Im Rahmen der „Integrierten Ländlichen Entwicklung“ (ILE) in den sieben Gäubodengemeinden wurde von der „ILE Gäuboden“ ein sogenanntes Regionalbudget beantragt. Hier können in den Gemeinden auch u.a. von Vereinen/natürlichen Personen Kleinprojekte, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, gefördert werden.
Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Das Regionalbudget setzt sich aus dem Zuschuss und einem Eigenanteil des Erstempfängers, ILE Gäuboden, von 10 % zusammen. Die Fördermittel sind in dem Jahr zu verausgaben, in dem diese bewilligt wurden. Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit bis zu maximal 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung.
Eine mögliche Projektumsetzung und Vorlage der Durchführungsnachweise müssen zwingend bis spätestens 01.10.2021 bei der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen vorliegen.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets Projekte u. a. zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, der Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung und der Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen.
Falls Sie für Ihren Verein oder als natürliche Person eine Antragsstellung gestalten möchten, ist bei der Verwaltungsgemeinschaft bis zum 12.08.2021 ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen. Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, unter dem Suchbegriff „Regionalbudget“ zu finden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.