Sitzungsbericht 2006-10-17

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Kindergarten Oberschneiding bietet künftig Frühbetreuung ab 7.15 Uhr

Grundschule Oberschneiding erhält keinen zusätzlichen Namen – Hortplätze anerkannt

Die Stellungnahme der Gemeinde über einen Antrag der Schule, der Grundschule Oberschneiding künftig den Namen „Pfarrer-Handwercher-Grundschule“ zu geben, stand in der letzten Sitzung des Oberschneidinger Gemeinderates als erstes auf der Tagesordnung. Die Schule hatte den Antrag auf die zusätzliche Namensgebung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat an die Gemeinde gegeben. Der Gemeinderat wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei dem Antrag der Schule Oberschneiding, dieser den Namen „Pfarrer-Handwercher-Grundschule“ zu erteilen, um den Antrag eines Vorschlagsberechtigten gem. Art. 29 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen handelt. Hierzu ist auch die Zustimmung des Sachaufwandsträgers erforderlich. Die eigentliche Namensvergabe erfolgt dann durch den Schulträger, d.h. in diesem Falle die Regierung von Niederbayern. Frau Ursula Urban erläuterte den Antrag und wies darauf hin, dass Pfarrer Franz Sales Handwercher ein herausragender Förderer des Schulwesens in Oberschneiding war. Sie übergab hierzu auch einige von ihr aufgestellte Gedanken zum Antrag auf Benennung der Grundschule Oberschneiding in „Pfarrer-Handwercher-Grundschule“. Nach Aussage von Frau Urban werden die pädagogischen und bildungspolitischen Anliegen von Pfarrer Franz Sales Handwercher auch heute noch an der Schule praktiziert. In einer sehr ausführlichen und intensiven Diskussion wurde in der gewohnt sachlichen Art und Weise das Für und Wieder des Antrags besprochen. Dabei machte keiner der Gemeinderäte an den Verdiensten des segensreichen Pfarrers Franz Sales Handwercher sowie an seinem ehrenden Gedenken auch nur den geringsten Abstrich, jedoch wurde von einer knappen Mehrheit der Räte die Ansicht vertreten, dass der bisher nach Pfarrer Handwercher benannte Dorfplatz (Pfarrer-Handwercher-Platz) seinerzeit wohlüberlegt ausgewählt wurde und auch in Zukunft das zentrale Andenken an den Segenspfarrer darstellen sollte. Es wurde daher beschlossen, dem Vorschlag einer zweiten, gleichlautenden Namensgebung nicht nachzukommen und der Grundschule Oberschneiding auch keinen anderen Namen zu geben.

Im zweiten Tagesordnungspunkt wurde der Gemeinderat anhand eines aktuellen Falles davon in Kenntnis gesetzt, dass der Betreuungsbeginn im Kindergarten Oberschneiding mit 7.30 Uhr für zwei berufstätige Eltern, die bereits kurz nach halb acht Uhr an ihrer Arbeitsstelle sein müssen etwas zu knapp ist. Im Rahmen der Elternbefragung wurde dieser Bedarf nur für ein Kind vorgetragen. Eine daraufhin im Kindergarten durchgeführte Befragung führte zu dem Ergebnis, dass dieser Bedarf zwar von weiteren Eltern befürwortet, nicht jedoch gefordert wird. Der Gemeinderat ging jedoch davon aus, dass ein derartiger Bedarf künftig öfter entstehen werde. Eine familienfreundliche Gemeinde, so der einhellige Tenor, müsse in einer derartigen Frage schnell und unkompliziert reagieren, zumal es sich nicht um eine außergewöhnliche Zeit handelt. Es wurde beschlossen, die Öffnungszeit des Kindergartens Oberschneiding auf 07.15 Uhr bis 16.30 Uhr zu erhöhen. Die Kindergartenbenutzungssatzung wurde in der Folge ebenfalls geändert. Die Satzungsänderung und damit die neue Öffnungszeit treten bereits am 01. November 2006 in Kraft.

Anschließend wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass im Kinder- und Jugendhaus Don Bosco in Straubing ein Kind aus der Gemeinde in den Hort aufgenommen werden soll. Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung der Förderschule, die diesem Hort angegliedert ist. Weiterhin ist in diesem Hort ein Kind untergebracht, für das die Gemeinde Oberschneiding durch einen Wohnungswechsel nach Oberschneiding zuständig wird. Es war daher über die Anerkennung der Plätze für die zwei Kinder im Kinder- und Jugendhaus Don Bosco zu entscheiden. Nachdem die Stadt Straubing die Belegung dieser Hortplätze von der Übernahme einer Gastpauschale von 1.304,– € abhängig macht, wurde mit dem Träger vereinbart, dass diese Defizitpauschale nicht bezahlt wird, die Gemeinde Oberschneiding sich jedoch bereit erklärt, den in dieser Einrichtung entstehenden tatsächlichen Defizitbetrag pro Kind zu übernehmen. Die gleiche Regelung wurde im übrigen für die Kinder vereinbart, die den Caritas Hort St. Ulrich besuchen. Es wurde beschlossen, die Hortplätze anzuerkennen. Weiterhin wurde die Regelung hinsichtlich der Übernahme des Defizits genehmigt.

Abschließend wurde dem Gemeinderat das Ergebnis der Elternbefragung bekannt gegeben. Nachdem lediglich hinsichtlich der Ferienbetreuung ein gewisser Bedarf angemeldet wurde, soll untersucht werden, zu welchen Bedingungen die Betreuung in der Ferienzeit möglich wäre. Der übrige Bedarf ist so gering, dass dieser entweder über eine Tagesmutter oder durch eine anderweitige Unterbringung erfolgen kann.

Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.

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