Neues Feuerwehrhaus soll auf ehemaligem Raiffeisengrundstück gebaut werden
Gesamtkonzept angestrebt – Bürgerversammlung zum Thema Sendeanlage angekündigt
Zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Ewald Seifert kurz über den aktuellen Sachstand zum Thema geplante Mobilfunkanlage auf dem ehemaligen Lagerhaus Berger. Diesbezüglich hatte sich der Bürgermeister auf Bitten zahlreicher Nachbarn und Bürger in einem Schreiben an den Mobilfunkbetreiber gewandt, und um Überprüfung der Standortnotwendigkeit gebeten. Hierauf hatte die Betreiberfirma mitgeteilt, den ursprünglich geplanten Standort nochmals überprüfen und – wie von der Gemeinde gewünscht – Alternativen untersuchen zu wollen. Ein Ergebnis wurde für Ende Oktober in Aussicht gestellt. Gegenüber interessierten Bürgern hatte Bürgermeister Seifert bereits eine kurzfristige Bürgerversammlung mit ausführlicher Information angekündigt. Da die Betreiberfirma inzwischen allerdings schriftlich um Verlängerung der Frist für die Standortüberprüfung gebeten hatte, gab der Bürgermeister bekannt, dass die versprochene Bürgerversammlung natürlich nicht aufgehoben, aber bis zum Vorliegen aller konkreten Fakten aufgeschoben wird.
Im nächsten Punkt der Tagesordnung wurde der Gemeinderat über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Baugebiet „Rote Breite III“, Bauabschnitt 01 informiert. Die Bauherrin plant, einen Walmdach-Bungalow zu errichten.
Es wurde beschlossen, im Hinblick darauf, dass diese Bauweise in einem Teil des Baugebietes „Rote Breite III“ zulässig ist, diesem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen.
Der Gemeinderat nahm dann davon Kenntnis, dass die Montessori-Fördergemeinschaft Landau und Umgebung e.V. mit Schreiben vom 13. Oktober 2006 Antrag auf Förderung eines Platzes in der schulvorbereitenden Gruppe beantragt. Für eine Förderung wäre entweder eine Bedarfsanerkennung nach Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG oder im Rahmen des Art. 23 die Gastkinderregelung anzuwenden. Eine Verpflichtung besteht allerdings nicht, da das Kind auch in einem der Kindergärten in der Gemeinde Oberschneiding betreut werden könnte. Eine Förderung im Rahmen der Gastkinderregelung nach Art. 23 BayKiBiG ist ebenfalls nicht verpflichtend, da die Gemeinde Oberschneiding auch in ihren Kindergärten eine entsprechende Betreuungszeit anbieten kann. Die Anerkennung dieses Platzes wäre somit freiwillig. Die für die Gemeinde entstehenden Kosten lägen bei jährlich 960,89 €.
Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, aufgrund des qualitativ guten und umfassenden eigenen Angebots einen Platz in der schulvorbereitenden Gruppe der Montessori-Fördergemeinschaft Landau und Umgebung e.V. nicht anzuerkennen.
Bürgermeister Seifert teilte dann mit, dass seine Überlegung bzw. sein Vorschlag, den sanierungsbedürftigen Allwetterplatz bei der Schule zu asphaltieren, den Hintergrund hatte, für die Jugendlichen in der Gemeinde einen Platz zu schaffen, auf dem sie Hockeyspielen bzw. Skaten könnten. Einen derartigen Bedarf bestätigten ihm immer wieder jugendliche Mädchen und Burschen, so auch eine Gruppe Jugendlicher, bei einem kürzlich geführten Gespräch. Nachdem allerdings in einer vorigen Sitzung beschlossen wurde, den Allwetterplatz wieder mit einem Tartanbelag zu versehen, um dem nach Mitteilung der Schule nach wie vor bestehenden Bedarf der Schule gerecht zu werden, war man wieder ohne geeignetes Gelände. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden zu diesem Thema verschiedenste Vorschläge, wie z.B. die Benutzung des Vorplatzes vor dem neuen Feuerwehrhaus sowie die Asphaltierung des Parkplatzes gegenüber dem TSV-Heim vorgebracht. Bezüglich der Platzwahl sollte darauf geachtet werden, dass der Platz einigermaßen zentral liegt, da dann nach Meinung der Gemeinderäte durch eine gewisse „natürliche Beobachtung“ bzw. Umgebung eine starke Verschmutzung vermieden wird. Es wird beschlossen einen geeigneten Platz, der asphaltiert werden könnte, zu suchen. Vorrangig wird hier an den Parkplatz gegenüber dem TSV-Gelände gedacht. Wenn diese Fläche asphaltiert werden sollte, sollte diese als Minimum die Größe von zwei Asphaltstockbahnen haben, damit diese auch zum Stockschießen verwendet werden könnte. Bürgermeister Seifert teilte mit, er habe diese Fläche bereits einmal auf ihre Eignung als Eisbahn hin begutachten lassen. Die Gemeinde werde mit der neuen Zielsetzung eine Überprüfung veranlassen, die auch einen eventuellen Geländeabtrag einschließt.
Der letzte Beratungspunkt im öffentlichen Teil befasste sich mit der Standortfrage für den Neubau des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Oberschneiding. Die Gemeinderäte kamen überein, die alte Raiffeisen-Lagerhalle abzureißen und auf diesem Standort das neue Feuerwehrhaus zu errichten. Einig war man sich ebenfalls darüber, dass die Planung das gesamte der Gemeinde inzwischen gehörende Gebiet, also auch das künftige Baugebiet hinter dem Anwesen Schöfer einbeziehen sollte. Da man sich mit dem Gedanken trägt, zu gegebener Zeit bei diesem Baugebiet die Möglichkeit einer zentralen bzw. gemeinsamen Beheizung mittels nachwachsender Rohstoffe auszuloten und sich zugleich auch für die Zukunft einen Anbau an das Feuerwehrhaus für Vereinsräume nicht verbauen will war man sich einig, für die Vision für das Gebiet von der Waltinger Straße bis hin zur Hirtenwiesstraße bzw. der Hirtenlohe bis zum Hirtenweg eine bauliche Gesamtplanung zu erstellen. Ein nichtöffentlicher Teil schloß sich an.
Bürgermeister Seifert gab abschließend bekannt, dass der Obst- und Gartenbauverein zwei vom Kreisverband zur Verfügung gestellte Apfelbäume der Gemeinde gespendet hat und diese im Kindergarten bzw. in der Schule gepflanzt werden.