Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung & integriertem Vorhaben- & Erschließungsplan “Sondergebiet Photovoltaikanlage Noisling-Oberschneiding” beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 01.05.2025 – 06.06.2025 durchgeführt.
Der Gemeinderat hat am 29.07.2025 den Bebauungsplan mit Grünordnung & integriertem Vorhaben- & Erschließungsplan “Sondergebiet Photovoltaikanlage Noisling-Oberschneiding” gebilligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 27.08.2025 – 29.09.2025 durchgeführt.
Durch das Landratsamt Straubing-Bogen wurde mit Schreiben vom 17.09.2025 hingewiesen, dass der Plan zur artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme nicht auf der Internetseite der Gemeinde Oberschneiding eingestellt war. Das Fehlen des Planes führt dazu, dass keine ordnungsgemäße Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorliegt.
Es wird daher gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut eine Bürger- und Behördenbeteiligung mit verkürzter Frist von 2 Wochen vorgenommen, um zu dieser Änderung Stellungnahmen einzuholen. Die Stellungnahmen können nur für den geänderten Teil abgegeben werden.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt südlich des Ortsteils Reißing in der Gemeinde Oberschneiding und umfasst das Grundstück mit der Fl. Nr. 930 Gemarkung Reißing.
Der Lageplan des Bauamtes vom 25.08.2025 mit Kennzeichnung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist als Anlage angefügt.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung & integriertem Vorhaben- & Erschließungsplan “Sondergebiet Photovoltaikanlage Noisling-Oberschneiding” (Stand: 29.07.2025) und die Begründung (Stand: 29.07.2025 mit ergänztem Plan „Artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen“) werden in der Zeit vom
14. November 2025 bis 28. November 2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
siehe Beiblatt (Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen)
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de, können je-doch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung & integriertem Vorhaben- & Erschließungsplan “Sondergebiet Photovoltaikanlage Noisling-Oberschneiding” unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung & integriertem Vorhaben- & Erschließungsplan “Sondergebiet Photovoltaikanlage Noisling-Oberschneiding” nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oberschneiding, 12.11.2025
Konrad Schmerbeck
2. Bürgermeister
Lageplan (Geltungsbereich):
Zu den Unterlagen:
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (170KB)
- B- und GOP Sondergebiet „PV Noisling-Oberschneiding“ – Begründung – Stand 29.07.2025 mit ergänzten Plan „artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen“ (5049KB)
- B- und GOP Sondergebiet „PV Noisling-Oberschneiding“ – Planteil – Stand 29.07.2025 (10452KB)
- B- und GOP Sondergebiet „PV Noisling-Oberschneiding“ – Titelblatt – Stand 29.07.2025 (218KB)
- B- und GOP Sondergebiet „PV Noisling-Oberschneiding“ – Umweltbericht – Stand 29.07.2025 (165KB)
- B- und GOP Sondergebiet „PV Noisling-Oberschneiding“ – Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen – Stand 29.07.2025 (36KB)