Sitzungsbericht 2007-10-23

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Gemeinde baut Skaterbahn aus Altpapiersammlungserlösen

Verzicht auf Büchergeld bereits 2007 – Steg über den Reißinger Bach wird entfernt

Über die Ergebnisse der letzten Gemeinderatssitzung können sich vor allem die Jugendlichen der Gemeinde Oberschneiding sowie die Kinder der Volksschule bzw. deren Eltern freuen. Auf der freien Fläche zwischen dem Wertstoffhof und dem Irlbach errichtet die Gemeinde Oberschneiding für Kinder und Jugendliche noch im November 2007 eine Asphaltfläche, die sowohl zum Skaten als auch für andere Freizeitaktivitäten wie z.B. Streethockey oder Basketball genutzt werden kann. Der Vorschlag von Bürgermeister Ewald Seifert, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, bereits in diesem Schuljahr auf das Büchergeld zu verzichten, wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

Die Kinder und Jugendlichen in Oberschneiding erhalten den von der Gemeinde geplanten Skaterplatz noch in diesem Jahr. Dies beschloss der Gemeinderat im ersten Tagesordnungspunkt der letzten Sitzung. Gleichzeitig einigte man sich darauf, die Bezeichnung Skaterplatz zunächst weiter zu verwenden, obwohl die Fläche ebenso für Streethockey, Basketball usw. geeignet ist. Die Ausstattung mit einer Bande, mit Toren oder einem Korb wird sich an der bevorzugten Nutzung durch die Jugendlichen richten. Besonders erfreulich stellt sich die Finanzierung der Anlage dar. Die Baukosten können nämlich in vollem Umfang aus dem Gemeindeanteil an den seit dem Jahr 2003 sechsmal jährlich durch Vereine der Gemeinde Oberschneiding durchgeführten Altpapier- und Altkleidersammlungen finanziert werden. Die Gemeinde – so Bürgermeister Seifert – ist in der Lage, für diese Jugendeinrichtung weit über 13.000 Euro „Papiergeld“ bereitzustellen. In diesem Zusammenhang betonte der Bürgermeister auch den besonderen Wert der Altpapier- und Altkleidersammlungen, sowohl für die Gemeinde als auch für die sammelnden Vereine.

Anschließend hatten die Gemeinderäte über die Frage zu entscheiden, ob das Büchergeld, welches mit dem Schuljahr 2008/2009 wieder abgeschafft wird, im Schuljahr 2007/2008 noch eingezogen werden sollte. Nachdem bekannt wurde, dass sich die kommunalen Spitzenverbände mit der Staatsregierung darauf verständigt hatten, den Kommunen für das laufende Jahr die Entscheidung über die letztmalige Einsammlung des Büchergeldes selbst zu überlassen, hatte Bürgermeister Seifert angeordnet, die im Oktober fällige Einhebung zunächst nicht mehr durchzuführen und dem Gemeinderat vorgeschlagen, für das laufende Schuljahr auf das Büchergeld zu verzichten. Da die Finanzierung des schulischen Bücherbedarfs aus Resten der beiden Vorjahre und gemeindlichen Mitteln problemlos bewerkstelligt werden kann und die Kosten des Büchergeldes nur Familien zu tragen haben – was ohnehin nicht der Linie der Gemeinde entspricht – stimmten alle Gemeinderäte dem Vorschlag zu.

Nächster Beratungspunkt war eine geringfügige Änderung des Busfahrplans für die Grundschule Oberschneiding. In der Grundschule Oberschneiding wird vor Unterrichtsbeginn eine pädagogische Vorviertelstunde abgehalten. Nach dem bisherigen Fahrplan war es jedoch nicht allen Schülern möglich, an dieser pädagogischen Vorviertelstunde teilzunehmen. Es wurde daher von der Schulleitung angeregt, den Busfahrplan um fünf Minuten vor­zuverlegen, damit alle Schüler zumindest teilweise die Möglichkeit haben, an die­ser pädagogischen Vorviertelstunde teilzunehmen. Der Elternbeirat der Schule Oberschneiding hat dieser Änderung des Busfahrplanes in der Sitzung vom 15. Oktober zugestimmt. Es wurde daher beschlossen, den Busfahrplan so zu ändern, dass die Kinder um fünf Mi­nuten früher bei der Schule Oberschneiding sind.

Da der DFB nächstes Jahr die Schaffung von 1.000 Minispielfeldern fördert, soll versucht werden, auch in Oberschneiding ein Minispielfeld aus dieser Aktion zu erhalten. Es wurde daher vorgeschlagen, in etwa die Hälfte des Allwetterplatzes bei der Schule Oberschneiding als Minispielfeld mit einem Kunstrasenbelag auszu­bauen. Nachdem hierfür der westliche Teil des Allwetterplatzes vorgesehen wäre, könnte der östliche Teil weiterhin für den Schulsportbetrieb genutzt werden. Der Gemeinderat beschloss, dieser Änderung des Allwetterplatzes zuzustimmen und den Zuwendungsantrag des TSV Oberschneiding zu unterstützen.

Für die Kommunalwahlen am 02.03.2008 wurden der geschäftsleitende Beamte der Gemeinde Oberschneiding, Reinhold Maier,  als Gemeindewahlleiter und Franz Hiergeist als dessen Stellvertreter berufen.

Der Gemeinderat nahm anschließend davon Kenntnis, dass die Gemeinde Aiterhofen den Flä­chennutzungsplan durch das Deckblatt Nr. 14 ändert. Gegenstand des Deckblattes ist ein Sondergebiet für eine Biogasanlage an der Straße von Aiterhofen nach Am­selfing. Nachdem hiervon Belange der Gemeinde Oberschneiding nicht betroffen sind, wurde beschlossen, keine Einwände zu erheben.

Der Gemeinderat nahm außerdem davon Kenntnis, dass ein Bauantragsteller aus der Ringstraße in Oberschneiding beabsichtigte, in der Süd-West-Ecke seines Grundstückes eine Fertiggarage zu errichten. Nachdem diese Garage überwiegend zum Lagern von Gartengeräten bzw. dem Unterstellen eines Autoanhängers dienen soll, wollte der Bauherr diese auch zur Straße hin unmittelbar an die Grenze setzen. Damit wider­spricht das Bauvorhaben dem Bebauungsplan Oberschneiding West, der die Baulinie in einem Abstand von fünf Meter zur Gemeindestraße vorsieht. Ein derartiges Bau­vorhaben benötigt daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungspla­nes Oberschneiding West. Es wurde beschlossen, der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zuzustimmen, da hierdurch auch die Sicht des Nachbarn beim Herausfahren behindert wird.

Im nächsten Punkt wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass der Kindergarten in Reißing im Kindergartenjahr 2007/2008 nur von 16 Kindern besucht wird und daher die Kin­dergartenstiftung Reißing die Landkindergartenregelung nach Art. 24 des BayKiBiG beantragt hat. Vor der Entscheidung durch das Landratsamt Straubing-Bogen ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig, in dem erklärt wird, dass auch die Gemeinde bereit ist, einen entspre­chend höheren Zuschuss zu bezahlen. Durch die Landkindergartenregelung erhöht sich der kommunale und staatliche Anteil um jeweils 5.464,96 €. Es wurde beschlossen, dem Antrag der Kindergartenstiftung Reißing auf Anwen­dung der Landkindergartenregelung zuzustimmen, da die Plätze im Kindergarten Reißing zur Deckung des Gesamtbedarfes notwendig sind.

Die Entscheidung über einen Antrag, die im Zuge des Straßenbaus über ein Grundstück in Kleintaiding verlegte Drainageleitung in Richtung Taiding, welche inzwischen vermutlich wegen einer Beschädigung während der Straßensanierung nicht mehr ausreichend funktioniert, wieder instand zu setzen, wurde zurückgestellt. Hier soll zunächst eine Ortsbesichtigung vorgenom­men werden.

Der Antrag verschiedener Reißinger Bürger auf Beseitigung des Ste­ges über den Reißinger Bach wurde bekanntgegeben. Nachdem der Steg seine ursprüngliche Bedeutung (Fußweg von Reißing nach Noisling) verloren hat, wurde beschlossen, dem Antrag der Grundstückseigentümer zu entsprechen und den Steg abzubauen. Als Ausführungszeitpunkt sollte Juli / August nächsten Jahres vorgesehen werden, da dann die angrenzenden Felder abgeerntet sind und somit auch am besten mit Baufahrzeugen befahren wer­den können.

Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.

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