Neuer Alterskassenbeitrag

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Beitrag zur Alterssicherung
der Landwirte für das Jahr 2017 festgesetzt und bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar
ändert sich der Beitrag von 236 auf 241 Euro monatlich und in den neuen Bundeslän-
dern von 206 auf 216 Euro.
 
Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt weiterhin die Hälfte des Un-
ternehmerbeitrages: 120,50 Euro monatlich (Vorjahr 118,00 Euro) und in den neuen
Bundesländern 108,00 Euro (Vorjahr 103,00 Euro).
 
Die  Beitragszuschüsse  werden  entsprechend  angepasst.  Nähere  Informationen  zu
den  Voraussetzungen  eines  Beitragszuschusses  finden Sie hier.

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