Neue Wege bei ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und neue Chancen für die Landwirte
Worum geht es? Wenn eine Kommune ein Baugebiet oder ein Gewerbegebiet ausweist, dann muss sie in der Regel für die beanspruchte Fläche eine Ausgleichsfläche schaffen. Diese wird meist von der Kommune gekauft, von einem Fachbüro überplant und dann entsprechend gestaltet bzw. bepflanzt. Die notwendige Pflege führt dann meist der gemeindliche Bauhof oder der Landschaftspflegeverband durch. Das Problem dabei ist, dass die Fläche auf Dauer umgewandelt werden muss. Wenn nun eine Kommune mit einem Landwirt anstelle eines Verkaufs eines Grundstücks einen langfristigen, zum Beispiel über 30 Jahre laufenden, mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Bewirtschaftungsvertrag abschließen würde, dann müsste der Landwirt sein Grundstück nicht verkaufen und könnte für die Besorgung eines Natur- bzw. Artenschutzziels von der Kommune bezahlt werden. Die Bezahlung sollte sich an dem Wert orientieren, den die Kommune ansonsten ohnehin an Verkauf, Planung und Gestaltung aufzuwenden hätte.
Damit wäre dem Umweltschutz und der Landwirtschaft gedient, weil sich für die Landwirtschaft eine zwar relativ kleine (zumindest anfangs), aber verlässliche Erwerbsquelle eröffnen würde. In Zeiten, in denen der Staat dringend darauf angewiesen ist, noch Flächen für den Wohnungsbau zu bekommen und zugleich der Landwirtschaft noch mehr Leistungen für den Natur- und Artenschutz abverlangt, würden durch diesen Vorschlag Verantwortung und Lasten gleichmäßiger und fairer auf Staat, Gemeinden und die Landwirtschaft verteilt und die Bauern für ihren Beitrag auch anständig bezahlt.
Die Bereitschaft, Flächen für ein Baugebiet bereitzustellen würde dadurch sicher nicht geringer, die Baupreise nicht erhöht und ein Teil der Ausgleichsflächen nicht auf alle Ewigkeit der Nahrungsmittelproduktion entzogen. Außerdem wären Zeiten des Anbaus von Blühflächen, Hecken etc. auch Zeiten, in denen dem Boden keinerlei Einträge zugeführt würden.
Mit diesem Vorschlag hatte sich Bürgermeister Ewald Seifert zunächst an Landrat Josef Laumer gewandt und diesen gebeten, sich gegenüber dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium dafür zu verwenden.
Die Antworten, die aus den beiden Ministerien kamen, waren durchaus positiv, aber noch nicht ganz sicher. Um den Vorschlägen mehr Nachdruck zu verleihen, hatte sich Bürgermeister Ewald Seifert zudem an Ministerpräsident Dr. Markus Söder persönlich gewandt. Am 20. November kam die erhoffte Antwort. Söders Staatskanzleichef, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, hat die Möglichkeit des Abschlusses von Bewirtschaftungsverträgen ebenso bestätigt wie die Möglichkeit der Gemeinde, die Vergütung mit den Landwirten vertraglich zu vereinbaren.
Damit kann die Gemeinde Oberschneiding die nächsten Ausgleichsflächen, die sie im Falle der Ausweisung eines Baugebietes brauchen könnte, über den Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen ökologisch und zugleich ohne Grunderwerb ausgleichen.