Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Deckblattes Nr. 19 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 01.05.2025 – 06.06.2025 durchgeführt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich verschiedene Gesichtspunkte, aufgrund derer eine Anpassung des Entwurfs erforderlich wurde. Daher hat der Gemeinderat am 29.07.2025 beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Deckblattes zum Flächennutzungsplan liegt südlich des Ortsteils Reißing in der Gemeinde Oberschneiding und umfasst das Grundstück mit der Fl. Nr. 930 Gemarkung Reißing.
Der Lageplan des Bauamtes vom 25.08.2025 mit Kennzeichnung des räumlichen Geltungs-
bereiches des Deckblattes Nr. 19 ist als Anlage angefügt.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf zur Aufstellung des Deckblattes Nr. 19 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan und die Begründung werden in der Zeit vom
27. August 2025 bis 29. September 2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Ein Umweltbericht mit Inhalt und Ziele der Planung, Umweltqualität: Ziele – Wirkungen – Maßnahmen auf die Schutzgüter Mensch – Wirkungsbereich Erholung und Landschaft (Orts- und Landschaftsbild), Schutzgut Mensch – Wirkungsbereich Licht (Blendwirkung), Schutzgut Mensch – Lärm, Schutzgut Fläche und Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Pflanzen und Tiere – biologische Vielfalt, Schutzgut Mensch – Wirkungsbereich Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkung wischen Belangen des Umweltschutzes, Zusammenfassung.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de, können je-doch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Deckblattes Nr. 19 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Deckblattes Nr. 19 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nur bei Flächennutzungsplänen:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Oberschneiding, 25.08.2025
Konrad Schmerbeck
2. Bürgermeister
Lageplan:
Zu den Unterlagen: