Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.07.2024 bzw. 07.08.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „SO Photovoltaikanlage Reißing-Nord“ beschlossen.
Der Entwurf zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „SO Photovoltaikanlage Reißing-Nord“ wird in der Fassung vom 13.05.2026 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans „SO Photovoltaikanlage Reißing-Nord“ liegt nördlich der Ortschaft Reißing im Gemeindegebiet Oberschneiding und umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 516, 516/1, 523, 524, 526, 536 und 537 Gemarkung Reißing.
Der Lageplan des Bauamtes vom 06.08.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist als Anlage angefügt.
Verfahrensart
Der vorhabensbezogene Bebauungsplan mit integrierter Grünordnungsplanung “SO Photovoltaikanlage Reißing-Nord” wird im Regelverfahren aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes für regenerative Energien – Sonnenkraft- im Sinne von § 11 Abs. 2 BauNVO. Antragssteller ist die Firma SOLEA, Plattling. Im Bebauungsplan wird Baurecht ausschließlich für die Photovoltaikanlage mit integrierter Grünordnung geschaffen. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Das Gebiet
ist momentan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnungsplanung „SO Photovoltaikanlage Reißing-Nord“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Zeit vom
8. August 2026 bis 18. September 2026
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Anlass und Ziel des Bebauungsplanes darunter Anlass der Planung, Städtebauliches Ziel der Planung, Planung und Gegebenheiten darunter Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Sondernutzungen, Verkehr, Einspeisung, Kosten und Nachfolgelasten. Ein Umweltbericht mit Informationen über Einleitung, Bestandsaufname und Bewertung Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei der Durchführung der Planung, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung, Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich, alternative Planungsmöglichkeiten, Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring), allgemein verständliche Zusammenfassung, Quellen, Bebauungsplan Vorentwurf in der Fassung vom 13.05.2026, Naturschutzfachliche Angaben zum Artenschutz, H. Schlemmer 2024/2026, CEF-Maßnahmen – Ausgleichsfläche für Feldlerche und Schafstelze, H. Schlemmer v. 10.04.2026
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de), können je-doch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung “SO Photovoltaikanlage Reißing-Nord” unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung “SO Photovoltaikanlage Reißing-Nord” nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oberschneiding, 06.08.2026
Konrad Schmerbeck
1. Bürgermeister
Lageplan – Geltungsbereich:
Zu den Unterlagen:
- Begründung & Umweltbericht – Fassung vom 13.05.2026 (2135KB)
- Bericht – Überprüfung auf Vorkommen von bodenbrütenden Offenlandarten vom 02.06.2025 (3709KB)
- CEF-Maßnahme – Ausgleichsflächen für Feldlerche und Schafstelze (294KB)
- Datenschutzrechtliche Infomationspflichten im Bauleitplanverfahren (171KB)
- Planteil – Fassung vom 13.05.2026 (4946KB)