Sitzungsbericht 2008-01-29

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Die Gemeinde Leiblfing hat am nordwestlichen Ortsrand von Leiblfing das Baugebiet „Birkenhügel“ mit einer Gesamtfläche von sechs Hektar ausgewiesen. Zur Aufstellung des Bebauungsplanes war eine Stellungnahme des Gemeinderates notwendig. Da die Belange der Gemeinde nicht berührt werden, wurde beschlossen gegen den Bebauungsplan keine Einwände zu erheben.

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wurde über eine Photovoltaikanlage bei Siebenkofen beraten. Nachdem zwischenzeitlich eine Ortsbesichtigung erfolgt ist, um sich ein genaues Bild von der Anlage machen zu können, wurde ausgiebig darüber diskutiert, ob das Landschaftsbild aus Sicht des neuen Baugebietes und der Ortschaft Oberschneiding negativ beeinflusst wird. Der überwiegende Teil der Gemeinderäte sieht keine erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und stimmte dieser umweltfreundlichen und zukunftsweisenden Art der Stromgewinnung zu.

In Reißing ist westlich des Freibades ebenfalls eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Auch hier wurde eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Da die Anlage direkt an die Ortschaft anschließt und das Ortsbild von Reißing nicht negativ beeinflusst, wurden gegen die Planung keine Einwände erhoben.

Des Weiteren hatte der Gemeinderat über einen Antrag der Jagdgenossenschaft Oberschneiding zu entscheiden. Diese möchte sich ein neues Mulchgerät kaufen und bat dafür um einen Zuschuss. Da die Unterhaltungslast der Feldwege bei den Jagdgenossenschaften liegt und es sich somit um keine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt wurde ausgiebig über eine Zuschussbewilligung diskutiert. Unter der Bedingung, dass die Gemeinde das Gerät bei Bedarf mitbenutzen kann, wurde schließlich beschlossen, die Anschaffung des Mulchers mit einem Betrag von 1.500 Euro zu fördern.

Ein Antrag auf Bedarfsanerkennung der Montessori Fördergemeinschaft Landau und Umgebung e. V. war der letzte Beratungspunkt an diesem Abend. Ein Kind aus dem Gemeindebereich Oberschneiding besucht in einer Schulvorbereitenden Gruppe diese Einrichtung, so dass die Montessori Fördergemeinschaft Landau von der Gemeinde den staatlichen Förderanteil von 2.300 Euro beantragt hat. Nachdem in der Gemeinde Oberschneiding zwei Kindergärten mit verschiedenen Ausrichtungen vorhanden sind und im Kindergarten Oberschneiding ebenfalls die Lehre nach Montessori unterrichtet wird, ist dem gesetzlich vorgeschriebenen Wunsch- und Wahlrecht der Eltern Rechnung getragen. Eine Förderung des beantragten Platzes wurde daher vom Gemeinderat abgelehnt.

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