Sitzungsbericht 2007-12-18

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Die Gemeinde Oberschneiding ist praktisch schuldenfrei

Bürgermeister Ewald Seifert gibt in Jahresabschlusssitzung Rückblick auf  2007

Ein schöneres „Weihnachtsgeschenk“ hätte Bürgermeister Ewald Seifert seinem Gemeinderat und seiner Gemeinde wohl kaum machen können. Die Gemeinde Oberschneiding zahlt seit diesem Monat keinen einzigen Cent Zinsen mehr. Oberschneiding ist praktisch schuldenfrei. Die gute finanzielle Situation ist auch nicht nur vorübergehend, sondern nachhaltig. Oberschneiding hat damit die völlige ökonomische Balance im Sinne der Agenda 21 erreicht.

Im Jahr 2007 konnte die Gemeinde Oberschneiding einen finanziellen Status erreichen, von dem man noch vor wenigen Jahren geträumt hatte: Die Gemeinde ist schuldenfrei. Diese Nachricht war quasi das „Weihnachtsgeschenk“, das Bürgermeister Ewald Seifert in den Mittelpunkt seines Jahresrückblicks stellte.  Sämtliche Verbindlichkeiten mit Ausnahme eines einzigen kleineren Darlehens sind getilgt. Der verbliebene Rest (52.000 Euro) kostet die Gemeinde nichts mehr, da die Zinsen hierfür zu 100 Prozent der Freistaat Bayern trägt. Eine vorzeitige Rückzahlung wäre daher für die Gemeinde nicht von Vorteil. „Das Kapital für die Tilgung liegt aber bereits auf der Bank“, so Seifert. Dabei ist Seifert  besonders wichtig, dass die finanzielle Situation seiner Gemeinde eine sehr solide und nachhaltige ist. Das bedeute zum Beispiel, dass die Mittel für den begonnen Neubau des Feuerwehrhauses bereits gesichert sind und auch die künftigen Haushalte ohne Kredite auskommen könnten. Die Agenda 21, die vor einigen Jahren auch und gerade im Landkreis Straubing-Bogen ein sehr wichtiges Thema gewesen ist, basiert auf der Nachhaltigkeit in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales. Oberschneiding habe die vollständige wirtschaftliche Nachhaltigkeit erreicht und sich damit ein festes und dauerhaftes Grundfest erarbeitet, um auch in Zukunft alle anstehenden Herausforderungen meistern zu können. Stabile und krisenfeste finanzielle Verhältnisse sind laut Bürgermeister Seifert die beste und zugleich einzig sinnvolle Grundlage für Umweltschutzinvestitionen und soziale Leistungen. Dabei werde es, so Seifert, eine der wichtigsten und möglicherweise auch schwersten Aufgaben der nächsten Jahre sein, das Erreichte nicht zu verspielen, sondern weiterhin sehr solide und vorausschauend zu wirtschaften. „Es geht uns gut, wir haben Grund zur Zufriedenheit und dürfen uns über unseren Erfolg auch freuen. Aber Übermut oder Leichtsinn sind unsere Sache bisher nicht gewesen und das ist auch für die Zukunft richtig so“, so Seifert.

Besonders freue es ihn, dass die finanzielle Konsolidierung sogar während einer finanziell sehr schlechten Zeit, ohne Erhöhung der Steuern, ohne zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen und ohne Vernachlässigung wichtiger Zukunftsinvestitionen gelungen sei. Dabei ging Seifert auf den Einstieg ins Gewerbegebiet Siebenkofen ebenso ein, wie auf erfreuliche Ansiedlungen und Niederlassungen. Ständige Investitionen in Kindergärten, Schule, Baugebiete, Freibäder, Kirchen, die Rekultivierung der Bauschuttdeponie und die Fertigstellung der Kanalerschließung im Gemeindegebiet Oberschneiding seien nicht zurückgestellt, sondern zügig und zeitgerecht getätigt worden. Nach einem kurzen Ausblick auf anstehende Projekte wie die Fertigstellung des Feuerwehrhauses, die Sanierung des Kindergartens in Oberschneiding, die energetische Sanierung der Schule oder verschiedene Straßensanierungen bedankte sich Seifert bei seinen Kolleginnen und Kollegen sowie seinen Mitarbeitern, stellvertretend bei Amtsleiter Reinhold Maier, für eine außerordentlich gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr.

Im Rahmen der noch abzuarbeitenden Tagesordnung nahm der Gemeinderat zunächst davon Kenntnis, dass der Eigentümer des Wohnhauses Großenpinning 22 eine überdachte Terrasse und einen Kamin angebaut hat. Außerdem wurde die Nutzung des Gebäudes von einem Wohnhaus in ein Vereinsheim geändert. Diese Nutzungsänderung sollte ebenfalls baurechtlich genehmigt werden.

Bei dem betroffenen Grundstück in Großenpinning handelt es sich um eine als Dorfgebiet ausgewiesene Fläche, in der nach der Baunutzungsverordnung auch Schank- und Speisewirtschaften zulässig sind. Diese sind auch vergleichbar mit einem Vereinsheim, so dass beschlossen wurde, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Zum nächsten Punkt teilte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege im November mit, dass der ehemalige Stallstadel des Pfarrhofes Oberschneiding in die Bayerische Denkmalliste Teil A: Baudenkmäler – Landkreis Straubing-Bogen aufgenommen werden soll. Dies soll nach dem Denkmalschutzgesetz im Benehmen mit der Gemeinde erfolgen. Bürgermeister Seifert gab hierzu das Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege und damit die Begründung für die Aufnahme bekannt. Darin kommt das Landesamt zu dem Ergebnis, dass das Gebäude aus historischen und städtebaulichen Gründen ein Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ist.

Nachdem das Gebäude für die Ortsmitte von Oberschneiding prägend ist und der Eigentümer ohnehin beabsichtigt, es zu erhalten und weiter zu nutzen, wurde beschlossen, hierzu das Benehmen zu erteilen.

Der Gemeinderat wurde dann über eine Anfrage informiert, wonach private Investoren beabsichtigen, auf dem Grundstück Fl. Nr. 658 der Gem. Wolferkofen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Die Zuständigkeit für die Entscheidung, ob eine Photovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 2 Hektar auf dem vorgesehenen Grundstück genehmigt werden kann, liegt beim Landratsamt. In dessen Entscheidung fließt jedoch die Stellungnahme der Gemeinde ein. Die Grundstückseigentümer wollten daher eine Auskunft der Gemeinde zu dem geplanten Bauvorhaben. Der Antragsteller erläuterte anhand von Bildern die Photovoltaikanlage aus der Sicht von der Ortschaft Oberschneiding bzw. von der Nordseite des bestehenden Baugebietes. Danach ist seiner Meinung nach derzeit zwar die geplante Photovoltaikanlage voll einsehbar. Die derzeitige Eingrünung der Erweiterung des Baugebietes „Rote Breite II“ verdeutlicht jedoch, dass z.B. eine Bepflanzung entlang der SR 9 als Eingrünung eines künftigen Baugebietes oder ein Lärmschutzwall die Einsichtnahme auf die Photovoltaikanlage verhindern würden. Damit wäre auch keine Störung für das Baugebiet zu erwarten. Außerdem wurde vorgetragen, dass sich die Sicht in Richtung Bayer. Wald auch durch eine Entwicklung des Gewerbegebietes verändern kann und dann die Photovoltaikanlage nicht mehr ausschlaggebend wäre.

Nachdem über die Auswirkungen der Photovoltaikanlage sehr unterschiedliche Meinungen bestanden, wurde vereinbart, hierzu in der nächsten Zeit eine Ortsbesichtigung bei einer vergleichbaren Anlage vorzunehmen. Es wurde daher beschlossen, zunächst die Sachentscheidung zurückzustellen.

Der Gemeinderat wurde abschließend darüber informiert, dass Herr Andreas Gerdiken beabsichtigt, nordöstlich des elterlichen Anwesens ein Wohnhaus mit Garage zu errichten. Nach der Darstellung im Flächennutzungsplan liegt das Baugrundstück mit einem wesentlichen Teil innerhalb der als Dorfgebiet dargestellten Fläche. Für die Schaffung der Zufahrt soll der westliche Teil des ehemaligen Stalles des Anwesens abgebrochen werden. Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

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