Sitzungsbericht 2008-07-30

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Kindergartenentscheidung noch nicht gefallen

Flächennutzungsplanänderung für Photovoltaikanlage Siebenkofen wurde beschlossen

Als erstes Thema der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause stand eine Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich der Photovoltaikanlage Siebenkofen auf der Tagesordnung. Landschaftsarchitekt Gerald Eska erläuterte die von ihm ausgearbeiteten Entwürfe des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet „Photovoltaikanlage Siebenkofen“ und des Deckblattes Nr. 3 zum Flächennutzungs- mit Landschaftsplan sowie die jeweiligen textlichen Festsetzungen hierzu.
Eska informierte weiterhin darüber, dass das Sondergebiet, entgegen der ersten Planung, nun nicht nur das Grundstück Fl.Nr. 658 sondern auch eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 657 jeweils der Gem. Wolferkofen umfasse. Dadurch rücke das Sondergebiet näher an den Ort Siebenkofen. Diese Erweiterung sei notwendig geworden, da von Seiten der Genehmigungsbehörde nur so eine unmittelbare Anbindung an ein Siedlungsgebiet gesehen werde, was für die Genehmigungsfähigkeit der Freiflächenphotovoltaikanlage unabweisbar sei.
Wesentliche Beeinträchtigungen für das angrenzende Grundstück sollten insofern keine zu erwarten sein, als um das gesamte Gebiet ein Sukzessionsstreifen mit einheimischen kleinkronigen Bäumen und Sträuchern angelegt werden müsse. Dies führe dazu, dass man aufgrund der geographischen Lage von nördlicher Seite kaum einen Blick auf die Photovoltaikanlage haben dürfte. Eine Blendwirkung sei ebenfalls nicht gegeben, da die Sonnenkollektoren in entgegen gesetzter Richtung ausgerichtet würden.
Von Seiten des Gemeinderates wurde angeregt, dass die Photovoltaikmodule so weit wie möglich vom Grundstück Riedl entfernt aufgestellt werden sollten. Mit einer Baugrenze im Abstand von 20 Metern zur nördlichen Grenze des Sondergebietes könnte man, nach Ansicht von Herrn Eska, dauerhaft einen Mindestabstand zwischen den Photovoltaikmodulen und der Grundstücksgrenze Riedl von 60 Metern sichern. Allerdings könnte dies zu Problemen mit dem Landratsamt führen, da dadurch die unmittelbare Anbindung an das Siedlungsgebiet eventuell nicht mehr gegeben sein könnte.
Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan  Sondergebiet „Photovoltaikanlage Siebenkofen“ mit der Aufnahme der Baugrenze im nördlichen Bereich, mit einen Abstand von 20 Metern zur Sondergebietsgrenze, sowie das Deckblatt Nr. 3 zum Flächennutzungs- mit Landschaftsplan in der vorgeschlagenen Form aufzustellen sowie die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Anschließend hatten sich die Gemeinderäte mit Informationen über den Stand der Planungen für die Sanierung oder einen Neubau des Oberschneidinger Kindergartens zu befassen.
Bürgermeister Seifert informierte die Gemeinderatsmitglieder über das Ergebnis der Besprechung bei der Regierung von Niederbayern bezüglich der verschiedenen Fördermöglichkeiten bei Generalsanierung mit Anbau einer Kinderkrippe bzw. bei einem kompletten Neubau. Außerdem wurde der Gemeinderat darüber unterrichtet, dass ab Beginn des neuen Kindergartenjahres die Schulkinderbetreuung aus Platzgründen nicht mehr im Kindergarten durchgeführt werden kann, sondern in die Schule ausgelagert werden muss. Herbert Weny vom Architektenbüro HIW stellte anschließend die von ihm erarbeiteten Varianten vor.
Variante eins wäre eine Generalsanierung des bestehenden Kindergartens mit neuem Flachdach und Außenwärmedämmputz, Variante zwei basiert auf Variante eins, wäre aber mit neuer Heizungsanlage (Pellets oder Hackschnitzel) und verbesserter Wärmedämmung (Außenwand und Dach) ausgestattet. Variante drei wie Variante zwei, jedoch mit Anbau einer Kinderkrippe mit eigenem Zugang und entsprechenden Außenanlagen.  
Konkrete Vergleichsplanungen bzw. Kostenschätzungen für einen eingeschossigen Neubau eines Kindergartens in Oberschneiding wurden bis dato vom Architekturbüro nicht angefertigt. Stattdessen wurden zum Vergleich die Planungen eines von der Größe her mit dem Bedarf in Oberschneiding vergleichbaren, allerdings zweigeschossigen Kindergartenneubaus vorgestellt.
Außerdem teilte Weny auf Anfrage mit, dass bei einer Generalsanierung des Kindergartens mit Anbau einer Kinderkrippe – entgegen der bisherigen Einschätzung von einem ¾ Jahr – mit einer Bauzeit von ungefähr einem Jahr gerechnet werden müsse.

In der anschließenden Diskussion wurden zahlreiche Vor- und Nachteile einer Sanierung mit Anbau und eines Neubaus ausführlich diskutiert. Aufgrund der vorliegenden Kostenschätzungen bezifferte Bürgermeister Seifert nach einer ersten Hochrechnung die Nettobelastung (Bruttobaukosten abzgl. zu erwartende Förderung) für die Gemeinde bei einer Generalsanierung mit Anbau auf ca. 665.000,– € und für den Neubau auf einen Betrag von rund 920.000,– €, abzüglich der vom Architekturbüro erst noch zu berechnenden Kostenreduzierung bei einer eingeschossigen Bauweise. Eine eingeschossige Bauweise wäre in Oberschneiding durchaus möglich, da die Gemeinde über ein geeignetes Grundstück verfügt.

Die endgültige Entscheidung wurde zurückgestellt, da sowohl einige der besprochenen Kostenansätze noch genauer geprüft werden müssen als auch vom Architekturbüro eine Kostenschätzung für einen eingeschossigen Neubau eines Kindergartens Oberschneiding erstellt werden soll.

Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.

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