Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.09.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Deckblattes Nr. 26 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 19.12.2025 – 30.01.2026 durchgeführt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich verschiedene Gesichtspunkte, aufgrund derer eine Anpassung des Entwurfs erforderlich wurde. Daher hat der Gemeinderat am 09.02.2026 beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die gegenüber dem 1. Entwurf geänderten bzw. ergänzten Punkte sind in der Fassung vom 09.02.2026 farblich in blauer Schrift hervorgehoben.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Deckblattes Nr. 26 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan liegt nördlich des Hauptortes Oberschneiding und umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 301/1, 694 und 699 Gemarkung Wolferkofen mit einer Flächengröße von 5,268 ha.
Der Lageplan des Bauamtes vom 11.12.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Deckblattes Nr. 26 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist als Anlage angefügt.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf des Deckblattes Nr. 26 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 09.02.2026 werden in der Zeit vom
24. Februar 2026 bis 25. März 2026
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Ein Umweltbericht mit Informationen über Inhalt und die wichtigste Ziele des Bauleitplans, festgelegte Ziele des Umweltschutzes und Art deren Berücksichtigung, Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der festgestellten Umweltauswirkungen, natürliche Grundlagen, artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung, Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie auf deren Wirkungsgefüge, Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, geplante Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, naturschutzfachliche Eingriffsregelung, alternative Planungsmöglichkeiten, Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung, Beschreibung der geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring), allgemein verständliche Zusammenfassung, Hinweise
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 26 unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 26 nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nur bei Flächennutzungsplänen:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Oberschneiding, 20.02.2026
Ewald Seifert
1. Bürgermeister
Geltungsbereich (Lageplan):
Zu den Unterlagen: