Gemeinde vergibt Sanierung von drei Gemeindestrassen
Einführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung am Kindergarten beschlossen
Die Planung des Bedarfs an Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen in der Gemeinde, ein Antrag auf Geschwindigkeitskontrollen sowie die Vergabe von Sanierungsmaßnahmen an drei Gemeindestraßen standen im Mittelpunkt der letzten Sitzung des Oberschneidinger Gemeinderates.
Der Gemeinderat wurde zu Beginn der Sitzung davon in Kenntnis gesetzt, dass Voraussetzung für die Sanierung des Kindergartens Oberschneiding und eine geplante Erweiterung ist, dass eine Bedarfsplanung gem. Art. 7 BayKiBiG vorgenommen wird. Danach richtet sich dann auch die staatliche Förderung. Die letzte Bedarfsplanung stammt aus dem Jahr 2006 und genügt wegen der stetig wachsenden Inanspruchnahme des umfangreichen Betreuungsangebots im Oberschneidinger Kindergarten in den letzten beiden Jahren dem Erfordernis der Aktualität nicht mehr. Mit der Einführung der Mittagsbetreuung im Kindergarten Oberschneiding haben sich im Bereich des Hortes die Anmeldungen erheblich erhöht. Für das Kindergartenjahr 2008/2009 sind zwischenzeitlich 15 Schulkinder angemeldet. Ein weiterer deutlicher Zuwachs ist im Bereich der unter Dreijährigen zu verzeichnen. Es ist sogar ein starker Trend zur Anmeldung von zweijährigen Kindern feststellbar. Eine hierzu vorgenommene Umfrage bei den in den nächsten Jahren betroffenen Eltern ergab, dass sich hier zu den bereits aufgenommenen 9 Kindern ein Bedarf von ca. 12 Kindern abzeichnet, wobei erfahrungsgemäß in dieser Altersklasse nicht alle Anfragen zu Anmeldungen führen. Es wurde daher beschlossen, den Bedarf für eine Krippengruppe mit bis zu 15 Plätzen, für den Kindergartenbereich auf 75 Kinder und für eine Hortgruppe auf 25 Plätze festzulegen.
Der Antrag des Kindergartenelternbeirats Oberschneiding, eingebracht durch den Vorsitzenden, Herrn Erwin Gruber, auf kommunale Verkehrsüberwachung beim Kindergarten Oberschneiding wurde dem Gemeinderat bekannt gegeben. Die bisher ergriffenen Maßnahmen, wie Pflasterbelag und Aufzeichnen der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf die Straße, haben nicht bei allen Verkehrsteilnehmern die nötige Wirkung erzielt. Als letzte und zugleich wirkungsvollste Möglichkeit wurde nur mehr der Beitritt zu einer kommunalen Verkehrsüberwachung, wie sie z.B. die Stadt Regensburg anbietet, und wie sie auch bereits in anderen Gemeinden in der näheren Umgebung praktiziert wird, gesehen.
Es wurde daher beschlossen, eine Geschwindigkeitsmessung beim Kindergarten Oberschneiding vorzunehmen und hierzu eine kommunale Verkehrsüberwachung einzurichten. Diese kann auch an anderen Problemstellen in der Gemeinde eingesetzt werden. Weitere Einsatzpunkte bedürfen aber grundsätzlich einer vorherigen Festlegung im Gemeinderat.
Im nächsten Punkt wurde das Ausschreibungsergebnis für die Oberbauverstärkung der Straßen Lichting – Roßhart, SR 9 bis Fierlbach Nr. 20 und SR 27 bis zum Ortsanfang Neubüchling bekannt gegeben. Vorgesehener Baubeginn ist der 04. August 2008, als Bauende ist der 12. September 2008 festgelegt. Es wurde beschlossen, den Auftrag mit einem Gesamtvolumen von rund 160.000 Euro an die Fa. Ohneis aus Straubing zu vergeben.
Die Fa. e·on hat der Gemeinde zum bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag einen neuen Stromlieferungsvertrag angeboten, der nur die Versorgungsbestimmungen aus dem bisherigen Vertrag ausgliedert und neu regelt. Eine wesentliche Änderung des Vertrages ist, dass die bisherige pauschale Abrechnung je angefangene 10 Watt aufgegeben und die Abrechnung nach der tatsächlichen Wattzahl der Leuchtmittel vorgenommen wird. Nach einer Mitteilung der Fa. e·on, Regensburg ergibt sich für Oberschneiding eine Reduzierung um ca. 400,– €. Sollten sich, entgegen der beabsichtigten Reduzierung, höhere Kosten ergeben, sichert die e·on eine Kostenerstattung für den die bisherigen Kosten übersteigenden Betrag bis Ende 2009 zu. Der neue Vertrag enthält auch die Möglichkeit, den Verbrauch durch Zähler zu messen. Der Bayer. Gemeindetag empfiehlt den Abschluss dieses Vertrages, da dieser mehr Klarheit und Rechtssicherheit bietet. Die Stellungnahme des Bayer. Gemeindetages zur Anfrage zu diesem Vertrag wurde bekannt gegeben. Es wurde beschlossen, zum Straßenbeleuchtungsvertrag mit der e·on dargestellten Stromlieferungsvertrag zur Straßenbeleuchtung abzuschließen.