Ohne Rücksicht auf die anderen

Wilde Müllablagerungen nach wie vor häufig festzustellen

Trotz des stetig wachsenden Umweltbewusstseins werden Haus- und Sperrmüll, Baustellenabfälle, Grüngut usw. leider immer wieder in der freien Natur, an schlecht einsehbaren Plätzen, neben Glas- bzw. Altkleidercontainern aber auch im Straßenbereich oder an angrenzenden Wegen entsorgt.

So wurden erst kürzlich zwei 1000l-Öltanks direkt an einer Kreisstraße aufgefunden. Hier steht nicht nur die unzulässige Ablagerung im Vordergrund sondern auch die Gefährdung der Verkehrssicherheit. Unverzügliches Einschreiten war daher erforderlich. Zudem wird dem Landratsamt in regelmäßigen Abständen die Ablagerung von Altreifen in Waldgebieten gemeldet.  Die Rede ist nicht von einem Reifensatz; es werden teilweise 50 Stück und mehr illegal entsorgt.
Auch die widerrechtliche Entsorgung des gesamten, ungebrochenen Abbruchmaterials eines größeren Gebäudes im Landschaftsschutzgebiet sowie die Ablagerung von Verpackungsmaterial im Naherholungsgebiet wurden dem Landratsamt angezeigt.

Diese illegalen Entsorgungen sind absolut unverständlich, vor allem wenn man an die örtlichen Altpapiercontainer, die kostenlose Papiertonne sowie die Möglichkeit der Abgabe der Plastikverpackung am örtlichen Wertstoffhof denkt. Rechtfertigungsgründe für dieses Fehlverhalten  sind nicht zu erkennen, verfügt doch der Landkreis über ein gut ausgebautes Netz an Wertstoffhöfen und Containerinseln.
Nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen dazu verpflichtet, ihre Abfälle ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Die Ablagerung von Abfällen in der freien Natur verschmutzt nicht nur die Umwelt sondern verunstaltet auch das Landschaftsbild. Durch dieses rücksichtslose Verhalten werden im Landkreis Straubing-Bogen jedes Jahr Personal- und Entsorgungskosten in Höhe von mehreren tausend Euro verursacht. Gelder, die durch die öffentliche Hand, letztlich durch den Steuer- und Gebührenzahler aufgebracht werden müssen.

Bei Ermittlung des Verursachers wilder Müllablagerungen wird dieser zur Verantwortung gezogen. Je nach Art und Menge der Ablagerung kann es bei einem Verstoß durchaus zu Geldbußen in Höhe von über 1000 € kommen; in schwerwiegenden Fällen kann sogar der Tatbestand einer Umweltstraftat erfüllt sein.

Bürger, die eine illegale Entsorgung von Abfällen beobachten, sollten sich nicht scheuen, die Umweltsünder anzusprechen bzw. die Verstöße dem Landratsamt oder auch den Gemeinden und Polizeiinspektionen zu melden. Wichtig ist hierbei immer, die Abfälle zu beschreiben und möglichst genaue Angaben über den Ort und evt. den Zeitpunkt der Ablagerung zu machen.

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen ist heutzutage für den Bürger unproblematisch und meist ohne nennenswerten (finanziellen) Aufwand möglich. In erster Linie sind hier die örtlichen Wertstoffhöfe mit der getrennten Sammlung der einzelnen Abfallfraktionen, das Entsorgungszentrum am Sachsenring aber auch die Müllumladestation des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf an der Leipziger Straße zu nennen. Bei Sperrmüll ist nach vorheriger Anmeldung beim ZAW-SR sogar eine kostenlose Abholung vor Ort möglich.

Es muss im Sinne aller Bürger sein, unsere Natur zu schonen und sauber zu halten. Das fängt bereits beim Wegwerfen einer Zigarettenkippe aus dem Auto an.

Infobox:
Informationen zur richtigen Entsorgung von Abfällen findet man im Internet unter www.zaw-sr.de. Auch die Abfallwirtschaftsberatung des ZAW-SR hilft bei Fragen zur richtigen Entsorgung weiter (Tel. Nr.: 09421/9902-44, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Ansprechpartner für die Mitteilung illegaler Müllablagerungen am Landratsamt sind Fr. Nebel (09421/973-110; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Fr. Achatz (09421/973-266; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Öffnungszeiten des Entsorgungszentrums des  ZAW-SR (Zweckverband Abfallwirtschaft  Straubing – Stadt und Land), Sachsenring 31, 94315 Straubing, Telefon (0 94 21) 6 19 70:
Montag bis Mittwoch     8 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag        8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag            8 Uhr bis 16.30 Uhr
Samstag        8 Uhr bis 12 Uhr    

Öffnungszeiten der Müllumladestation (Zweckverband Müllverwertung Schwandorf), Leipziger Straße, 94315 Straubing, Telefon (0 94 21) 6 32 02:
Montag bis Freitag    8 Uhr bis 12 Uhr
            12.45 Uhr bis 16 Uhr

Abfallberatung des ZAW-SR: Telefon (0 94 21) 99 02 – 44

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Text und Fotos: LRA SR-BOG

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