Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes – Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Am Sportplatz“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Aufstellung des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Am Sportplatz“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes für das Deckblatt ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und liegt im Südwesten des Hauptortes Oberschneiding.

Der Lageplan des Bauamtes vom 14.05.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Am Sportplatz“ ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).

Verfahrensart

Das Deckblatt wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Im Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Am Sportplatz“ wird für bestimmte Parzellen die Wandhöhe angepasst. Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten durch die Baufirma wurde festgestellt, dass bei mehreren Parzellen ein Geländeunterschied zwischen der Straßenoberkannte und dem aktuellen Gelände von max. 1,0 m besteht.

Nachdem sich die Wandhöhe von der Fahrbahnoberkante der Erschließungsstraße bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut bemisst, wäre ohne größere Geländemodellierungen lediglich eine taufseitige Wandhöhe von 6,0 m umsetzbar.

Aufgrund dessen hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 06.02.2024 beschlossen, für den Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Am Sportplatz“ die Aufstellung eines Deckblattes im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchzuführen.

Ort und Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Am Sportplatz“ bestehend aus Planzeichnung & Textteil mit Begründung wird in der Zeit vom

07. Juni 2024 bis 08. Juli 2024

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding, https://www.oberschneiding.de/  unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/  eingestellt.

Darüber hinaus werden die Unterlagen im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/  zur Verfügung gestellt. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer Nr. 12 während der allgemeinen Geschäftszeiten einzusehen. 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (hauptundbauamt@oberschneiding.de), können jedoch bei Bedarf aber auch auf einem anderen Weg (schriftlich per Post) eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Am Sportplatz“ unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Oberschneiding eingestellt ist.

Oberschneiding, 05.06.2024

Ewald Seifert

1.Bürgermeister

Geltungsbereich:

Zu den Unterlagen:

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