Schadensfälle mit nicht registrierten Kabeln übernehmen müssen.

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