Umfassendes Kindergartenangebot nochmals erweitert
Zusätzliche Nachmittagsgruppe ab September 2007 – Straßenname „Gewerbepark Siebenkofen“ vergeben
Eine nochmalige Erweiterung des ohnehin sehr umfassenden Betreuungsangebotes im Kindergarten in Oberschneiding beschlossen die Gemeinderäte im Rahmen ihrer letzten Sitzung. Eine sehr hohe Zahl an Kindergartenneuanmeldungen für das kommende Jahr hat dazu geführt, dass die vorhandenen Gruppen (drei Vormittagsgruppen und eine Nachmittags- bzw. Ganztagsgruppe) den Bedarf an Kindergartenplätzen im kommenden Jahr nicht abdecken können. Um keinen Antrag auf einen Kindergartenplatz abweisen zu müssen, hat der Gemeinderat beschlossen, für das kommende Jahr eine zusätzliche Nachmittagsgruppe einzurichten. Um zugleich eine qualitativ hoch stehende Betreuung der Kinder zu gewährleisten, beschlossen die Gemeinderäte weiter, für das kommende Kindergartenjahr die Einstellung einer zusätzlichen Erzieherin und einer weiteren Kinderpflegerin für die Nachmittagsgruppe. Nachdem die Betreuung der zwei- bis dreijährigen in der Nachmittagsgruppe erhöhte Personalkosten verursacht, diese Gruppe einer Krippe ähnelt und daher nur mit maximal 12 Kindern belegt werden darf, wurde beschlossen, den Beitrag für diejenigen Kinder, die zum 01. September 2007 noch nicht drei Jahre alt sind, zwischen den üblichen Kindergartengebühren und den für Kinderkrippen üblichen Sätzen festzusetzen. Die Gebühr für Kinder, die noch nicht drei Jahre alt sind, wurde deshalb zunächst auf 13,50 € pro Buchungsstunde und Monat festgelegt.
Die Gemeinde Oberschneiding verfügt damit mit den beiden Kindergärten in Oberschneiding und Reißing über ein sehr umfassendes Kindergartenangebot. Der Kindergarten Oberschneiding hat ab September 2007 drei Vormittags- und zwei Nachmittagsgruppen, sowie weiterhin die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung, der Mittagsbetreuung mit warmen Mittagsessen und der Hausaufgabenbetreuung für Schulkinder in der ersten und zweiten Klasse.
Weiterhin wurde in der Gemeinderatssitzung die Vergabe eines Straßennamens für die Erschließungsstraße im „Gewerbegebiet Siebenkofen“ behandelt. Die durchgeführte Diskussion führte dazu, dass das neue Gewerbegebiet Siebenkofen den Namen „Gewerbepark Siebenkofen“ erhält.
Für den „Gewerbepark Siebenkofen“ wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, eine generelle Regelung bezüglich der Anzahl und Breite der Grundstückszufahrten festzulegen. Diese könnte dann im Rahmen der Ablöse der Erschließungskosten oder im Kaufvertrag aufgenommen werden. Es sollte pro Grundstück eine Zufahrt mit acht Meter Breite im Rahmen der Erschließung zur Verfügung gestellt werden und diese Kosten in den Erschließungskosten enthalten sein. Darüber hinaus gehende Kosten für eine breitere oder zweite Einfahrt sollen von dem Grundstückserwerber getragen werden. Dieser Vorschlag der Verwaltung wurde vom Gemeinderat angenommen und beschlossen.
Gleichzeit wurde angeregt, im Zufahrtsbereich zum „Gewerbepark Siebenkofen“ die zulässige Geschwindigkeit zu reduzieren. Ein Antrag auf Prüfung durch das Landratsamt Straubing-Bogen und die Polizei wurde vom Bürgermeister zugesichert.
Der Gemeinderat wurde ferner davon in Kenntnis gesetzt, dass der Regionalplan Donau-Wald fortgeschrieben wird und hier eine Neufassung der Präambel und des überfachlichen Teils, sowie des Teilbereiches B IV 1 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“ vorgenommen wird. Die Änderungen in der Präambel und im überfachlichen Teil betreffen nicht direkt die Gemeinde. Im überfachlichen Teil muss nicht mehr eine Festlegung der regionalen Entwicklungsachsen und der regionalplanerischen Funktionen von Gemeinden vorgenommen werden. Für Oberschneiding gilt aber nach wie vor die Entwicklungsachse B 20.
Hinsichtlich der Abbauflächen für Kies, Sand, Lehm, Ton und Spezialton sind für den Bereich Oberschneiding nur geringfügige Änderungen bei dem Kiesabbaugebiet bei Grafling vorgesehen. Die wesentlichen Änderungen in diesem Bereich liegen im Bereich der Gemeinde Straßkirchen, da der Kiesabbau nun bis zur Ortschaft Thal vorgenommen werden soll. Planungen der Gemeinde werden durch diese Änderungen nicht beeinträchtigt. Einwände werden daher nicht erhoben.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „WA, Rote Breite III, BA 03 und 04“ im Bereich des Deckblattes für Pultdächer wurde in der Gemeinderatssitzung behandelt. Die Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen zum Deckblatt „Pultdächer“ wurde hierzu bekanntgegeben. Es wurde beschlossen, dem Deckblatt den Namen „Pultdächer“ zu geben, da dann durch die Verweisung auf die beiden Bebauungspläne „WA Rote Breite III, BA 03 und BA 04“ eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann. In dieser Form wird das Deckblatt als Satzung mit der Bezeichnung “Pultdächer zu den Bebauungsplänen WA Rote Breite BA 03 und BA 04“ erlassen.
In der Gemeindratssitzung wurde weiter die Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Padering, Hirtenäcker“ mit der Behandlung von Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss diskutiert. Die Kreisarchäologie hat nach einer durchgeführten archäologischen Sondagegrabung sowohl das Baugrundstück wie auch den Zufahrtsweg zur Bebauung freigegeben.
Von Seiten des Landratsamtes wird die Planung vom Städtebau, Naturschutz sowie aus immissionsschutzfachlicher, siedlungshygienischer wie auch straßenbau- und auch verkehrstechnischer Sicht befürwortet. Es wurde beschlossen, die „Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Padering, Hirtenäcker“ als Satzung zu erlassen.
Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis, dass von den aktiven Mitgliedern der FFW Wolferkofen in der Dienstversammlung am 28. April 2007 als Kommandant Herr Edmund Wurm jun. und als dessen Stellvertreter Herr Ulrich Weinfurtner gewählt wurden. Es wurde beschlossen, beide in ihren Ämtern zu bestätigen.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Einrichtung einer Haltestelle in der Nähe des Anwesens Rainting Nr. 21 ab September 2007 zur Behandlung vor. Der Antragsteller beantragte die Bushaltestelle in der Nähe seines Anwesens bei der Abzweigung nach Eglsee wieder einzurichten. Vor einigen Jahren war an dieser Stelle bereits eine Bushaltestelle eingerichtet, da aus dem Anwesen Rainting Nr. 21 und dem Ortsteil Eglsee Kinder die Schule Oberschneiding besuchten. Aus dieser Zeit steht auch noch das in Eigenregie errichtete Buswartehäuschen. Nach eingehender Beratung wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Schulbushaltestelle in der Nähe des Anwesens Rainting Nr. 21 wieder einzurichten, da sich der Schulweg zum größten Teil im offenen, also unbebauten Gelände befindet. Die Haltestelle beim Anwesen Ringlstetter ist in diesem Zuge abzubauen, so dass die Kinder vom Anwesen Rainting Nr. 19 von der neuen Haltestelle abgeholt werden.
Ferner wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass beantragt wird, für ein Jahr die in der Ortsmitte von Rainting bestehende Haltestelle an den Ortsanfang zu verlegen, da im nächsten Schuljahr nur aus diesem Bereich Kinder befördert werden müssen. Der derzeitige Weg für die Schulkinder verläuft im bebauten Teil von Rainting. Über die Straßenbeleuchtung ist der Schulweg auch in der ungünstigen Jahreszeit ausreichend beleuchtet. Diesem Antrag wurde nicht stattzugeben. In diesem Zusammenhang wird auch festgelegt, dass zentrale Haltestellen in den Ortsteilen nicht verlegt werden.
Außerdem wurde ein Antrag auf Beseitigung von Bäumen wegen der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach in Niederwalting bekanntgegeben. Vor der nächsten Sitzung, am 26.06.2007, soll eine Ortsbesichtigung vorgenommen werden.
Der Gemeinderat hatte auch über einen Antrag auf Abwassergebührenbefreiung von pauschal 20 % für eine Autowaschanlage zu befinden, da nach Ansicht des Antragstellers nicht das gesamte Wasser dem Kanal zugeführt wird, sondern aufgrund der verwendeten Hochdrucksprühlanzen als feiner Nebel an die Umgebungsluft abgegeben wird.
Aufgrund der 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberschneiding ist der Nachweis der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen grundsätzlich durch geeichte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu installieren hat.
Aus diesem Grund wurde vom Gemeinderat beschlossen, für die Waschanlage in Oberschneiding keinen pauschalen Abzug bei den Abwassergebühren zu gewähren.
Einen großen Raum bei der Gemeinderatssitzung nahm die Straßenbeleuchtung ein. Dem Gemeinderat wurde mitgeteilt, dass nach einem Angebot der Fa. e·on in Reißing, Straubinger Weg, die Straßenbeleuchtung durch eine Hängeleuchte ergänzt werden kann. Die Kosten für diese Straßenbeleuchtungsart liegen bei 1.096,94 €. Gegenüber dem zuletzt abgegebenen Angebot mit einer Verkabelung entlang des Straubinger Weges bedeutet dies eine Kostenreduzierung um ca. 3.000,– €. Deshalb wurde beschlossen, die Straßenbeleuchtung im Straubinger Weg durch Anbringen einer Hängeleuchte zum Angebotspreis von 1.096,94 € zu ändern.
Für den ersten Bauabschnitt des Gewerbegebietes Siebenkofen wurde beschlossen, für den ersten Bauabschnitt im Gewerbegebiet Siebenkofen die Straßenbeleuchtung mit zwei Lampen auszuführen.
Dem Gemeinderat wurde das Angebot der Fa. e·on für die Änderung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Kleinpinning erläutert. Die Änderung der Straßenbeleuchtung wurde durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen und dem damit verbundenen Neubau einer Trafostation in Kleinpinning notwendig. Die Kosten für die damit verbundene Straßenbeleuchtung liegen bei 2.014,49 €. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde von einem Einwohner aus Kleinpinning nachgefragt, ob die am Ortseingang Kleinpinning stehende Straßenlampe, die für die Beleuchtung der Bushaltestelle aufgestellt wurde und derzeit über eine private Stromversorgung betrieben wird, an das öffentliche Netz angeschlossen werden kann. Hierzu wurde beschlossen, die Straßenbeleuchtung in Kleinpinning wie beantragt zu ändern.
Dieser Sitzung schloss sich noch ein nichtöffentlicher Teil an.