Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Deckblattes Nr. 21 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.07.2024 bzw. 07.08.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Deckblattes Nr. 21 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan beschlossen. 

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 21 wird in der Fassung vom 13.05.2026 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Deckblattes Nr. 21 liegt nördlich der Ortschaft Reißing im Gemeindegebiet Oberschneiding und umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 516, 516/1, 523, 524, 526, 536 und 537 Gemarkung Reißing.

Der Lageplan des Bauamtes vom 06.08.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Deckblattes Nr. 21 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist als Anlage angefügt.

Verfahrensart

Das Deckblatt Nr. 21 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Fläche des Geltungsbereichs ist im derzeit rechtwirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberschneiding als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Fläche befindet sich im Außenbereich, nördlich der Gemeinde Reißing.  Mit der nun vorgesehenen Ausweisung eines Sondergebietes für Anlagen zur Nutzung von Solarenergie gem. § 11 Abs. 2 Bau NVO sollen die Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf zur Aufstellung des Deckblattes Nr. 21 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan samt Anlagen wird in der Zeit vom

8. August 2026 bis 18. September 2026

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/  sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Anlass und Ziel des Flächennutzungsplanes darunter Anlass und Änderung sowie Städtebauliches Ziel der Planung, Beschreibung des Planungsgebiets darunter Geografische Lage und Verkehrsanbindung, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Niederschlagswasserbeseitigung, Einspeisung. Ein Umweltbericht mit Informationen über Einleitung, Rechtliche Grundlagen, Abgrenzung und Beschreibung Baugebiet, Inhalt und Ziele des Flächennutzungsplans, Darstellung der festgelegten umweltrelevanten Ziel und ihre Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung Umweltauswirkungen, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung, Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich, alternative Planungsmöglichkeiten, Beschreibung Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten, Maßnahmen zur Überwachung, allgemein verständliche Zusammenfassung.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de), können je-doch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Deckblattes Nr. 21 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Deckblattes Nr. 21 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur bei Flächennutzungsplänen:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Oberschneiding, 06.08.2026

Konrad Schmerbeck

1. Bürgermeister

Lageplan – Geltungsbereich

Zu den Unterlagen: