Volksbegehren "Rettet die Bienen, Vögel und Schmetterlinge – stoppt das Artensterben!"

Eintragungsfrist ist vom 31.01.2019 – 13.02.2019

Eintragungsstelle ist das Rathaus der Gemeinde Oberschneiding – Zimmer-Nr. 4

Eintragungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Sondereintragungszeiten sind am Samstag, den 02.02.2019 von 08:00 bis 10:00 Uhr und am Donnerstag, den 07.02.2019 von 16:00 bis 20:00 Uhr

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Prüfung des am 5. Oktober 2018 eingereichten Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde im Bayerischen Staatsanzeiger am 16. November 2018 bekannt gemacht. Die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am Donnerstag, 31. Januar 2019, beginnen und am Mittwoch, 13. Februar 2019, enden.

Ein Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent (ca. 950.000) der Stimmberechtigten unterstützt wird. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.

(Text: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration)

Die Stimmberechtigung richtet sich nach den für Landtagswahlen geltenden Bestimmungen. Ausländische Unionsbürger sind – anders als bei Bürgerbegehren oder bei der Europawahl – beim Volksbegehren nicht stimmberechtigt.

Die in Art. 1 Abs. 1 LWG genannten Voraussetzungen müssen spätestens am 13. Februar 2019 erfüllt sein.

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz,

• die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 13. Februar 2001 oder früher),

• seit mindestens 3 Monaten ihre Hauptwohnung in Bayern haben, oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten (Zuzug am 13. November 2018 oder früher),

• nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (z.B. durch Richterspruch oder wegen Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten).

timmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraumes in Bayern eintragen.

Jede/Jeder Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.

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