ntrag der Montessorischule Landau auf Bedarfsanerkennung
Die Montessorigemeinschaft Landau u. Umgebung e.V. hat mit Schreiben vom 28.7.2008 Antrag auf Förderung eines Platzes in der schulvorbereitenden Gruppe gestellt, da ein Kind aus der Gemeinde Oberschneiding diese Gruppe besucht. Das Kind wird in der Gruppe täglich zwischen 5 und 6 Stunden betreut. Für eine Förderung wäre entweder eine Bedarfsanerkennung oder eine Anwendung der Gastkinderregelung erforderlich.
Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht, da das Kind auch in einem der Kindergärten in der Gemeinde Oberschneiding betreut werden könnte. Über dies beinhaltet die Konzeption des Oberschneidinger Kindergartens auch die Lehre nach Maria Montessori.
Eine Förderung ist nicht verpflichtend, da die Gemeinde Oberschneiding auch in ihren Kindergärten eine entsprechende Zeit anbieten kann. Die Anerkennung dieses Platzes wäre somit freiwillig. Die für die Gemeinde entstehenden Kosten lägen bei jährlich 1.223.57 €.
Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, einen Platz in der schulvorbereitenden Gruppe in der Montessorigemeinschaft Landau nicht anzuerkennen.
Überschwemmungsschaden beim Anwesen Pellkofer in Münchshöfen
Auf Grund der Bausschusssitzung vom 17. September 2008 wurde dieser Punkt in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen.
Der Grundstückseigentümer beantragt bei der Gemeinde einen Ersatz für einen Überschwemmungsschaden, der bei Unwettern auf dem Anwesen entstanden ist. Nach Ansicht des Grundstückseigentümers ist eine nicht ausreichende Pflege des anliegenden Grabens mit ursächlich für den Überschwemmungsschaden. Diese Ansicht wird auch durch einen Gutachter vertreten. Allerdings besteht nach Meinung des Gutachters eine Haftung der Gemeinde nur dann, wenn die Gemeinde für diesen Graben verantwortlich ist.
Bei einer Begutachtung durch den Bauausschuss wurde festgestellt, dass es sich um einen Entwässerungsgraben handelt, der auf Privatgrund verläuft und nicht von der Gemeinde angelegt wurde. Der Forderung auf Schadensersatz wurde deshalb nicht stattgegeben.
Anschließend folgte ein Bericht des Bauausschussvorsitzenden Konrad Schmerbeck über die weiteren Punkte der letzten Bauausschusssitzung.
Beim Anwesen Klostermeier in Rainting wird die Straßenbeleuchtung, die bisher an der Hauswand installiert war, durch eine normale Straßenlampe ersetzt. Es ergeben sich dabei keine Beeinträchtigungen bei der Ausleuchtung der Straße.
Der Verlegung eines Stromkabels entlang des Raintinger Baches wurde ebenfalls zugestimmt, da durch das Einpflügen der Leitung lediglich eine kleine Grasnarbe entsteht.
Der Antrag eines Bürgers aus dem Baugebiet Hirtenlohe, der einen Energiemehrverbrauch auf Grund einer Beschattung seines Hauses durch die angrenzenden Bäume sieht, wurde abgelehnt. Sämtliche Bäume des öffentlichen Grüns befinden sich auf der Nord- bzw. Ostseite, so dass hier keine erhebliche Beschattung bestehen kann und nach Ansicht des Bauausschusses auch keine Maßnahmen getroffen werden müssen.
Der Fußweg zwischen der Paderinger Straße und dem Pfarrer-Handwercher-Platz wurde in den letzten Jahren mit Schotter instandgesetzt. Dieser Weg ist allerdings dadurch mit Fahrrädern oder Kinderwägen nur noch schwer zu befahren. Da der Weg eine wichtige Verbindung des Wohnbaugebietes zum Ortskern darstellt, wurde beschlossen, dass künftig die Instandhaltung des Weges wieder mit Mineralbeton erfolgen soll.
Der Irlbach von der Münchshöfener Straße bis zum Anwesen Apfel soll geräumt werden. Nachdem eine Räumung per Hand nicht bezahlbar ist, soll die Räumung mit einem Minibagger durchgeführt werden.
Gegen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbepark Wallersdorf Nord II“ des Marktes Wallersdorf keine Einwände erhoben, da die Belange der Gemeinde hiervon nicht betroffen sind.