Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Am Montag, den 30.11.2020, ist die Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erschienen.

Wichtige Änderungen, für unsere öffentlichen Einrichtung sind:

          – Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt. Dies gilt auch für die Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des  eigenen Hausstands.

        –   Der Besuch von Spielplätzen unter freiem Himmel für Kinder egal welchen Alters ist nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubt. Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichend Abstand der Kinder zu achten.

          – Alle anderen Anordnungen gelten wie bisher.

Die komplette Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie jederzeit unter: www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/

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