Sitzungsbericht 2007-06-26

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Neues Feuerwehrhaus in Gebietsplanung eingebettet

Gemeinde hält an Regenwasserableitung in Reißing zum Piendlgraben fest

Im ersten Tagesordnungspunkt der letzten Gemeinderatssitzung erläuterte Landschaftsarchitekt Gerald Eska ausführlich die von ihm ausgearbeiteten Entwürfe für das Gebiet „Sattlerbreite“. Alle Konzeptvarianten sehen im südlichen Bereich des Grundstücks eine nicht für die Wohnbebauung ausgewiesene Fläche vor. Dies ist erforderlich, da zu den im Süden angrenzenden Sportanlagen aus Immissionsschutzgründen Abstand gehalten werden muss. Zusätzlich muss im Falle einer Bebauung der „Sattlerbreite“ an der Nordseite der Asphaltstockbahnen eine Schallschutzwand errichtet werden. Jedoch können in der Abstandsfläche Einrichtungen wie ein erforderliches Regenrückhaltebecken oder öffentliche Bauvorhaben verwirklicht werden. Eine Wohnbebauung ist in diesem Bereich nicht möglich. Die Vorplanung wurde von der Gemeinde in Auftrag gegeben, um das für das neue Feuerwehrgerätehaus auserkorene Grundstück (ehemaliges Raiffeisengelände) gut und möglichst weitsichtig in eine künftige Bebauung einzubinden. Nach einer eingehenden Beratung der verschiedenen Planvarianten wurde beschlossen die Entwicklung des Gebietes „Sattlerbreite“ so zu planen, dass in Verlängerung des Hirtenweges die Haupterschließung entlang der Nordseite des ehemaligen Lagerhausgrundstückes erfolgen soll. Desweiteren wurde beschlossen den verbleibenden südlichen Teil dieses Grundstückes für das Feuerwehrgerätehaus zu nutzen. Falls die Gemeinde in Zukunft beabsichtigen sollte ein weiteres öffentliches Gebäude zu errichten, verbleibt hierzu westlich des neuen Feuerwehrgerätehauses genügend Raum. Der Gemeinderat beschloss weiter ein Regenrückhaltebecken in der Süd-West-Ecke des Grundstückes „Sattlerbreite“ vorzusehen.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt hatte der Gemeinderat über einen Antrag auf Beseitigung von Bäumen zu befinden, welche die Installation einer Photovoltaikanlage des Angrenzers in ihrer Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen würden. Die Gemeinderäte kamen zu dem Ergebnis, dass die Beseitigung der Bäume aus Sicht einer vernünftigen Ortseingrünung vertretbar sei. Dem Wunsch des Antragstellers auf Kostentragung der Beseitigungsmaßnahme seitens der Gemeinde wurde allerdings nicht entsprochen.

Im nächsten Punkt wurde dem Gemeinderat seitens der Verwaltung erläutert, dass zur Ableitung des Oberflächenwassers nördlich des Baugebietes in Reißing „Auf der Höhe“ der Bau einer Rohrleitung zum sog. „Piendlgraben“ untersucht wurde und geplant sei. Hierzu wurde eine Alternative mit zwei leichten Mulden als Gräben nur zur Aufnahme des Oberflächenwassers aus den landwirtschaftlichen Flächen und die andere Alternative mit einer längeren Rohrleitung mit gleichzeitigem Anschluss des Regenrückhaltebeckens für das Baugebiet „Klosterbreite“ untersucht. Die Gemeinderäte wurden über die vorhandenen Grunderwerbsschwierigkeiten informiert; ebenso über einen Einwand eines am Unterlauf der Einleitungsstelle am „Piendlgraben“ anliegenden Grundstückseigentümers, welcher Bedenken gegen das Vorhaben anmeldet. Der Beschwerdeführer befürchtet, dass der „Piendlgraben“ bei starken Niederschlägen das Wasser nicht mehr abführen kann und es zu einer negativen Beeinträchtigung seines Grundstückes bzw. Wohnhauses kommen könnte.

Diese Bedenken werden von den Gemeinderäten nicht geteilt. Darüber hinaus ist geplante Ableitungsvariante in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt erfolgt. Nach eingehender Beratung wurde beschlossen die Ableitung des Oberflächenwassers aus der Fläche nördlich des Baugebietes „Auf der Höhe“ und aus dem Baugebiet „Klosterbreite“ zum „Piendlgraben“ nicht aufzugeben und das notwendige Wasserrechtsverfahren einzuleiten.

In einem weiteren Beratungspunkt wurde vom Gemeinderat beschlossen, dem Antrag eines Grundstückseigentümers auf Zufahrt zu einem Schuppen über öffentliche Grünfläche unter der Voraussetzung stattzugeben, dass die Zufahrt mit Rasengittersteinen erstellt wird. In dieser Ausführung wäre eine Versickerung des Regenwassers weiterhin möglich und die ursprüngliche Funktion des Grünstreifens als Durchgrünung des Baugebietes nicht beeinträchtigt.

Anschließend wurde die Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehr zum 01. Juli 2007 gemäß der Empfehlung bzw. einer Mitteilung des Bayer. Gemeindetages, die in Zusammenarbeit mit dem Bayer. Städtetag und dem Landesförderverband und dem bayerischen kommunalen Prüfungsverband erarbeitet wurde, angepasst.

Im letzten Abschnitt des öffentlichen Teils wurden die Gemeinderäte darüber informiert, dass durch eine Grenzvermessung im Bereich eines Waldweggrundstückes in der Gemarkung Oberschneiding sich für einen Teil des Weges eine Breite zwischen 2 m und 3 m ergeben hat. Der Weg ist deshalb an dieser Stelle nur noch sehr bedingt für die Holzabfuhr in der heutigen Art mit großen Maschinen geeignet. Die Gemeinderäte waren der Ansicht, dass derartige Probleme an vielen Stellen der vorhandenen Waldwege auftreten können und sich daher die anliegenden Grundstücksbesitzer möglichst einvernehmlich einigen sollten.

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