Katastrophenfall in Bayern: Diese Regeln gelten ab sofort

Ministerpräsident Markus Söder hat wegen des Coronavirus den Katastrophenfall in Bayern ausgerufen. Was das bedeutet, welche Regeln nun gelten und was jeder einzelne nun beachten muss – die wichtigsten Fakten im Überblick.

Ministerpräsident Markus Söder hat heute für Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Dieser tritt ab sofort (Verkündigung um 9 Uhr) in Kraft. Oberstes Ziel sei der Schutz der Bevölkerung, betonte Söder, deshalb müssten soziale Kontakte ausgedünnt und das öffentliche Leben verlangsamt werden.

Die Maßnahmen seien „einschneidend“ und werden in drei Bereiche gegliedert, so Söder.

I. Allgemeines Leben

  • Es gibt vorerst keine Ausgangssperre: Jeder kann weiterhin zur Arbeit gehen, sich selbst, seine Familie und andere Menschen versorgen. Alles andere darüber hinaus sollte überlegt werden, ob es wirklich notwendig ist.
  • Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt, außer im unmittelbaren privaten Umfeld. Dies gilt bis Ende der Osterferien.
  • Schulen und Kitas bleiben bis Ende der Osterferien geschlossen.
  • Ab Dienstag wird alles geschlossen, was unter den Bereich Freizeiteinrichtungen fällt. Dazu gehören: Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnessstudios, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.
  • Ab Mittwoch gilt für den Gastronomiebereich: Generell bleiben nur Speiselokale und Betriebskantinen geöffnet. Die Öffnungszeiten sind von 6 bis 15 Uhr. In den Lokalen muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen eingehalten werden. Es dürfen maximal 30 Personen in einer Lokalität sein. Nach 15 Uhr ist eine Versorgung nur noch „ToGo“, per Lieferservice und Drive-In möglich.
  • Alle Ladengeschäfte des Einzelhandels bleiben geschlossen. Ausgenommen sind für die alltägliche Versorgung der Bevölkerung: Alle Geschäfte im Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Post, Tierbedarf, Tankstellen, Reinigungen und der Onlinehandel.
  • Betriebe bleiben offen, genauso wie der öffentliche Nahverkehr.
  • Es werden Grenzkontrollen zu Österreich eingeführt. Deutsche dürfen jederzeit noch zurück nach Deutschland einreisen, der Warenliefer- und Pendlerverkehr werden aufrecht erhalten.

II. Medizinischer Bereich

  • Notfallnummern und Gesundheitsämter werden personell deutlich aufgestockt.
  • Die Testkapazitäten werden deutlich ausgebaut. Tests werden nur dann vorgenommen, wenn Symptome vorhanden sind, um eine Überlastung zu verhindern.
  • Krankenhäuser werden komplett auf die Behandlung von Corona ausgerichtet: Pandemiepläne werden erstellt und freie Kapazitäten vorgehalten. Auch Rehakliniken und Allgemeine Praxen werden in den Prozess miteinbezogen
  • Unikliniken werden von Forschung auf die Versorgung umgestellt.
  • Es wird ein Schutzschild für die kommunalen Krankenhäuser entwickelt, damit die Krankenhäuser wirtschaftlich weiterarbeiten können.
  • Medizinstudenten werden gebeten, als Personal zur Verfügung zu stehen. Auch ältere Ärzte und Ärzte in der Elternzeit werden einbezogen.

III. Wirtschaft

  • Massive Steuerstundungen ohne Zinszahlungen
  • Bayerischer Schutzschirm mit dem Ziel, die Liquidität zu erhalten
  • Die LfA erhält einen Bürgschaftsrahmen von 500 Mio. Euro für Kredite für die normalen Banken; Ausfallbürgschaften werden erhöht.
  • Der gegründete Bayernfonds bietet dem Staat die Möglichkeit, sich an Unternehmen zu beteiligen und diese vor einem drohenden bankrott zu bewahren. Somit kann der Betrieb am Laufen gehalten werden. Nach einer gewissen Zeit kann sich der Staat wieder zurückziehen.
  • Es wird eine Soforthilfe für Betriebe geben, die unmittelbar in Not geraten. Dazu gehören Betriebe aus dem Gastro- und Tourismusbereich, aus dem Handel und auch für alle Kulturschaffenden. Es sollen Hilfen zwischen 5.000 und 30.000 Euro unbürokratisch abgerufen werden können, so Ministerpräsident Söder.

 

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/katastrophenfall-in-bayern-diese-regeln-gelten-ab-sofort

 

2020 03 16 Important

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