Sitzungsbericht 2007-11-27

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Neue Sportförderregelung und Bürgerehrungen beschlossen

Zuschuss für Innenrenovierung der Pfarrkirche – Keine Biogasanlage im Gewerbegebiet

Bürgermeister Seifert unterrichtete die Gemeinderäte im ersten Tagesordnungspunkt über die Besichtigung einer Biogasanlage in Vatersdorf durch eine Gruppe von Gemeinderatsmitgliedern. Dort stellten die Gemeindevertreter fest, dass es trotz ordnungsgemäßen Betriebs nicht vermeidbar ist, dass durch die Silage, welche ständig in großen Mengen auf dem Anlagengelände vorzuhalten ist,  dauernder, unangenehmer Gärgeruch entsteht.

Es wurde daher beschlossen, den Antrag der Fa. Cowatec auf Errichtung der Biogasanlage im Gewerbegebiet Siebenkofen abzulehnen. Sofern die Fa. Cowatec einen geeigneten Standort im Außenbereich findet, ist die Gemeinde aber gerne bereit, die hierfür erforderlichen Verfahren zu unterstützen.

Anschließend wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass das Landratsamt als zuständige Behörde für den Jugendschutz um den Abschluss einer Vereinbarung der gegenseitigen Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch VIII gebeten hat. Das Jugendamt ist bei dem Auftrag der Vermeidung von Kindeswohlgefährdung ebenso auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gemeinde angewiesen wie umgekehrt die Gemeinde selbst, falls ein derartiger Fall im Gemeindebereich auftreten würde. Es wurde daher beschlossen, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landratsamt Straubing-Bogen abzuschließen.

Im Kindergarten Reißing ist seit Herbst dieses Jahres ein Kind aus dem Bereich des Marktes Wallersdorf, ein weiteres Kind soll zum Januar 2008 aufgenommen werden. Nachdem der Markt Wallersdorf in seinem Gebiet über ausreichend freie Plätze verfügt, besteht dort kein Bedarf nach einer „auswärtigen“ Unterbringung.

Es wurde daher beschlossen, gegenüber dem Markt Wallersdorf nachbarschaftlichen Einvernehmen auf Gastkinderbeiträge zu verzichten. Voraussetzung hierfür ist, dass auch der Markt Wallersdorf für den umgekehrten Fall auf die Erhebung von Gastkinderbeiträgen verzichtet.

Sportförderung

In der Höhe unverändert und verwaltungstechnisch einfach zu handhaben. So könnte die neue Sportförderregelung beschrieben werden, die der Gemeinderat im nächsten Tagesordnungspunkt festlegte. Aufgrund der Änderung der Sportförderung durch das Land Bayern, die seit ca. 2 Jahren die Förderhöhe über ein Punktesystem regelt, wurde eine Neuregelung der gemeindlichen Förderung nötig. Die Gemeinde hatte sich bisher an die Landesregelung angelehnt, welche aber aufgrund der Reduzierung der Übungsleiterpunktzahlen eine deutliche Verringerung der gemeindlichen Förderung und zugleich einen höheren Verwaltungsaufwand bedeutet hätte. Zudem hat der Landkreis seine Förderung im Jahr 2007 von 4,50 Euro auf fünf Euro pro Jugendlichen erhöht. Nach kurzer Diskussion beschlossen die Gemeinderäte folgende Eckpunkte: Die Förderung wird pro Jugendlichen bis 18 Jahre an alle Sportvereine gewährt, die Jugendarbeit betreiben und hierfür mindestens einen Jugendleiter haben. Der Auszahlungsbetrag wird an die Landkreisregelung angepasst und beträgt künftig fünf Euro pro Jugendlichen. Dem TSV wird zudem für die Unterhaltung des Vereinsbusses, der auch anderen Vereinen zur Verfügung steht und fast ausschließlich für die Jugendarbeit verwendet wird, eine pauschale Förderung von 1.000 Euro pro Jahr gewährt. Die Gesamthöhe der Sportförderung bleibt damit unverändert und die Abwicklung ist einfach gestaltet.

Ehrungen

Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2006 über die beabsichtigte Ehrung verdienter Gemeindebürger wurden sämtliche Ortsvereine angeschrieben sowie eine Bekanntmachung im Informationsblatt der Gemeinde abgedruckt. Daraufhin wurden im Laufe des Jahres vier Vorschläge bei der Gemeinde eingereicht. Die Vorschläge wurden dem Gemeinderat bekannt gegeben. Hierbei handelt es sich um drei Vorschläge aus dem Bereich „besondere Verdienste in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit“ und einem Vorschlag für die Ehrung für „besondere Verdienste im sozialen Bereich“.

Es wurde beschlossen die vier vorgeschlagenen Personen im Januar 2008 zu einer Ehrung im Rahmen einer eigenen Veranstaltung im Sitzungssaal der Gemeinde einzuladen.

Weiter wurde ein Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Oberschneiding auf Bezuschussung der Sanierung der Innendecke der Pfarrkirche Oberschneiding bekannt gegeben. Die Reparatur wird voraussichtlich Baukosten von 500.000,– € verursachen. Nachdem die gemeindliche Förderung derzeit 5 % beträgt, würde sich somit eine Fördersumme von 25.000,– € ergeben. Es wurde beschlossen, die Sanierung mit einem gemeindlichen Zuschuss von 5 % der nachgewiesenen tatsächlichen Baukosten zu fördern.

Rechnungsprüfung ohne Beanstandung

Anschließend gab der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Franz Geiger, einen kurzen Bericht über die am 08.11.2007 erfolgte Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2006. Die Prüfung erfolgte in diesem Jahr bei dem Vorgang „Verkauf des Weihers bei Ganacker“, der derzeitigen Klärschlammentsorgung, den Betriebskosten für das Jugendheim Oberschneiding, der Personalausstattung des Kindergartens Oberschneiding während der Bedarfsgruppen, bei der Alarmierung der Feuerwehren (hier wurde auch angesprochen, die Kosten der SMS-Alarmierung für umliegende Feuerwehren zu prüfen), sowie dem Vollzug der Entschädigungssatzung für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr, vor allem bei der technischen Hilfeleistung. Außerdem wurden Haushaltsüberschreitungen überprüft, dazu aber keine Beanstandungen festgestellt.

Franz Geiger bescheinigte der gesamten Verwaltung, insbesondere dem geschäftsleitenden Beamten Reinhold Maier und Kämmerer Edmund Wurm eine sehr sorgfältige Ausübung der Verwaltungsgeschäfte sowie Bürgermeister Ewald Seifert eine kompetente und wirtschaftliche Führung der Gemeinde.

Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Die Jahresrechnung 2006 schließt somit im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.668.758,67 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.922.202,52 € ab.

Es wurde beschlossen, die Jahresrechnung 2006 festzustellen und gleichzeitig den 1. Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2006 zu entlasten.

Der Gemeinderat wurde weiter darüber informiert, dass die Finanzlage der Gemeinde es erlaubt, ein Darlehen mit einem Stand von 61.707,11 € vorzeitig zu tilgen. Die Ausgaben werden durch eine höhere Einkommenssteuerbeteiligung und die ersparten Darlehenszinsen gedeckt.  Nachdem diese außerordentliche Tilgung im Haushaltsplan nicht vorgesehen ist, bedarf sie der Genehmigung des Gemeinderates. Es wurde beschlossen, die vorzeitige Tilgung des Darlehens als überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.

Der Gemeinderat wurde abschließend davon in Kenntnis gesetzt, dass sich die Gemarkungsgrenze zwischen Aiterhofen und Oberschneiding im Bereich Niederharthausen durch den dreistreifigen Ausbau der B 20 ändert. Durch die Baumaßnahme werden die Flurstücke Fl. Nrn. 130/3 mit 11 m² und 130/4 mit 1.506 m² jeweils aus der Gemeinde Aiterhofen in die Gemeinde Oberschneiding eingegliedert. Zugleich ändern sich entsprechend die Grenzen der Gemarkungen Niederharthausen und Wolferkofen. Die Gemeindegebiets- und Gemarkungsgrenzänderungen wurden angeregt durch Schreiben des Vermessungsamtes Straubing vom 08.11.2007. Im Umgliederungsgebiet soll das Recht der abgebenden Körperschaft außer Kraft treten und das Recht der aufnehmenden Körperschaft in Kraft treten. Es wurde daher beschlossen, den Änderungen des Gemeindegebietes zuzustimmen.

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