Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt.
Um eindeutig zu klären, an welchen Gewässerabschnitten ein Randstreifen einzuhalten ist, führen die Wasserwirtschaftsämter bayernweit Kartierungen durch. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet.
Diese Kartierung wurde im Bereich Straubing-Bogen Nord bereits abgeschlossen.