Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Beitrag zur Alterssicherung
der Landwirte für das Jahr 2017 festgesetzt und bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar
ändert sich der Beitrag von 236 auf 241 Euro monatlich und in den neuen Bundeslän-
dern von 206 auf 216 Euro.
Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt weiterhin die Hälfte des Un-
ternehmerbeitrages: 120,50 Euro monatlich (Vorjahr 118,00 Euro) und in den neuen
Bundesländern 108,00 Euro (Vorjahr 103,00 Euro).
Die Beitragszuschüsse werden entsprechend angepasst. Nähere Informationen zu
den Voraussetzungen eines Beitragszuschusses finden Sie hier.