Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Deckblattes Nr. 18 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 bzw. 25.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Deckblattes Nr. 18 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan beschlossen. 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 17.05.2025 – 23.06.2025 durchgeführt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich verschiedene Gesichtspunkte, aufgrund derer eine Überarbeitung/Anpassung des Entwurfs erforderlich wurde. Daher hat der Gemeinderat am 07.07.2026 beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die gegenüber dem 1. Entwurf geänderten bzw. ergänzten Punkte sind in der Fassung vom 07.07.2026 blau gekennzeichnet.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und umfasst vier Teilflächen nördlich der Ortschaft Oberschneiding. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 12,239 ha.

Der Lageplan des Bauamtes vom 14.08.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Deckblattes Nr. 18 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist als Anlage angefügt.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf zur Aufstellung des Deckblattes Nr. 18 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan und die Begründung werden in der Zeit vom

2. September 2026 bis 5. Oktober 2026

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/  sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Ein Umweltbericht mit Informationen über Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplans, Standortwahl, festgelegte Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und Art deren Berücksichtigung, Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der festgestellten Umweltauswirkungen darunter natürliche Grundlagen, Artenschutzrecht, Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie auf deren Wirkungsgefüge, zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, geplante Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen, Eingriffsregelung, alternative Planungsmöglichkeiten, zusätzliche Angaben darunter Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung, Beschreibung der geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring), allgemein verständliche Zusammenfassung,

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de), können je-doch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Deckblattes Nr. 18 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Deckblattes Nr. 18 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur bei Flächennutzungsplänen:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Oberschneiding, 31.08.2026

Kathrin Pilsl

2. Bürgermeisterin

Geltungsbereich (Lageplan):

Zu den Unterlagen: