Nachhaltigkeitsprämie Wald – SVLFG erleichtert die Antragstellung

Private und kommunale forstwirtschaftliche Unternehmer sollen durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit einer einmaligen Flächenprämie unterstützt werden.

In Kürze sollen Anträge auf Prämienauszahlung online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) gestellt werden können. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) darf auf Basis einer gesetzlichen Regelung hierfür Daten bereitstellen und wird dadurch den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die LBG verfügt deutschlandweit über den umfassendsten Datenbestand zum privaten und kommunalen Wald. Grundlage der Nachhaltigkeitsprämie Wald ist deshalb unter anderem die bei der LBG erfasste Waldfläche.

In sehr kurzer Zeit wird ein Datenaustauschverfahren zwischen der FNR und der LBG eingerichtet, das ab Anfang 2021 zur Verfügung stehen wird. Das vom Unternehmer im Antrag anzugebende Aktenzeichen und die Unternehmens-ID der LBG – beides im Beitragsbescheid der LBG zu finden – werden von der FNR der LBG maschinell übermittelt. Die LBG meldet den Namen, die Anschrift und die Größe der erfassten Waldfläche maschinell zurück. Nur so wird es möglich sein, in kurzer Zeit die erwartete hohe Zahl von Anträgen zu bearbeiten.

Die Auszahlung der Nachhaltigkeitsprämie Wald soll nach Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen im November schon in 2020 beginnen. In diesem Jahr ist deshalb die Vorlage des letzten Beitragsbescheides der LBG bei der Antragstellung erforderlich. Liegt dieser nicht mehr vor, kann er unter anderem über das Internet-Portal der SVLFG unter https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie angefordert werden. Hierfür ist eine einmalige Registrierung im Portal erforderlich. Erledigen Sie das am besten schon heute, damit die Anforderung des letzten Beitragsbescheides dann einfach und schnell funktioniert. Dies ermöglicht außerdem den Zugang zu weiteren Angeboten, zum Beispiel die Änderung der Anschrift und der Bankverbindung, die Anforderung von Mitglieds- und Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie die Nutzung des elektronischen Postfachs.

Nach Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie werden der Online-Antrag, Informationen zum Antragsverfahren sowie zur Nachhaltigkeitsprämie Wald von der FNR auf der Internetseite www.bundeswaldpraemie.de zur Verfügung gestellt.

Text: SVLFG

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